Herr Kaltenegger, Sie spielen derzeit ein äußerst riskantes Spiel. Und zwar nicht nur wirtschaftlich, sondern vor allem regulatorisch.
Denn viele Ihrer öffentlichen Aussagen dürften bei Finanzaufsichtsbehörden alles andere als Begeisterung auslösen. Besonders kritisch erscheint aus meiner Sicht der Eindruck, dass Geschäftspartner und Vertriebspartner indirekt dazu ermutigt werden könnten, behördliche Verfügungen nicht mit der notwendigen Konsequenz umzusetzen oder deren Tragweite kleinzureden.
Wie problematisch das werden kann, hat man bereits gesehen: Eine Google-Werbeanzeige eines Vertriebspartners sorgte bereits für Diskussionen. Genau solche Vorgänge werden Aufsichtsbehörden sehr genau registrieren.
Ich sage Ihnen offen:
Bislang dachte ich trotz aller Kritik, dass Sie irgendwann erkennen würden, dass langfristig nur ein ehrliches, transparentes und rechtlich sauberes Geschäftsmodell Bestand haben kann. Ein Modell, mit dem selbstverständlich auch ein Unternehmen Geld verdienen darf – das aber gleichzeitig Anlegern ein nachvollziehbares und sicheres Investment bietet.
Doch genau an diesem Punkt fehlen bis heute aus meiner Sicht entscheidende Nachweise.
Es reicht eben nicht, zwanzigmal mit einem Gutachten zu wedeln und anschließend zu behaupten, damit seien sämtliche Fragen beantwortet. Entscheidend ist nicht, dass ein Gutachten existiert, sondern was darin tatsächlich rechtlich belastbar geprüft wurde – und ob diese Einschätzungen am Ende auch die zuständigen Aufsichtsbehörden überzeugen.
Und genau daran bestehen weiterhin erhebliche Zweifel.
Bis heute fehlen aus Sicht vieler Beobachter nachvollziehbare und belastbare Belege zu zentralen Fragen Ihres Geschäftsmodells:
Wie sicher sind Kundengelder tatsächlich?
Welche rechtliche Grundlage gilt für bestimmte Produkte?
Welche Genehmigungen liegen konkret vor?
Welche aufsichtsrechtlichen Anforderungen gelten tatsächlich?
Und wie werden Verbraucher langfristig geschützt?
Diese Fragen überzeugen nicht durch Videos, Motivationsreden oder Vertriebsveranstaltungen, sondern nur durch transparente Unterlagen und belastbare regulatorische Klarheit.
Was derzeit öffentlich vermittelt wird, wirkt auf mich eher wie ein hektischer Abwehrkampf gegen die Realität regulatorischer Vorgaben. Besonders irritierend ist dabei der Eindruck, dass Aufsichtsbehörden öffentlich als Problem dargestellt werden, obwohl diese letztlich nur gesetzliche Vorgaben durchsetzen.
Und hier stellt sich eine einfache Frage:
Warum sollte die BaFin oder eine andere Aufsicht Ihnen „erklären“, wie ein Produkt konstruiert werden muss, wenn die gesetzlichen Regelungen bereits existieren?
Dafür gibt es spezialisierte Rechtsanwälte, Compliance-Experten und Prospektrecht. Wenn ein Produkt rechtlich sauber aufgebaut ist, die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ein erforderlicher Prospekt vorliegt beziehungsweise gebilligt wird, dann kann ein Vertrieb auch regulär stattfinden. Fragen Sie doch einmal die Kanzlei Häring in Berlin.
Und noch etwas fällt auf:
Sie sprechen öffentlich von „Sanierungsmöglichkeiten“. Doch was genau soll eigentlich saniert werden, wenn – wie von Ihnen selbst immer wieder betont – sämtliche Vermögenswerte vollständig vorhanden sind, Goldkäufe abgesichert sind und das Geschäftsmodell wirtschaftlich hervorragend funktioniert? Der Begriff „Sanierung“ wirft zwangsläufig Fragen auf. Denn saniert werden normalerweise Unternehmen oder Strukturen, bei denen wirtschaftliche oder regulatorische Probleme bestehen.
Aber genau dieser Weg scheint bislang nicht vollständig gegangen worden zu sein.
Noch problematischer erscheint die öffentliche Darstellung rund um mögliche Gespräche mit der BaFin. Denn die BaFin darf rechtlich gar keine individuelle Rechtsberatung für Unternehmen leisten. Sie wird keinem Anbieter „erklären“, wie ein Produkt konstruiert werden muss, um zulässig zu sein. Genau dafür müssen Unternehmen selbst spezialisierte Anwälte und Compliance-Experten beauftragen.
Die BaFin verweist regelmäßig auf bestehende gesetzliche Anforderungen – insbesondere auf Prospektpflichten, aufsichtsrechtliche Vorgaben und regulatorische Rahmenbedingungen. Wenn ein Produkt erlaubnispflichtig oder prospektpflichtig ist, dann braucht es einen rechtskonformen Aufbau und gegebenenfalls einen von der BaFin gebilligten Prospekt. Genau dafür existieren klare gesetzliche Verfahren.
Deshalb stellt sich schon die Frage:
Was genau soll mit der BaFin eigentlich „abgesprochen“ werden?
Noch problematischer erscheint die öffentliche Darstellung rund um mögliche Übergangsfristen. Wenn eine Aufsichtsbehörde bestimmte Maßnahmen innerhalb weniger Monate fordert, dann ist es aus meiner Sicht äußerst gewagt, öffentlich den Eindruck zu vermitteln, man könne dies durch individuelle Kundenvereinbarungen faktisch über Jahre strecken.
Entscheidend ist am Ende nicht, was ein Unternehmen gerne hätte, sondern was die zuständige Aufsichtsbehörde rechtlich akzeptiert.
Und selbstverständlich wird eine Behörde wie die FMA Liechtenstein sehr genau prüfen:
ob Vereinbarungen tatsächlich freiwillig zustande kommen,
ob Verbraucher vollständig informiert wurden,
und ob dadurch möglicherweise regulatorische Vorgaben umgangen werden sollen.
All das dürfte Gegenstand genauer Prüfungen sein.
Ich halte deshalb auch das permanente „Aufsichtsbashing“ für einen schweren Fehler. Das mag kurzfristig bei Teilen des Vertriebs oder bei Geschäftspartnern Zustimmung erzeugen. Bei Behörden dürfte es jedoch eher das Gegenteil bewirken.
Dabei wäre der Weg eigentlich einfach:
Volle Transparenz. Vollständige Offenlegung. Unabhängige Prüfung.
Ich habe Ihnen mehrfach angeboten, genau diesen Weg zu begleiten. Ich habe sogar angeboten, sämtliche kritischen Veröffentlichungen zu entfernen, wenn nachvollziehbar nachgewiesen wird, dass:
alle Aussagen vollständig korrekt sind,
Kundengelder sicher geschützt sind,
und das Geschäftsmodell regulatorisch sauber funktioniert.
Zusätzlich habe ich vorgeschlagen, unabhängige neutrale Dritte einzubeziehen, die sämtliche Unterlagen objektiv prüfen.
Denn wenn ein unabhängiger Experte am Ende bestätigt:
„Alles ist rechtlich und wirtschaftlich sauber aufgebaut“ –
warum sollte man dann noch Zweifel haben?
Doch solange diese Klarheit fehlt, bleibt die öffentliche Kritik legitim und notwendig.
Denn am Ende geht es nicht um persönliche Eitelkeiten, sondern um Verbraucherschutz, Vertrauen und sehr viel Geld vieler Menschen.
Hr.Kaltenegger ist aufgrund seiner vita schlichtweg mit all den gesetzlichen Vorgaben total überfordert.Der Rest seiner Crew sicherlich auch.Frau und vorallem Sohn ( der wahrscheinlich nicht die leiseste Ahnung hat)sind sowieso nur für die Soap geeignet.
Bei Diamantpanzerpaste,Herztrunk etc. war die regulatorisch Ahnungslosigkeit gepaart mit “ wird schon klappen“ noch möglich. Seit der GGMT hat Herr K. Eindeutig seine Möglichkeiten überschritten.Wäre für mich spannend wer die wahren Einflüster
er sind.