MS „APOLLON“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – negatives Eigenkapital

Published On: Samstag, 26.12.2020By

Ein Blick in diese Bilanz zeigt, dass diese Gesellschaft ein hohes negatives Eigenkapital, über 7 Millionen Euro, ausweist. Eine Zahl, die die Anleger dieses Investments dann doch bitte aufschrecken sollte.

MS „APOLLON“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 4.431.607,66
I. Sachanlagen 4.431.607,66
B. Umlaufvermögen 5.204.260,83
I. Vorräte 96.505,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.581.185,79
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 526.570,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.651,03
Summe Aktiva 9.667.519,52

Passiva

31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital -7.597.916,77
I. Kapitalanteile 7.331.971,79
II. Gewinn-/​Verlustvortrag im Sinne des 264c Abs. 2 HGB bei Personen(handels)gesellschaften -14.929.888,56
B. Rückstellungen 113.442,61
1. Steuerrückstellungen 3.730,00
2. sonstige Rückstellungen 109.712,61
C. Verbindlichkeiten 17.007.709,67
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 76.024,13
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 689.990,16
3. sonstige Verbindlichkeiten 16.241.695,38
D. Rechnungsabgrenzungsposten 144.284,01
Summe Passiva 9.667.519,52

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die MS „APOLLON“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist unter der Nummer HRA 101186 im Handelsregister Hamburg eingetragen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Empfehlung des Verbandes Deutscher Reeder e.V. aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss ist gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB zu Fortführungswerten aufgestellt worden. Zum Bilanzstichtag weist die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital von T€ 7.598 aus und ist damit „bilanziell überschuldet“. Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt nicht vor, da auf Basis der uns vorliegenden Planungsrechnung die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist und die zukünftigen erwarteten Ergebnisse mittel- und langfristig den Ausgleich der Verbindlichkeiten ermöglichen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die handelsrechtliche Bilanzierung wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen, wobei eine Nutzungsdauer von zwölf Jahren zu Grunde gelegt wird. Der Schrottwert des Schiffes wurden mit T€ 3.220 angesetzt.

Die Bordbestände werden zu den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet sowie zu den Festwerten gemäß § 240 Abs. 3 i.V.m. § 256 S. 2 HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwand nach dem Stichtag darstellen.

Steuerrückstellungen sowie Sonstige Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag darstellen.

Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und Schulden (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden zum Einstandskurs bzw. höherem Kurs vom Bilanzstichtag umgerechnet. Grundlage für den Umrechnungskurs sind die von der EZB Europäische Zentralbank, veröffentlichten Devisenkassamittelkurse zum Bilanzstichtag.

Die Gesellschaft hat mit Datum vom 03.07.2008 zur Finanzierung ihres Seeschiffes ein Darlehen in Höhe von ursprünglich 47.000.000,00 USD aufgenommen. Das Darlehen valutiert zum Stichtag mit 18.148.231,32 USD. Die Gesellschaft generiert Einnahmen aus einem Chartervertrag in gleichlautender Währung. Aus diesem Grund wurde eine Bewertungseinheit zwischen dem Darlehen als Grundgeschäft und den Einnahmen als Sicherungsgeschäft gebildet. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Bewertungseinheit wurde überprüft, ob die Währungseinnahmen mindestens die liquiditätswirksamen Kosten sowie Tilgung und Zinsen betragen. Zur Berechnung wurden Plan Cash Flow Rechnungen, Charterverträge, Darlehensverträge, Zinsvereinbarungen sowie Schätzungen herangezogen, die auf der langjährigen Branchenerfahrung des Bereederers.

C. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen gegen Gesellschafter haben in Höhe von T€ 1.239 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Das im Handelsregister eingetragene Kommanditkapital beträgt € 7.350.000,00. Es ist nicht vollständig eingezahlt. Es bestehen ausstehende Einlagen in Höhe von € 2.800.000,00.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für nachlaufende Kosten (T€12), für P&I-Nachcalls (T€ 16) sowie Steuerberatung, Jahresabschlusskosten (T€ 5) und Drohverlustrückstellungen (T€ 76).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (in Klammern Vorjahr) ergeben sich wie folgt:

< 1 Jahr
T€
>1 Jahre
T€
davon >5 Jahren
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 76 0 0
(92) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 690 0 0
(194) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 87 16.155 0
(119) (13.773) (0)
853 16.155 0
(405) (13.773) (0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von T€ 16.242 durch eine Schiffshypothek besichert.

D. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten mit T€ 35 (i.V.: T€ 31) Erträge aus Währungsumrechnung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten mit T€ 2.952 (i.V.: T€ 46) Aufwendungen aus Währungsumrechnungen.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren mit T€ 1 aus der Verzinsung von Darlehen, die an einen Gesellschafter sowie ein verbundenes Unternehmen gewährt wurden.

E. Nachtragsbericht

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird erwartet, dass sich die gesamtwirtschaftliche Situation im Jahr 2020 verschlechtert. Bisher haben sich keine negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft ergeben. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen lassen sich nur schwer einschätzen.

Der für die Döhle Gruppe mit den finanzierenden Kernbankenvereinbarte Sanierungszeitraum endete zum 30. April 2020. Die finanzierenden Banken haben anschließend eine Stillhaltevereinbarung unterzeichnet und die Verbindlichkeiten nicht fällig gestellt. Seither war die Döhle Gruppe mit den verbliebenen Kernbanken HCoB, Nord/​LB und UniCredit in Sondierungsgesprächen, die am 19. Oktober 2020 mit Unterzeichnung der Restrukturierungsvereinbarung endeten.

Die Restrukturierungsvereinbarung sieht unter anderem den Verkauf von Seeschiffen vor. Die Veräußerungserlöse dienen im Wesentlichen der teilweisen Ablösung der bestehenden Darlehen. Mit anderen Fremdkapitalgebern sollen in bilateralen Vereinbarungen gesonderte Zahlungen verhandelt, Verlängerungen für Zahlungen bis Dezember 2022 erwirkt oder Tilgungsstundungen bzw. Verzichte vereinbart werden. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass diese Vereinbarungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kurzfristig abgeschossen werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Döhle-Gruppe zur Veräußerung weiterer Vermögensgegenständen.

Die Geschäftsführung sieht mit Unterzeichnung der Restrukturierungsvereinbarung sowie deren Umsetzung die Fortführung der Döhle Gruppe für den Sanierungszeitraum bis 2024 als gesichert an.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Umsetzung der aufschiebenden Bedingungen für die Restrukturierungsvereinbarung in 2020 sowie die Umsetzung der geplanten Maßnahmen überwiegend wahrscheinlich ist, sodass dadurch die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 und darüber hinaus sichergestellt werden kann. Dementsprechend geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Bilanzierung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) weiterhin gegeben ist.

Sollte die Restrukturierungsvereinbarung nicht wie geplant umgesetzt werden, wäre der Fortbestand der Döhle-Gruppe einschließlich der MS „APOLLON“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gefährdet. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Das Unternehmen ist daher möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.

Weitere Ergebnisse nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019, die eine wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, sind bisher nicht eingetreten.

F. Sonstige Angaben

Die MS „Apollon“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wird in den Konzernabschluss der Peter Döhle Schiffahrts-KG, Hamburg, einbezogen.

 

Hamburg, den 13. November 2020

Fünfzehnte SBV Schiffsbeteiligungs- und
Verwaltungsgesellschaft ALTONA mbH
(als geschäftsführende Komplementärin)

gez. Jochen Thomas Döhle

gez. Christoph Döhle

gez. Dr. Gaby Bornheim

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.12.2020.

Leave A Comment