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Marsalek-Express ab Bad Vöslau: Ex-FPÖ-Politiker freigesprochen – offenbar nur ein ganz normaler „Businessflug“

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Es gibt Gerichtsverfahren, bei denen man sich fragt, ob man gerade in einem Strafprozess sitzt oder versehentlich im Drehbuchraum einer österreichisch-bayerischen Geheimdienstkomödie gelandet ist.

In Wiener Neustadt wurde am Freitag der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Thomas Schellenbacher vom Vorwurf freigesprochen, dem früheren Wirecard-Wunderknaben Jan Marsalek bei der Flucht geholfen zu haben.

Oder anders gesagt:
Ein Mann organisiert angeblich einen Privatflug, mit Barzahlung an Piloten, unter maximal „konspirativen“ Umständen, ein hochinteressanter Passagier muss „heute weg“, Ziel: Belarus, perfekte Weiterreise Richtung Russland – und am Ende heißt es:
War wohl einfach ein bisschen hektischer Geschäftsreiseverkehr.

„Er muss weg“ – aber bitte nicht gleich an Flucht denken

Die Staatsanwaltschaft zeichnete das Bild einer kleinen, charmanten Hauruck-Operation:
Marsalek, damals gerade frisch vom Wirecard-Karussell abgestiegen, sollte möglichst schnell aus dem Schengenraum verschwinden – idealerweise dorthin, wo ein EU-Haftbefehl ungefähr so viel Wirkung entfaltet wie ein Parkschein im Kreml.

Dafür soll Schellenbacher laut Anklage im Auftrag des ehemaligen BVT-Mannes Martin Weiss den Flug organisiert haben. Also:

  • Privatmaschine
  • zwei Piloten des Vertrauens
  • Barzahlung
  • Ziel Minsk
  • maximale Diskretion

Kurzum: Alles, was man gemeinhin nicht mit einem gewöhnlichen Linienflug nach Palma verbindet.

Doch Schellenbacher erklärte sinngemäß:
Er dachte, das sei ein Businessflug.

Natürlich.
Wenn jemand am Abend vorher sagt, ein Mann müsse „heute weg“, das Ziel zunächst unklar bleibt, dann ein Flugplatz in Bad Vöslau, Belarus und zwei diskrete Piloten ins Spiel kommen – wer denkt da nicht sofort an ein solides Mittelstandsmeeting?

Richterin: Keine Absicht nachweisbar

Die Einzelrichterin sah es jedenfalls nüchterner als die Staatsanwaltschaft.
Es sei keine Absicht und kein Interesse an einer Flucht nachweisbar gewesen.

Außerdem sei die Frage, ob Marsalek überhaupt eine Straftat begangen habe, in diesem Verfahren nicht abschließend zu beurteilen.

Das ist juristisch sauber – und gleichzeitig einer dieser Sätze, bei denen man kurz nachschauen möchte, ob irgendwo im Hintergrund nicht doch ein Satireautor mitgeschrieben hat.

Denn Marsalek gilt international nicht gerade als klassischer Buchhalter mit leichter Orientierungsschwäche, sondern als eine Art flüchtiger Schattenmann zwischen Milliardenloch, Geheimdienstgerüchten und Russland-Kulisse.

Bad Vöslau: Europas diskretestes Gate to Minsk

Besonders hübsch bleibt die Schilderung des Tattags:

  • Schellenbacher sei nervös gewesen
  • Marsalek habe sich verspätet
  • der Flieger musste vor 20 Uhr starten
  • der Taxifahrer fand offenbar nicht sofort die Einfahrt zum Flugplatz

Man möchte fast sagen:
Die Flucht des Jahrhunderts scheiterte beinahe an der österreichischen Wegbeschreibung.

Martin Weiss? Auch nicht gerade auf Betriebsausflug

Laut Anklage lief das Ganze über Martin Weiss, einen ehemaligen Abteilungsleiter des inzwischen aufgelösten BVT, gegen den international gefahndet wird. Er soll in Dubai untergetaucht sein.

Auch das liest sich eher nicht wie das Organigramm einer regionalen Flugplatzförderinitiative.

Die Verteidigung: Ohne Straftat keine Begünstigung

Die Verteidigung argumentierte klassisch und juristisch präzise:

  • Ohne nachgewiesene Vortat keine Begünstigung
  • Zum Zeitpunkt des Flugs gab es noch keinen Haftbefehl gegen Marsalek
  • Also könne man aus Sicht des Angeklagten nicht zwingend von einer Flucht sprechen

Das ist aus strafrechtlicher Sicht nachvollziehbar.
Aus Sicht des gesunden Menschenverstands bleibt dennoch die leise Frage:
Wie viele rote Fahnen braucht ein Businessflug eigentlich?

Fazit: Alles ganz normal – außer praktisch allem

Am Ende bleibt ein Freispruch, allerdings nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet.

Aus Sicht von diebewertung.de ist der Fall schon jetzt ein Paradebeispiel für die wunderbare Grauzone zwischen:

  • „Ich wusste von nichts“
  • „Er musste halt weg“
  • und
  • „Das war sicher nur ein geschäftlicher Termin in Belarus“

Oder etwas kürzer:

Wenn Jan Marsalek mit Privatjet, Barzahlung und Geheimdienstflair nach Minsk fliegt, dann ist das in Österreich womöglich erst einmal nur ein etwas unübersichtlicher Dienstag.

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