Startseite Allgemeines Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Arndt Geiwitz übernimmt
Allgemeines

Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Arndt Geiwitz übernimmt

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Das Amtsgericht Neu-Ulm reagierte mit der Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Sanierungs- und Insolvenzexperte Arndt Geiwitz bestellt.

Das Amtsgericht Neu-Ulm hat am 27. Juli 2026 um 14:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 281/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Bahnhofstraße 92, 86381 Krumbach und ist beim Amtsgericht Memmingen unter HRB 4002 im Handelsregister eingetragen.

Als Geschäftsführer werden Claudio Vito Castellani und Giovanni La Forgia genannt.

Bemerkenswert: Es handelt sich um einen Eigenantrag. Die Gesellschaft hat demnach selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.

Als Verfahrensbevollmächtigte werden die Rechtsanwälte von White & Case LLP aus Hamburg genannt.

Arndt Geiwitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Diplom-Kaufmann Arndt Geiwitz aus Ulm.

Geiwitz gehört zu den bekannten deutschen Insolvenzverwaltern und Restrukturierungsexperten. Bundesweite Bekanntheit erlangte er insbesondere durch seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter der Drogeriemarktkette Schlecker.

Seine Bestellung macht das Verfahren auch über die Region hinaus interessant.

Welche wirtschaftliche Dimension das Verfahren bei der Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH tatsächlich besitzt, lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. Entscheidend werden vielmehr die Vermögens-, Beteiligungs- und Verbindlichkeitsstrukturen der Gesellschaft sein.

Verfügungsbefugnis der Gesellschaft erheblich eingeschränkt

Mit seinem Beschluss hat das Insolvenzgericht Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Verfügungen der Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.

Das betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.

Damit bleibt die Geschäftsführung zwar grundsätzlich im Amt, kann über das Vermögen der Gesellschaft jedoch nicht mehr uneingeschränkt verfügen.

Warum musste die Vermögensverwaltung Insolvenzantrag stellen?

Diese Frage dürfte für Geschäftspartner und Gläubiger besonders interessant sein.

Der veröffentlichte Gerichtsbeschluss gibt darauf zunächst keine Antwort.

Insbesondere lässt sich daraus nicht entnehmen,

welcher Insolvenzgrund dem Eigenantrag zugrunde liegt,

wie hoch die Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind,

welche Vermögenswerte vorhanden sind,

welche Forderungen gegenüber Dritten bestehen

oder ob beziehungsweise welche Beteiligungen von der Gesellschaft gehalten werden.

Auch über mögliche Auswirkungen auf verbundene Unternehmen lässt sich allein anhand des Beschlusses keine belastbare Aussage treffen.

Gerade bei einer Vermögensverwaltung ist jedoch die Frage nach den vorhandenen Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten für die weitere Bewertung des Verfahrens von besonderer Bedeutung.

Eigenantrag ist nicht mit endgültigem Aus gleichzusetzen

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass die Gesellschaft abgewickelt wird.

Derzeit befindet sich die Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH zunächst im Insolvenzeröffnungsverfahren.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich nun einen Überblick über die wirtschaftliche Situation verschaffen müssen. Anschließend ist insbesondere zu klären, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und welche weiteren Schritte möglich beziehungsweise erforderlich sind.

Erst danach entscheidet das Insolvenzgericht über die eigentliche Verfahrenseröffnung.

White & Case begleitet die Gesellschaft

Interessant ist auch die anwaltliche Begleitung des Eigenantrags.

Als Verfahrensbevollmächtigte der Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH werden White & Case LLP, Hamburg, genannt.

Die internationale Wirtschaftskanzlei ist unter anderem in den Bereichen Restrukturierung und Insolvenzrecht tätig.

Auf Seiten der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht mit Arndt Geiwitz ebenfalls ein erfahrener Restrukturierungsexperte.

Das allein lässt jedoch keine Rückschlüsse darauf zu, wie groß das Verfahren ist oder welche Sanierungsoptionen bestehen.

Diese Fragen sind jetzt entscheidend

Für die weitere journalistische Beobachtung des Verfahrens dürften insbesondere folgende Punkte relevant sein:

Was hat den Eigenantrag ausgelöst?

Wie hoch sind Vermögen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft?

Welche Beteiligungen und sonstigen wesentlichen Vermögenswerte hält die Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH?

Gibt es operative Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften, auf die sich die Situation auswirken könnte?

Wie viele Gläubiger sind betroffen?

Bestehen größere offene Forderungen gegenüber Dritten?

Und gibt es eine Sanierungs- oder Fortführungsperspektive?

Der bisher veröffentlichte Gerichtsbeschluss beantwortet diese Fragen nicht.

Verfahrensdaten

Schuldnerin: Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH

Sitz: Bahnhofstraße 92, 86381 Krumbach

Handelsregister: Amtsgericht Memmingen, HRB 4002

Geschäftsführer: Claudio Vito Castellani und Giovanni La Forgia

Aktenzeichen: 1 IN 281/26

Insolvenzgericht: Amtsgericht Neu-Ulm

Eigenantrag: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung: 27. Juli 2026, 14:30 Uhr

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz, Ulm

Verfahrensbevollmächtigte: White & Case LLP, Hamburg

Für Gläubiger und Geschäftspartner wird nun entscheidend sein, zu welchem Ergebnis die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse führt und ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Besonders interessant dürfte dabei sein, welche Vermögenswerte und Beteiligungen hinter der Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH stehen und was letztlich zum Eigenantrag geführt hat.

diebewertung.de wird die weitere Entwicklung des Verfahrens beobachten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin nimmt Finfluencer ins Visier – höchste Zeit, aber bitte dort hinschauen, wo das Geschäft wirklich läuft

Es ist richtig und längst überfällig, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzinhalte...

Allgemeines

Neue KI-Aufsicht im Finanzsektor: „Die Verantwortung lässt sich nicht an einen Algorithmus delegieren“

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur erweiterten Zuständigkeit der BaFin Die Bundesanstalt...

Allgemeines

Saudi-Arabien beteiligt sich an US-Angriffen auf proiranische Milizen

Saudi-Arabien hat sich erstmals offiziell an den militärischen Auseinandersetzungen gegen mit Iran...

Allgemeines

PARADOXON.AI SE im vorläufigen Insolvenzverfahren – was steckt hinter dem Technologieunternehmen?

Bei der PARADOXON.AI SE ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet worden. Das Amtsgericht...