Der Bundesgerichtshof hat gesprochen – und liefert eine Entscheidung, die man so zusammenfassen kann:
👉 Das Buch darf Geld behalten – aber nicht alles sagen.
Im Streit um das umstrittene Werk „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ ging es diesmal nicht nur um Worte, sondern auch ums Geld. Die Witwe von Helmut Kohl wollte wissen, wie viel mit dem Buch verdient wurde – und am liebsten gleich am Gewinn beteiligt werden.
Die Antwort aus Karlsruhe:
Nein. Kein Anspruch auf Gewinnherausgabe.
Worte sind kein Geld
Die Richter machen es dabei überraschend klar:
Nur weil jemand etwas gesagt hat, wird daraus noch kein „verwertbares Vermögen“.
Oder einfacher gesagt:
👉 Gedanken und Aussagen gehören nicht automatisch zur Kasse.
Die Nutzung von angeblichen Kohl-Zitaten im Buch greife nicht in die sogenannten „vermögenswerten Bestandteile“ des Persönlichkeitsrechts ein. Stimme, Bild, Name – ja.
Aber: das Gesagte selbst? Eher nicht.
Aber ganz ohne Folgen bleibt es nicht
Ganz durchgewunken wird das Buch trotzdem nicht.
Einige Passagen bleiben verboten –
und bei anderen muss noch einmal genauer hingeschaut werden. Der Fall geht in Teilen zurück an die Vorinstanz.
Heißt:
👉 Ein Teil des Buchs bleibt juristisch auf wackeligem Boden.
Die eigentliche Botschaft
Die Entscheidung zeigt einmal mehr, wie kompliziert das Zusammenspiel von Persönlichkeitsrecht, Vertragsrecht und Öffentlichkeit ist.
Da gibt es:
- angebliche Tonbandaufnahmen
- vertrauliche Gespräche
- und ein Buch, das daraus eine Geschichte macht
Und am Ende stellt sich die Frage:
👉 Was darf erzählt werden – und was nicht?
Fazit mit einem kleinen Augenzwinkern
Das Buch bleibt im Regal –
aber nicht jede Zeile darin ist willkommen.
Oder noch kürzer:
Kein Geld zurück – aber bitte den Rotstift bereithalten.
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