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Landgericht Frankfurt verhängt 100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Meta

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Hintergrund ist die verspätete Löschung mehrerer Beiträge, in denen ein Soldat wahrheitswidrig als Kriegsverbrecher bezeichnet worden war.

Falschvorwürfe auf Facebook verbreitet

Auf der von Meta betriebenen Plattform Facebook waren Beiträge veröffentlicht worden, in denen ein im Gazastreifen eingesetzter Soldat schwer belastet wurde. Neben seinem Klarnamen und seinem Foto enthielten die Beiträge den Vorwurf, er habe Kriegsverbrechen begangen.

Der Betroffene wehrte sich gegen die Veröffentlichung vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Die Pressekammer untersagte Meta bereits am 23. März 2026 im Wege einer einstweiligen Verfügung die weitere Verbreitung der Inhalte und verpflichtete das Unternehmen zur Entfernung der Beiträge. Gleichzeitig wurde für den Fall eines Verstoßes die Verhängung eines Ordnungsgeldes angedroht.

Beiträge blieben trotz gerichtlicher Anordnung online

Obwohl die gerichtliche Entscheidung bereits einen Tag später zugestellt wurde, blieben die beanstandeten Inhalte zunächst weiterhin auf Facebook abrufbar.

Erst nachdem der Soldat Anfang April die Verhängung eines Ordnungsgeldes beantragt hatte, reagierte Meta. Die betroffenen Beiträge wurden schließlich am 8. beziehungsweise 10. April gelöscht.

Nach Auffassung des Gerichts hatte Meta die gerichtliche Anordnung damit über einen Zeitraum von 15 beziehungsweise 17 Tagen missachtet.

Gericht übt deutliche Kritik an Meta

In seinem Beschluss vom 28. Mai 2026 fand das Landgericht ungewöhnlich deutliche Worte.

Gerade im digitalen Zeitalter sei ein Zeitraum von mehr als zwei Wochen erheblich. Besonders schwer wiege dabei, dass unter Verwendung von Namen und Bild des Betroffenen schwerwiegende Falschbehauptungen verbreitet worden seien.

Das Gericht stellte klar, dass von einem weltweit tätigen Technologiekonzern erwartet werden könne, gerichtliche Entscheidungen unverzüglich umzusetzen. Für die Löschung der Inhalte sei kein außergewöhnlicher technischer oder organisatorischer Aufwand erforderlich gewesen.

Interne Probleme gelten nicht als Entschuldigung

Meta hatte sich unter anderem auf interne Bearbeitungsabläufe und Sprachprobleme berufen. Diese Argumentation überzeugte die Kammer jedoch nicht.

Vielmehr werteten die Richter die geschilderten Verzögerungen als Hinweis auf organisatorische Mängel innerhalb des Konzerns. Wer gerichtliche Anordnungen wegen interner Abläufe nicht zeitnah umsetzen könne, dürfe sich darauf nicht zu seiner Entlastung berufen.

Auch die Auffassung von Meta, dem Soldaten seien durch die verspätete Löschung lediglich geringe Nachteile entstanden, stieß beim Gericht auf deutliche Kritik. Eine solche Argumentation zeuge von einer Geringschätzung gerichtlicher Entscheidungen sowie der Bedeutung von Persönlichkeitsrechten im Internet.

Signalwirkung für soziale Netzwerke

Mit dem Ordnungsgeld von 100.000 Euro setzt das Landgericht Frankfurt ein deutliches Signal gegenüber großen Plattformbetreibern. Die Entscheidung macht deutlich, dass Gerichte bei Verstößen gegen Unterlassungs- und Löschungsverpflichtungen zunehmend empfindliche Sanktionen verhängen können.

Ob Meta die Entscheidung akzeptiert, ist derzeit offen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Aktenzeichen: Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. Mai 2026, Az. 2-03 O 128/26.

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