Startseite Allgemeines Klare Worte des BGH im Sinne des Verbrauchers
Allgemeines

Klare Worte des BGH im Sinne des Verbrauchers

Teilen

Unternehmen dürfen in ihrer Werbung mit Rabatten den Verbrauchern keine Ersparnisse versprechen, die es tatsächlich gar nicht gibt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: I ZR 31/15).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin warnt vor schelhammer-systems.com: Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor Angeboten auf der Internetseite schelhammer-systems.com. Nach...

Allgemeines

Vorläufiges Insolvenzverfahren über Voß & Kirchberg Wohnungsbaugesellschaft angeordnet

Das Amtsgericht Kleve hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Voß...

Allgemeines

Murice Högel:Datenskandal in Berlin: Wann Betroffene Schadensersatz verlangen können und was jetzt zu tun ist

Nach dem schweren Cyberangriff auf Teile der Berliner Verwaltung wurden mindestens 1,2...

Allgemeines

Rechtsanwalt Hardy Pönisch aus Leipzig: Sagen Sie den Anlegern endlich die Wahrheit

Eine kritische Stellungnahme zum Schreiben der Germany Sun AG über ausgebliebene Zinszahlungen...