Ein chinesisches Gericht hat die beliebte Bubble-Tea-Kette Molly Tea wegen einer Markenrechtsverletzung zu einer Schadensersatzzahlung von 10,3 Millionen Yuan (rund 1,1 Millionen Pfund beziehungsweise 1,5 Millionen US-Dollar) verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts verletzte das Unternehmen mit seinem Firmenlogo die Markenrechte des französischen Luxuskonzerns Louis Vuitton. Das Urteil hat in China eine kontroverse Debatte über geistiges Eigentum und Markenschutz ausgelöst.
Gericht sieht Ähnlichkeit zum Louis-Vuitton-Logo
Wie chinesische Medien berichten, entschied ein Gericht in der ostchinesischen Provinz Jiangsu, dass das von der in Shenzhen ansässigen Teekette verwendete vierblättrige Blütensymbol dem bekannten Markenzeichen von Louis Vuitton zu ähnlich sei.
Das Gericht in Suzhou ordnete deshalb an, dass Molly Tea das beanstandete Logo künftig nicht mehr verwenden darf. Darüber hinaus muss das Unternehmen eine öffentliche Entschuldigung veröffentlichen und den zugesprochenen Schadensersatz an Louis Vuitton zahlen.
Nach Angaben der staatlichen Zeitung China Daily hatten Molly Tea sowie verbundene Unternehmen in der Vergangenheit mehrere Markenanmeldungen eingereicht. Die chinesische Markenbehörde lehnte diese jedoch weitgehend ab. Lediglich die Wortmarke mit den chinesischen Schriftzeichen für „Molly Tea“ wurde schließlich registriert.
Heftige Diskussionen in den sozialen Netzwerken
Das Urteil sorgte in China für ein enormes Medienecho. Ein entsprechendes Thema auf der Plattform Weibo wurde innerhalb kurzer Zeit mehr als 400 Millionen Mal aufgerufen. Zehntausende Nutzer beteiligten sich an der Diskussion.
Viele Kommentatoren stellten sich dabei auf die Seite der Tee-Kette. Ihrer Ansicht nach handelt es sich bei dem verwendeten Blütensymbol lediglich um eine einfache geometrische Form, die seit Jahrhunderten in zahlreichen Kulturen verwendet werde.
Ein Nutzer kündigte sogar an, aus Solidarität künftig täglich einen Tee von Molly Tea zu kaufen.
Andere argumentierten, zahlreiche westliche Luxusmarken hätten sich ihrerseits in der Vergangenheit von chinesischen Ornamenten und traditionellen Gestaltungselementen inspirieren lassen. Daher sei es ungerecht, wenn nun ausgerechnet ein chinesisches Unternehmen wegen einer ähnlichen Gestaltung belangt werde.
Andere Nutzer verteidigen das Urteil
Neben der Kritik erhielt die Entscheidung jedoch auch Zustimmung.
Mehrere Nutzer wiesen darauf hin, dass es im Markenrecht nicht um den historischen Ursprung eines Motivs gehe, sondern darum, wer ein bestimmtes Zeichen rechtlich schützen lasse.
Ein Kommentator erklärte, wer das Urteil kritisiere, solle sich zunächst mit dem Markenrecht beschäftigen. Louis Vuitton habe das betreffende Symbol ordnungsgemäß als Marke registrieren lassen und sei deshalb berechtigt, gegen Nachahmungen vorzugehen.
Auch andere Nutzer betonten, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Branche keine geschützten Marken oder deren charakteristische Gestaltung übernehmen dürften.
Schutz geistigen Eigentums gewinnt in China an Bedeutung
Der Fall verdeutlicht, welche Bedeutung der Schutz geistigen Eigentums inzwischen auch in China besitzt. Während das Land in der Vergangenheit häufig wegen mangelhafter Durchsetzung von Markenrechten kritisiert wurde, gehen chinesische Gerichte inzwischen zunehmend gegen Markenverletzungen vor.
Obwohl es sich bei Louis Vuitton um einen französischen Luxuskonzern und bei Molly Tea um eine chinesische Getränkemarke handelt, sah das Gericht die Ähnlichkeit der Logos offenbar als ausreichend an, um eine Verletzung der Markenrechte festzustellen.
Das Urteil dürfte damit auch über den Einzelfall hinaus Signalwirkung entfalten und Unternehmen erneut daran erinnern, bei der Gestaltung ihrer Marken und Logos bestehende Schutzrechte sorgfältig zu berücksichtigen.
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