Miese Bilanz: Enghouse AG

Enghouse AG

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.10.2018

BILANZ ZUM 31. OKTOBER 2018

ENGHOUSE AG, LEIPZIG

AKTIVA

31.10.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 1.131.816,87 2.208.199,87
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.719,00 34.150,00
II. Sachanlagen 147.233,00 256.184,00
III. Finanzanlagen 967.864,87 1.917.865,87
B. UMLAUFVERMÖGEN 4.732.660,03 4.444.382,59
I. Vorräte 0,00 89.103,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.600.395,74 3.421.220,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.132.264,29 934.058,85
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 119.835,74 31.026,46
5.984.312,64 6.683.608,92

PASSIVA

31.10.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. EIGENKAPITAL 869.686,61 2.237.895,73
I. Gezeichnetes Kapital 54.350,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 5.000,00 5.000,00
III. Gewinnvortrag 2.182.895,73 3.325.907,36
IV. Jahresfehlbetrag -1.372.559,12 -1.143.011,63
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.152.062,09 2.534.724,28
C. VERBINDLICHKEITEN 2.570.605,05 1.826.985,37
– davon aus Steuern: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.391.958,89 84.003,54
5.984.312,64 6.683.608,92

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2018

Enghouse AG, Leipzig

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Enghouse AG mit Sitz in Leipzig ist unter der Registernummer HRB 27127 beim Amtsgericht Leipzig im Handelsregister eingetragen.

Die Voxtron GmbH mit dem Sitz in Ahlen (Amtsgericht Münster HRB 8096) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.04.2018 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Gleichzeitig wurde die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 4.350,00 auf EUR 54.350,00 beschlossen. Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2018 wurde das Geschäftsjahresende auf den 31. Oktober eines Jahres verlegt.

Aufgrund dieser sind die Zahlen des aktuellen Geschäftsjahres mit denen des Vorjahres nur eingeschränkt vergleichbar.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der Erstellung des Anhangs teilweise in Anspruch genommen. Größenabhängige Erleichterungen gem. § 274a Nr. 1 und Nr. 5 HGB wurden ebenfalls in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Die Gewinn und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von weniger als EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst, wobei ihr sofortiger Abgang unterstellt wird.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Buchwert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen, sofern die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist.

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten und Preissteigerungen) angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsforderungen und – verbindlichkeiten, soweit vorhanden, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Sie beinhalten keine Forderungen gegen Gesellschafter.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Sie beinhalten keine Forderungen gegen Gesellschafter.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft ist nicht durch wesentliche Miet und Leasingverpflichtungen belastet. Im Berichtsjahr wurden TEUR 132 für Miet bzw. Leasingraten aufgewendet. Die Miet- und Leasingverträge enden in den Jahren 2019-2021.

IV. ERGÄNZENDE ANGABEN

Beteiligungsverhältnisse

Die Gesellschaft ist alleinige Anteilseignerin der Enghouse Networks GmbH, Düren. Diese verfügte zum 31.12.2017 über ein Stammkapital von TEUR 25, das gesamte Eigenkapital betrug TEUR 61. Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Überschuss von TEUR 61 erzielt.

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 56 Arbeitnehmer beschäftigt.

Hinweis auf die besondere Aufstellung des Anteilsbesitzes und den Ort ihrer Hinterlegung

Die Aufstellung über den Anteilsbesitz erfolgte in einer gesonderten Liste außerhalb des Anhangs. Die Liste wurde im zuständigen Handelsregister im Amtsgericht Leipzig hinterlegt.

Angaben über die Gattung der Aktien

Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.087 Stammaktien zum Nennwert von je 50 EUR. Es handelt sich um Namensaktien.

Organe der Gesellschaft

Im Vorstand sind:

Herr Stephen Sadler, Vorstandsvorsitzender, Aurora /​ Kanada

Herr Ralf Mühlenhöver, Hamm (bis 11.06.2018).

Herr Christoph Mosing, Hinterbrühl /​ Österreich (seit 19.10.2019)

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Douglas Craig Bryson, Vorsitzender

Herr Raphael Kantelip, Mitglied

Herr Onkar Mahil, Mitglied, bis 2018

Konzernverhältnisse

Der vorliegende Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Enghouse Systems Limited, Toronto/​Kanada, einbezogen, der am Sitz der Gesellschaft bzw. unter erhältlich ist.

 

Leipzig, den 04.07.2022

Der Vorstand

Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2022 hat den Jahresabschluss festgestellt.

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