Bundeskanzleramt
Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes
Herr Bundesminister a. D. Dr. Jörg Kukies hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes angezeigt, nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Tätigkeit für Morgan Stanley & Co. International PLC in London aufnehmen zu wollen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 1. April 2026 beschlossen, für diese Tätigkeit eine Karenzzeit für die Dauer von zwölf Monaten ab dem Ausscheiden aus dem Amt auszusprechen. Darüber hinaus wurde Herrn Dr. Kukies für die Dauer von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt untersagt, in einer Funktion mit Führungsaufgaben für Morgan Stanley weltweit tätig zu sein, eine Tätigkeit für eine in Deutschland tätige Gesellschaft von Morgan Stanley auszuüben – unabhängig davon, in welcher Form die Tätigkeit erfolgt – und Beziehungen zu in Deutschland oder der Europäischen Union tätigen Finanzaufsichtsbehörden und Regulatoren zu pflegen. Die Bundesregierung schließt sich insoweit den Empfehlungen des beratenden Gremiums an und macht sich dessen Erwägungen zu eigen.
Bundeskanzleramt
Im Auftrag
Dr. Seedorf
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