Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die AfD durfte eine millionenschwere Plakatkampagne zur Bundestagswahl 2025 nicht annehmen. Rund 2,35 Millionen Euro sind damit endgültig futsch – zumindest vorerst.
Offiziell kam das Geld von einem österreichischen Staatsbürger, der tausende Großflächenplakate finanzierte. Blöd nur: Kurz davor waren ihm laut Verfassungsschutz 2,6 Millionen Euro von einem Deutschen überwiesen worden. Betreff der Überweisung: „Schenkung“.
Das Gericht fand diese Konstruktion ungefähr so unauffällig wie einen Goldbarren im Briefkasten.
Die Richter meinten sinngemäß:
Wenn plötzlich Millionen zwischen Deutschland und Österreich hin- und herwandern, ein mysteriöser Schenkungsvertrag auftaucht und kurz danach eine riesige Wahlkampagne startet, dann darf man schon mal skeptisch werden.
Die AfD argumentierte, sie habe doch gar nicht wissen können, wer „wirklich“ hinter dem Geld steckt. Half aber nichts. Laut Gericht reicht schon aus, dass der tatsächliche Spender nicht eindeutig feststellbar ist.
Damit landet die Partei mitten im Parteiengesetz – und das kennt bei anonymen oder verschleierten Großspenden wenig Humor.
Jetzt kommt allerdings die Frage, die politisch garantiert gestellt wird:
Wäre eine SPD, CDU oder CSU bei derselben Konstruktion genauso konsequent behandelt worden?
Oder anders formuliert:
Hätte man dort auch mit derselben Geschwindigkeit „unzulässige Spende!“ gerufen, wenn ein ominöser Millionen-Gönner aus dem Ausland plötzlich Wahlplakate finanziert hätte?
Die offizielle Antwort lautet natürlich: selbstverständlich ja.
Die inoffizielle Antwort dürfte je nach Parteibuch sehr unterschiedlich ausfallen.
Man wählt keine Nazis, das hatten wir schon mal.
Man wählt keine Faschisten.
Was ihr da macht ist „false balancing“ bzw. „whataboutism“, schämt Euch.
1) Zurzeit ist die SPD demokratiefeindlich. Sie will die AfD verbieten lassen. Die repräsentative Demokratie an sich kennt keine Parteiverbote. Parteienverbote führen zu Diktaturen.
2) Wir hatten in unserer jüngsten Vergangenheit zwei Diktaturen, in denen Inlandsgeheimdienste die Opposition bekämpft haben. Der CDU-Politiker Haldenwang hat einen Blick in die Giftküche ermöglicht. Haldenwang hat als Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz eingeräumt, dass die Behörde die AfD bekämpft: 20.06.23 ZDF-„heute-journal“: „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“
Was ein Quatsch, von Papen, hat damals ähnlich argumentiert, wenn man die Geschichte nicht wiederholen möchte gehört diese Dreckspartei verboten. Genau aus diesem geschichtlichen Hintergrund heraus gibt es im Grundgesetz die entsprechenden Paragraphen.
„Das Toleranz-Paradoxon beschreibt den Vorgang, dass eine tolerante Gesellschaft aufgrund ihrer Toleranz intoleranten Kräften erlaubt oder ermöglicht, die eigene Toleranz einzuschränken oder abzuschaffen. Dies sei paradox, weil die Toleranz so gegen sich selbst gerichtet würde.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon
Die repräsentative Demokratie an sich kennt keine Parteiverbote. Würde die AfD verboten, hätten wir eine Parteiendiktatur. Schon jetzt wird der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz dazu missbraucht, die AfD zu bekämpfen.
Beispiel: Der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Kramer (SPD) hat im Juni 2023 dem „Freien Wort“ ein Interview gegeben. Kramer, die AfD habe „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten“ und verfüge über „kaum vorhandene Programmatik“. Der Verfassungsschutz wird parteipolitisch missbraucht.
Das ist, wie nicht anders zu erwarten, die Unwahrheit.
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.“
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundesverfassungsgericht als streitbare, wehrhafte Demokratie bezeichnet. In ihr wird die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) geschützt. Sie kann nicht auf legalem Weg oder durch Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben werden. Gegen verfassungsfeindliche Einzelpersonen und Personenzusammenschlüsse (Parteien, Vereine und Organisationen) kann präventiv vorgegangen werden, bevor sie gegen die fdGO vorgehen können.
https://de.wikipedia.org/wiki/Streitbare_Demokratie
Die AfD ist trotz aller Widrigkeiten auf einem sehr erfolgreichen Weg. Für mich ist die AfD der einzige Hoffnungsträger, dass wir uns wieder konservativen Werten zuwenden.
+++ Joachim Datko – Ingenieur, Physiker – Regensburg – AfD-Stammwähler +++
PS: Mir sind vor allem der Widerstand gegen die massive Einwanderung und der Widerstand gegen die fatale Neuverschuldung durch die Regierung Merz (CDU/CSU, SPD) wichtig.
1) Die „repräsentative Demokratie“ kann durch Gesetze nicht eingeschränkt werden.
2) Es gibt viele Diktaturen mit einem Parteiverbot, die sich gerne als Demokratien deklarieren, es aber nicht sind.
3) Würde die AfD verboten, hätten wir eine Parteiendiktatur.