Lombardium-bewegt sich 2018 endlich was?

Published On: Dienstag, 02.01.2018By Tags:

Diese Frage stellen sich natürlich auch zum Jahresbeginn 2018 wieder tausende Anleger, die seit fast zwei Jahren darauf warten, dass die Verantwortlichen für  einen der größten Kapitalanlagebetrugsfälle der Hamburger Geschichte endlich zur Verantwortung gezogen werden. Wie kann es denn in einem Rechtsstaat sein, dass die, die über 100 Millionen Euro geklaut haben, immer noch „frei herumlaufen“, ja vermutlich sogar noch vom Geld der betrogenen und beklauten Anleger leben, so ein völlig frustrierter und verärgerter Anleger, der 50.000 Euro verloren hat. Natürlich kann man den Frust und die Wut des Anlegers nachvollziehen, denn bei der Hamburger Staatsanwaltschaft scheint derzeit wirklich nur „still ruht der See“ zu sein. Zumindest erweckt die Hamburger Staatsanwaltschaft seit fast zwei Jahren genau diesen Eindruck bei den geschädigten Anlegern.

Mittlerweile haben unserer Kenntnis nach aber viele Anleger unseren Rat befolgt und den Vermittler wegen Falschberatung verklagt. Viele der Prozesse haben, so hören wir immer wieder, mit einem Vergleich geendet. 70% des bereits verlorengeglaubten Kapitals und mehr haben Anleger dann zurückerhalten. Da dazu Vergleiche mit einer „Stillschweigen-Klausel“ geschlossen wurden, dringen diese kaum an die Öffentlichkeit. Das ist von Beratern wie Peter Stütz und seinen Vermittlerkollegen natürlich auch so gewollt, denn so kann man nach außen immer noch behaupten: „Es gibt kein Urteil gegen einen Vermittler auf Zahlung von Schadensersatz.“

Wir, in der Redaktion von diebewertung.de aus Leipzig, hoffen nun, dass möglichst viele geschädigte Anleger der Lombardium Fonds endlich begreifen, dass die IG Lombard nur eine Selbstschutzvereinigung für Vermittler ist. Nicht mehr! Die geschädigten Anleger sollten endlich an sich denken, endlich an das Geld denken, welches man ihnen geklaut hat. Die geschädigten Anleger sollten endlich einmal prüfen lassen, ob der Beratungsprozess bei ihnen in Ordnung war oder ob es da rechtliche Ansatzpunkte gibt, um den Vermittler wegen „Falschberatung“ und damit zu Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Handeln Sie endlich! Es war ihr Geld, welches Sie sich verdient und erspart haben. Lassen Sie die „Falschberatertruppe“ nicht davonkommen.

3 Comments

  1. Kaewwer Freitag, 02.03.2018 at 15:17 - Reply

    Die stecken doch alle unter einer Decke

  2. Ingeborg Donnerstag, 01.03.2018 at 08:54 - Reply

    Schon wieder März und es hat sich immer noch nichts getan,was sich sicherlich
    auch weiterhin nichts tun wird ,die betreffenden Personen wissen schon wie
    Sie die Sache rausziehen können,dass nichts an das Tageslicht kommt.
    Es wird alles tot geschwiegen.
    Wo leben wir eigendlich?

  3. Gar-Keiner Riedlinger Dienstag, 02.01.2018 at 09:47 - Reply

    Liebe Staatsanwaltschaft Hamburg,

    machen Sie bitte genau weiter so!

    Die Verjährung ist ja schon in Sicht. Bitte bringen Sie bitte Ihre Karriere nicht durch unnötige Aktivität in Gefahr: wer nichts macht, der macht auch keine Fehler.

    Die Beförderung läuft doch automatisch, so lange es keine negativen Einträge in der Personalakte gibt. Also warum Risiken eingehen?

    Aus der sicheren Schweiz grüßt herzlich Ihr

    Gar-Keiner Riedlinger

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