Berücksichtigt ist der Zeitraum vom 27. Juli bis 2. August 2026. Die Übersicht umfasst öffentlich auffindbare Polizei- und BaFin-Meldungen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Konkrete Schadensfälle
| Datum | Ort | Sachverhalt |
|---|---|---|
| 27. Juli | Olfen, Nordrhein-Westfalen | Eine 34-Jährige verlor bei einer vermeintlichen Online-Geldanlage einen fünfstelligen Betrag. Nach Werbung für eine Verdienstmöglichkeit wurde sie über WhatsApp und Telegram zu mehreren Zahlungen bewegt. Für die angebliche Freischaltung ihres gesperrten Kontos sollte sie nochmals einen fünfstelligen Betrag überweisen. |
| 28. Juli | Furth im Wald, Bayern | Eine 56-Jährige überwies mehr als 100.000 Euro. Der Erstkontakt erfolgte über eine Internetwerbung mit dem Bild einer bekannten Person. Eine gefälschte Handelsplattform zeigte ständig steigende Gewinne an; eine Auszahlung war später nicht möglich. |
| 31. Juli | Landkreis Eichstätt, Bayern | Ein 57-Jähriger verlor beim sogenannten Cyber-Trading mehr als 100.000 Euro. Social-Media-Werbung versprach hohe Gewinne ab einer Einlage von 250 Euro. Tatsächlich wurde das überwiesene Geld nach Polizeiangaben nie investiert. |
| 31. Juli | Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz | Eine 69-Jährige soll bei einem Investmentbetrug mehr als 60.000 Euro verloren haben. Die Kriminalpolizei ermittelt. Zu diesem Fall war bei meiner Recherche allerdings nur eine weiterverbreitete Polizeimeldung und noch keine zuverlässig abrufbare Originalveröffentlichung auffindbar. |
Auffällig ist das nahezu identische Vorgehen: Werbung in sozialen Medien oder auf Internetseiten, Kontakt durch angebliche Berater, zunächst geringe Einzahlungen, simulierte Gewinne auf gefälschten Plattformen und anschließend immer höhere Zahlungsforderungen.
Neue Warnungen der BaFin
Die BaFin veröffentlichte in derselben Woche zahlreiche Warnungen. Dabei handelt es sich nicht immer um bereits gerichtlich festgestellten Betrug. Häufig warnt die Behörde wegen fehlender Erlaubnis, Identitätsmissbrauchs oder eines konkreten Betrugsverdachts.
27. Juli: Die BaFin warnte ausdrücklich vor mutmaßlich betrügerischen Kryptowert-Angeboten auf depothandel.com. Die unbekannten Betreiber sollen ohne erforderliche Zulassung tätig sein.
28. Juli: Warnungen betrafen ubstrade-fx.com, mutmaßlich unerlaubte Fest- und Tagesgeldangebote der sogenannten E-Mail-Allianz beziehungsweise mailallianz.com sowie eine Reihe von Kryptoplattformen mit dem Werbespruch „Secure. Fast. Effortless Crypto Management“.
29. Juli: Die BaFin warnte vor Angeboten über becker-brandt.com. Die Betreiber werden nicht von der deutschen Finanzaufsicht beaufsichtigt.
30. Juli: Weitere Warnungen galten:
- hub-wiser.com wegen mutmaßlich unerlaubter Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen,
- ecomtrade24.com, wobei die BaFin zusätzlich von Identitätsmissbrauch sprach,
- natrifort.net wegen des Verdachts unerlaubter Geschäfte,
- Angeboten unter florian-trauth.de beziehungsweise „Trauth Finanzlösungen“ für angebliche Tages- und Festgeldanlagen,
- bestzins.net und nabab.de, bei denen offenbar Unternehmensdaten einer tatsächlich existierenden französischen Gesellschaft missbräuchlich verwendet wurden.
Einordnung
Die Polizeimeldungen betreffen überwiegend Cyber-Trading- beziehungsweise Online-Anlagebetrug. Der strafrechtliche Begriff „Kapitalanlagebetrug“ ist enger und bezeichnet insbesondere falsche oder verschwiegene Angaben bei öffentlichen Kapitalanlageangeboten. Umgangssprachlich werden beide Begriffe jedoch häufig gemeinsam verwendet.
Die Veröffentlichungen dieser Woche zeigen besonders drei Risiken: manipulierte Werbung mit prominenten Personen, professionelle Fake-Handelsplattformen und angebliche Festgeldvermittler, die Namen oder Unternehmensdaten seriöser Anbieter übernehmen.
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