Startseite Allgemeines MS „SLIDUR“ J. Kahrs Schiffahrts-GmbH & Co. KG – Insolvent
Allgemeines

MS „SLIDUR“ J. Kahrs Schiffahrts-GmbH & Co. KG – Insolvent

Teilen

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der  MS „SLIDUR“ J. Kahrs Schiffahrts-GmbH & Co.KG (Registergericht: Amtsgericht Tostedt HRA 200 243), Königreicher Straße 114, 21635 Jork, eingetragener Sitz: Jork, vertreten durch den MS „5. Kahrs“ Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Büttner, Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, wurde am 06.11.2014, 11:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Das mündliche Verfahren wird angeordnet.
Berichtstermin und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind anberaumt auf Freitag, 16. Januar 2015, 10:05 Uhr, Raum B126, im Gerichtsgebäude Boostedter Straße 26;
TO: Verwalterbericht, Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens einschließlich Wahlen, Anträge der Gläubigerversammlung die Freigabe der selbständigen Tätigkeit gemäß § 35 Abs. II InsO für unwirksam zu erklären, für den Fall, dass die Einstellung des Verfahrens mangels Masse notwendig wird, wird bereits jetzt auf die Anhörung der Gläubiger sowie die Einberufung einer neuerlichen Gläubigerversammlung verzichtet, auch soweit es die Prüfung der Schlussrechnung betrifft,
Entscheidung über die Verwertung des Schiffes,Verschiedenes, Forderungsprüfungen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Beschlussunfähigkeit die Zustimmung der Gläu-bigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gemäß § 160 Abs. I InsO als erteilt gilt.
Forderungen sind nach §§ 28 Abs. 1, 174 InsO bis zum 05.12.2014 bei dem Insolvenzver-walter in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen etc. anzumelden.
Gläubiger werden gem. § 28 Abs. 2 InsO aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Die schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung der Anzeige der Rechte kann Schadenersatzforderungen auslösen.
Schuldbefreiende Leistungen sind nur an den Insolvenzverwalter möglich.
Neumünster, 12. November 2014

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Entschädigung nach Trading-Betrug: Geschädigte können Ansprüche anmelden

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg informiert mögliche Geschädigte über die Möglichkeit, Ansprüche aus einem...

Allgemeines

Fensterknappheit in der Luftfahrt: Bei der Hitze wäre offen ohnehin angenehmer

Die Luftfahrtindustrie hat ein neues Problem entdeckt: Es fehlen Flugzeugfenster. Nachdem bereits...

Allgemeines

Abschaffung der „Rente mit 63“ könnte Hunderttausende pro Jahrgang treffen

Eine mögliche Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sorgt in Deutschland...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft angeordnet

Aktenzeichen: 8 IN 662/26 Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch...