MAS Finanz AG:Schutzschirmverfahren- eine Frechheit den geschädigten Anlegern gegenüber?

Das Schutzschirmverfahren ist eine Technik zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. Es wurde zum 1. März 2012 mit dem neuen § 270b in die Insolvenzordnung aufgenommen.

Das Schutzschirmverfahren stellt eine Kombination aus dem Vollstreckungsstopp des vorläufigen Insolvenzverfahrens und der Eigenverwaltung dar. Letztere wird zunächst für höchstens drei Monate angeordnet, um einen Insolvenzplan für das insolvente Unternehmen auszuarbeiten.

Um das Schutzschirmverfahren in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer frühzeitigen Antragsstellung. Hauptkriterien sind die Liquidität des Unternehmens und die grundsätzliche Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung. Dem Gericht ist eine entsprechende Bescheinigung durch einen in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder eine Person mit vergleichbaren Qualifikationen vorzulegen.[2]

Der Sachwalter ist vom Unternehmen frei wählbar. Eine Ablehnung durch das Gericht kann nur aufgrund einer mangelnden Eignung erfolgen, beispielsweise bei einer Abhängigkeit oder fehlender Erfahrung.

Am Ende des Schutzschirmverfahrens steht entweder die fristgerechte Vorlage des Insolvenzplans oder dessen Aufhebung. In beiden Fällen ist das Gericht der Entscheidungsträger über die Eröffnung des Verfahrens.

Quelle: Wikipedia

Natürlich stellt man sich hier die Frage „was will Jens Mittau damit erreichen“? Billig ein Unternehmen was ihm nicht mehr gehört „unter den Nagel reißen“. Klingt hart, aber der Gedanke kommt einem natürlich, denn die MAS Finanz AG ist sicherlich ein „finanzielles Schwergewicht“ da ist echte Masse für Gläubiger drin. 35.000 Versicherungskunden bringen sicherlich jedes Jahr gute Einnahmen in die Kassen des Unternehmens. Stimmt das Insolvenzgericht dem Antrag zu, dann ist die Masse möglicherweise dann nicht mehr vorhanden, stünde den geschädigten Anlegern nicht mehr zur Verfügung. das wäre unglaublich!

2 Comments

  1. werauchimmer Donnerstag, 14.11.2013 at 15:35 - Reply

    da fehl ein „nicht“

  2. werauchimmer Donnerstag, 14.11.2013 at 15:34 - Reply

    die Alternative wäre zig Existenzen pleite gehen zu lassen?
    Bemerkenswert, was Herr Mittau für eine Arbeit leistet, um zumindest einen Teil des Karrens aus dem Dreck zu ziehen.

    Hans John & BCAG wollen nach meinen Informationen ebenfalls die Geschäftsanteile zurückkaufen, um zumindest die eigene Firma, welche nichts mit den Vorwürfen zu tun hat, weiterlaufen zu lassen.

    Warum sollte eine Beteiligungsfirma darunter leiden, wenn Ihr Besitzer einen Fehler macht. Natürlich sollte kein Anleger weiter geschädigt werden.
    Wenn die MAS jedoch funktionsunfähig ist, dann ziehen Vermittler diese wertvollen Bestände ab und decken sie woanders ein.

    Somit hätten Anleger & Mitarbeiter verloren.

Leave A Comment