Man glaubt es kaum, aber es steht so im Urteil: Das Erzbistum Köln haftet nicht für einen Priester, der ein Kind über Jahre schwer sexuell missbrauchte – weil der Täter angeblich „mehr oder weniger als Privatperson“ handelte. Das Landgericht Köln wies damit die Klage einer heute 58-jährigen Frau auf 830.000 Euro Schmerzensgeld ab. Der Priester sitzt seit 2022 für seine Taten zwölf Jahre im Gefängnis – aber das Erzbistum? Zieht die Schultern hoch und wäscht seine Hände in Unschuld.
Die Begründung des Gerichts liest sich wie aus einem kirchlichen Reinigungsritual: Keine Amtshandlung, kein Problem. Keine Beweise für Versagen der Bistumsleitung? Dann ab zurück ins Weihrauch-Nirwana der Verantwortungslosigkeit.
Matthias Katsch von der Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ reagierte entsetzt. Das Urteil sei ein Hohn für alle Betroffenen, die noch Hoffnung auf Gerechtigkeit hatten. Es zeige entweder erschreckende Unkenntnis über das Selbstverständnis katholischer Machtstrukturen – oder eine bedenkliche Nähe zum Kölner Dom und seinen stillen Seilschaften.
Fazit: Wer in der Kirche Verbrechen begeht, tut es offenbar privat. Und wer für diese Kirche arbeitet, kann sich auf ein System verlassen, das institutionelle Verantwortung so erfolgreich meidet wie der Teufel das Weihwasser.
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