Mindestlohn

In Deutschland gibt es bislang, anders als in vielen anderen europäischen Ländern, keinen gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohn. Die Tarif­vertrags­parteien können jedoch Mindest­löhne für einzelne Branchen vereinbaren. Wenn diese durch das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales für allgemein­verbindlich erklärt werden, gelten sie für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der betroffenen Branche.

Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Lohnuntergrenzen in einzelnen Branchen ist das Arbeitnehmer-Entsende­gesetz, das am 1. März 1996 in Kraft trat. Die ersten flächen­deckenden Mindest­löhne gab es 1997 im Bauhaupt­gewerbe sowie im Dachdecker- und Elektro­handwerk. Sechs Jahre später kam das Maler- und Lackiererhandwerk dazu, ein Jahrzehnt später die ersten Dienstleistungsbranchen mit der Gebäude­reinigung (2007) und den Brief­dienst­leistungen (2008).

Seitdem wurde der Mindest­lohn Jahr für Jahr auf weitere Branchen ausgedehnt, sodass zwischen 1997 und 2013 insgesamt 15 verschiedenen Branchen einen Mindestlohn erhielten. Da der Mindestlohn für Brief­dienst­leistungen für unwirksam erklärt wurde und in zwei weiteren Branchen ausgelaufen ist (Berg­bauspezial­arbeiten und Wäscherei­dienst­leistungen im Objekt­kunden­geschäft), gibt es Ende 2013 in zwölf Branchen einen Mindestlohn.

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