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Landgericht München I: Fikret Ö. wegen Anlagebetrugs zu 6 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I hat den 45-jährigen Fikret Ö. heute wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von über 16 Millionen Euro an – die Summe, die der Angeklagte durch seine betrügerischen Machenschaften erlangt haben soll.

Schneeballsystem statt Anlagekonzept

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fikret Ö. über mehrere Jahre ein betrügerisches Schneeballsystem betrieben hat. Anleger wurden mit vermeintlich attraktiven Renditen geködert, ihre eingezahlten Gelder jedoch nie tatsächlich investiert. Stattdessen verschob der Angeklagte die Einlagen intern, um fingierte Gewinne vorzutäuschen und neue Anleger zu locken.

Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner erklärte, dass Fikret Ö. von Anfang an ein Täuschungssystem aufgebaut habe, das auf Vertrauen basierte. „Es handelte sich um ein klassisches Schneeballsystem, das irgendwann in sich zusammenbrechen musste,“ so Wagner. Die Behauptung des Angeklagten, es habe sich um ein reales Anlagemodell gehandelt, wurde durch die Beweisaufnahme vollständig widerlegt.

Millionenschaden und zerstörte Existenzen

Der Betrug richtete einen Gesamtschaden von rund 16 Millionen Euro an. Viele der geschädigten Anleger stehen heute finanziell vor dem Ruin. Einige verloren ihre Ersparnisse, während andere sogar gezwungen waren, ihre Eigenheime zu verkaufen.

Das Gericht bewertete die Taten als besonders schweren Betrug, da der Angeklagte systematisch das Vertrauen seiner Opfer ausgenutzt und den Betrug gewerbsmäßig begangen habe.

Verschleierung durch gefälschte Dokumente

Um seine illegalen Geschäfte zu verschleiern, legte der Angeklagte bei Verdachtsanfragen von Banken zahlreiche gefälschte Urkunden vor. Damit versuchte er, seine betrügerischen Aktivitäten als legitime Finanzgeschäfte darzustellen.

Strafmaß und Verfahrensverzögerung

Die Richterin begründete die Haftstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten mit der besonders schweren Schuld des Angeklagten. Das Strafmaß sei tat- und schuldangemessen, da der Angeklagte gewerbsmäßig handelte und bei vielen Geschädigten ein existenzbedrohender Schaden entstanden sei.

Allerdings wurde die Strafe um 6 Monate reduziert, da es im Verfahren zu Verzögerungen gekommen war. Diese 6 Monate gelten als bereits verbüßt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist derzeit nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung des Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft München I können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.

Fikret Ö. bleibt vorerst in Haft – für ihn endete ein Leben auf Kosten anderer mit einem klaren Schuldspruch. Doch für die geschädigten Anleger bleibt die Frage, ob sie jemals ihr Geld oder einen Teil davon zurückerhalten werden.

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