Die Finanzaufsicht BaFin hat erneut vor mehreren Internetseiten gewarnt, die offenbar ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen anbieten. Besonders brisant: In mehreren Fällen sprechen die Behörden von möglichem Identitätsdiebstahl und missbräuchlich verwendeten Unternehmensdaten.
Betroffen ist unter anderem die Website investtrading(.)co. Dort treten die Betreiber unter der Bezeichnung „TradingPoint“ auf und nennen zudem die offiziell registrierte zypriotische Gesellschaft Trading Point of Financial Instruments Ltd aus Limassol. Nach Angaben der BaFin liegen jedoch keine Hinweise vor, dass das echte Unternehmen tatsächlich mit den Angeboten der Website in Verbindung steht. Die Behörde geht deshalb von einem offensichtlichen Identitätsmissbrauch aus.
Nach Erkenntnissen der BaFin werden über die Seite ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Ebenfalls gewarnt wird vor mehreren nahezu identischen Plattformen:
- bitora(.)vip
- bitora(.)ch
- wealthtrade(.)ltd
- wealthtrade(.)fr
- wealthtrade(.)ch
Die Betreiber treten dabei unter den Namen „Bitora“ beziehungsweise „Wealthtrade“ auf und geben Geschäftssitze in Zug in der Schweiz sowie in San José in Costa Rica an. Auch hier geht die BaFin davon aus, dass die angebotenen Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne die notwendige Zulassung erfolgen.
Darüber hinaus warnt die Behörde vor der Website wertoptimierung(.)de sowie E-Mails von Adressen wie „p.albrecht@wertoptimierung(.)de“. Nach Einschätzung der BaFin werden dort unerlaubt Tages- und Festgeldanlagen angeboten.
Besonders problematisch:
Im Impressum sollen die Betreiber die Unternehmensdaten der June Fund 17 GmbH & Co. KG verwendet haben. Auch hier spricht die BaFin ausdrücklich von Identitätsmissbrauch.
Zusätzlich veröffentlichte die Finanzaufsicht eine Warnung vor der Plattform „Sofort Kredit KFB“. Über die Website sollen unter anderem Online-Kredite, Kontoeröffnungen und Kreditkarten angeboten werden – offenbar ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) beziehungsweise Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Auffällig:
Auf der Seite fehlt laut BaFin ein vollständiges Impressum sowie eine klare Angabe zur Rechtsform des Unternehmens.
Die BaFin weist erneut darauf hin:
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis.
Die Behörde rät Verbrauchern dringend zu besonderer Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Anleger sollten:
- Unternehmensdaten genau prüfen,
- die BaFin-Unternehmensdatenbank nutzen,
- unrealistische Renditeversprechen kritisch hinterfragen
- und misstrauisch werden, wenn Druck aufgebaut oder schnelle Entscheidungen verlangt werden.
Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern warnt die BaFin vor einer zunehmenden Professionalisierung von Online-Finanzbetrug. Gerade Identitätsdiebstähle mit echten Firmennamen und scheinbar seriösen Internetauftritten machen es für Verbraucher immer schwieriger, Betrugsmodelle sofort zu erkennen.
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