KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG-hier sieht es auch nicht besser aus

Wie beim KiriFonds III Deutschland GmbH & Co. KG finden wir auch hier leider wieder eine Bilanz, die den Anlegern wenig Freude bereiten wird. Auch hier liegt erneut ein Minus vor, welches wohl den Anleger dann zugeschrieben werden dürfte. Finger weg von solchen Investments ist unsere ganz klare Meinung dazu.

KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG

Tönisvorst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016 der

KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG, Tönisvorst

AKTIVA

Stand 31.12.2016
EUR
Stand 31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 204.102,56 204.102,56
2. Baumbestand noch nicht gepflanzt 0,00 28.200,00
3. Baumbestand auf Plantagen 552.009,35 521.359,35
4. technische Anlagen und Maschinen 96.979,00 94.820,00
853.090,91 848.481,91
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.559,10 2.299,84
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sonstige Vermögensgegenstände 49.083,24 30.197,88
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.684.080,51 2.108.405,47
1.734.722,85 2.140.903,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 739.440,00 830.970,00
3.327.253,76 3.820.355,10

PASSIVA

Stand 31.12.2016
EUR
Stand 31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalkonto I (Kommanditeinlagen) 5.309.500,00 5.309.500,00
II. Kapitalkonto II (Kapitalrücklagen/Agio) 264.725,00 264.725,00
III. Kapitalkonto III (Verrechnung) -4.163,53 -4.160,14
IV. Kapitalkonto IV (Verlustvortrag) -2.487.676,61 -1.867.533,81
3.082.384,86 3.702.531,05
B. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 203.500,00 10.200,00
203.500,00 10.200,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35.418,90 101.674,05
2. Verbindlichkeiten gegenüber Komplementärin 5.950,00 5.950,00
41.368,90 107.624,05
3.327.253,76 3.820.355,10

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016

der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG, Tönisvorst

2016
EUR
EUR 2015
EUR
EUR
1. Umsatzerlöse 0,00 22.035,29
2. sonstige betriebliche Erträge 0,00 1.126,00
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe -28.508,18 -10.495,48
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -158.161,07 -186.669,25 -271.489,49 -281.984,97
4. Abschreibungen auf Sachanlagen -6.341,00 -4.019,77
5. sonstige betriebliche Aufwendungen -427.145,45 -253.329,79
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12,90 289,71
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 -48,31
8. Ergebnis nach Steuern -620.142,80 -515.931,84
9. sonstige Steuern 0,00 -74,52
10. Jahresfehlbetrag -620.142,80 -516.006,36
11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -1.867.533,81 -1.351.527,45
12. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) -2.487.676,61 -1.867.533,81

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG, Tönisvorst

I. ALLGEMEINE ANGABEN

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Tönisvorst. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6591 eingetragen.

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss 2016 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine Personengesellschaft i.S.d. § 264a HGB. Nach § 267 Abs. 1 HGB ist sie als kleine Personengesellschaft einzustufen. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Personengesellschaften nach § 264a HGB wird bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise Gebrauch gemacht

Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

Zur verbesserten Darstellung erfolgte im Geschäftsjahr 2016 eine Ausweisänderung des Pachtaufwandes aus den Aufwendungen für bezogene Leistungen des Materialaufwands in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Der auf die Pachten entfallende Aufwand betrug in 2016 TEUR 101 (Vorjahr TEUR 123).

Im Berichtsjahr wurde erstmalig eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Rekultivierung der gepachteten Flächen (insbesondere Entwurzelung) angesetzt. Der Aufwand aus der erstmaligen Berücksichtigung der Rückstellung beträgt TEUR 191.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.

Noch nicht gepflanzte Bäume werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei den gepflanzten Bäumen werden die Kosten für die Pflanzung als Herstellungskosten hinzu aktiviert.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip wurde hierbei beachtet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen bestehen nicht. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für die Folgejahre darstellen.

Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Insoweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, werden diese Beträge nach § 253 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bewertungsgrundsätze des Vorjahres wurden unverändert fortgeführt.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

2. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Position enthält in Höhe von TEUR 1.206 Mittel, welche zum Bilanzstichtag einem Bankkonto bei der Deutsche Bank (Treuhandkonto) bereits belastet waren, allerdings einem anderen Bankkonto der Gesellschaft bei der Sparkasse KölnBonn noch nicht gutgeschrieben waren (Geld in Transit). Die Gutschrift erfolgte am 2. Januar 2017.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten in Höhe von EUR 15.795,76 (i. V.: EUR 15.998,26).

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin betreffen insgesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

III. SONSTIGE ANGABEN

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von ca. EUR 1,2 Mio, die insbesondere aus Pachtverträgen, Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen sowie aus Vergütungen an der Treuhänder für die laufende Verwaltung und aus der laufenden Bewirtschaftung der Plantagen resultieren.

2. Komplementärgesellschaft

Komplementärgesellschaft ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt EUR 25.000,00.

3. Geschäftsführung

Als Komplementärin ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst, zur alleinigen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Die Komplementärin wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Allin Gasparian.

 

Tönisvorst, den 31. August 2017

KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG

gez. Allin Gasparian als Geschäftsführerin der WeGrow Beteiligungs-GmbH

ANLAGENSPIEGEL

Entwicklung des Anlagevermögen gemäß § 284 Abs. 3 HGB

Anschaffungswerte
Vortrag 01.01.2016
EUR
Zugang
EUR
Umbuchungen
EUR
Stand 31.12.2016
EUR
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 204.102,56 0,00 0,00 204.102,56
2. Baumbestand noch nicht gepflanzt 28.200,00 0,00 -28.200,00 0,00
3. Baumbestand auf Plantagen 521.359,35 2.450,00 28.200,00 552.009,35
4. technische Anlagen und Maschinen 99.169,57 8.500,00 0,00 107.669,57
852.831,48 10.950,00 0,00 863.781,48
852.831,48 10.950,00 0,00 863.781,48
kumulierte Abschreibungen
Vortrag 01.01.2016
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
Stand 31.12.2016
EUR
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Baumbestand noch nicht gepflanzt 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Baumbestand auf Plantagen 0,00 0,00 0,00 0,00
4. technische Anlagen und Maschinen 4.349,57 6.341,00 0,00 10.690,57
4.349,57 6.341,00 0,00 10.690,57
4.349,57 6.341,00 0,00 10.690,57
Buchwerte
Stand 31.12.2016
EUR
Stand 31.12.2015
EUR
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 204.102,56 204.102,56
2. Baumbestand noch nicht gepflanzt 0,00 28.200,00
3. Baumbestand auf Plantagen 552.009,35 521.359,35
4. technische Anlagen und Maschinen 96.979,00 94.820,00
853.090,91 848.481,91
853.090,91 848.481,91

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

1. Geschäftsmodell

Die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG (im Folgenden auch KiriFonds II Deutschland oder Gesellschaft) hat an verschiedenen Standorten in Deutschland für Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 Hektar langfristige Pachtverträge oder Flächenkaufverträge geschlossen. Die Gesellschaft beabsichtigt, auf diesen Flächen Kiribaum-Plantagen über einen geplanten Zeitraum von 12 Jahren ökologisch nachhaltig zu bewirtschaften. Das Anlageziel der Gesellschaft ist es, die gewachsenen Kiribäume bzw. deren Holz zum höchstmöglichen Preis zu veräußern und daraus Erträge für die Gesellschaft zu erzielen. Zur Realisierung dieses Anlagezieles werden bzw. wurden die Nettoeinnahmen aus der Emission der Kommanditanteile insbesondere in den Erwerb und die Pacht von entsprechenden Anbauflächen, in den Erwerb von Jungpflanzen des Kiribaumes, in die professionelle Auswahl, Anlage und die Bewirtschaftung sowie die Beerntung der Plantagenflächen investiert.

Der KiriFonds II Deutschland hat mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH am 30. März 2012 einen Dienstleistungsvertrag zur Erschließung und Bewirtschaftung von Kiri-Plantagen abgeschlossen (Projektentwicklung, Projektmanagement und operative Bewirtschaftung). Danach überträgt die Gesellschaft der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Fondsgesellschaft dienen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl und vertragliche Sicherung der Produktionsflächen, deren Erschließung und Bepflanzung sowie die sich anschließenden Pflege- und Erntearbeiten.

Die für die Realisierung des Anlagezieles benötigte Anzahl an Jungpflanzen des Kiri-Baumes wurde durch den KiriFonds II Deutschland von der WeGrow GmbH erworben. Die WeGrow GmbH verfügt über einen ausgewählten Genpool an Kiri-Sorten und Klonen. Für den Anbau in mitteleuropäischen Klimaverhältnissen wählt WeGrow besonders robuste und frostharte Sorten und/oder Klone aus. Die bekannteste Selektion von WeGrow ist die Sorte NordMax21®. Am 14. Dezember 2012 wurde der WeGrow GmbH vom Bundessortenamt der Bundesrepublik Deutschland der Sortenschutz für die Kiribaum-Sorte NordMax21® erteilt. Durch die Erteilung des Sortenschutzes ist WeGrow im Besitz der exklusiven und uneingeschränkten Nutzungsrechte für NordMax21®.

2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der weltweite jährliche Holzbedarf ist seit dem Zweiten Weltkrieg um mehr als 600 Prozent gestiegen. Zeitgleich schwinden die natürlichen Waldvorkommen jährlich in einer Dimension, die der Flächengröße von Deutschland entspricht. Durch diese Entwicklungen ist der Konkurrenzdruck unter den Holzabnehmern heute größer denn je. Verarbeitungsindustrien aus den Bereichen Möbelbau, Hausbau, Papierherstellung und Bioenergie konkurrieren untereinander um den begehrten und immer knapper werdenden Rohstoff Holz – dies führt seit Jahrzehnten regelmäßig zu steigenden Holzpreisen. Zudem gewinnt der Holz-Herkunftsnachweis im Holzhandel immer mehr an Bedeutung und findet seine Verankerung in der Europäischen Gesetzgebung wieder. So ist seit 2013 der Handel mit Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem EU-Binnenmarkt verboten.

Aufgrund dieser Marktentwicklungen ist die Etablierung flächeneffizienter Anbaumethoden zur nachhaltigen Holzgewinnung besonders zukunftsweisend. Nachhaltig bewirtschaftete Holzplantagen – wie diese im KiriFonds II Deutschland betrieben werden – bieten demnach die Möglichkeit, dem Raubbau an Naturwäldern entgegenzuwirken und einen wichtigen Rohstoff wirtschaftlich und schonend zu produzieren. Allein in China werden schon heute jährlich 4 Mio. Kubikmeter Kiri-Holz gehandelt.

Auch in Deutschland wird Kiriholz jüngst in der industriellen Fertigung von Qualitäts-Möbeln eingesetzt. So stellt beispielsweise das Möbel-Traditionsunternehmen Hülsta aus Stadtlohn seine vielfältige Wohn- und Schlafzimmerkollektion „MADERA“ mit massivem Kiriholz-Kern her. Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen zudem bereits ganze Kabinen von Kreuzfahrtschiffen aus Kiriholz konstruiert.

Es ist davon auszugehen, dass auch zeitnah weitere deutsche Hersteller Kiriholz als zukunftsweisenden Werkstoff für die jeweiligen Holzprodukte entdecken und verarbeiten werden.

3. Geschäftsverlauf

Die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG verfügt über ein vollständiges Flächenportfolio mit einer Gesamtgröße von ca. 117 Hektar. Alle Anbauflächen an den Standorten Bonn, Kröpelin, Reinsdorf und Rostock sind mit rund 90.000 Kiri-Bäumen der Sorte NordMax21® bepflanzt worden. Insgesamt ca. 6,5 Hektar Ackerflächen wurden käuflich erworben, für die anderen Flächen wurden langfristige Pachtverträge abgeschlossen. Die Plantagen befinden sich flächendeckend in ihrer Wachstumsphase.

4. Lage

a. Ertragslage:

In 2016 betrug der Materialaufwand T€ 187 (Vorjahr T€ 282). Dieser beinhaltet im Wesentlichen die operative Bewirtschaftung (T€ 158, Vorjahr T€ 149). Im Vorjahr wurden zudem Pachten von T€ 123 unter dem Materialaufwand ausgewiesen, welche im Geschäftsjahr erstmalig mit T€ 101 den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet wurden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt T€ 427 (Vorjahr T€ 253). Diese beinhalten neben den erläuterten Pachten insbesondere die Kosten für Managementdienstleistung in Höhe von T€ 53 (Vorjahr T€ 106) sowie Kosten für Treuhandschaft und Verwaltung in Höhe von T€ 27 (Vorjahr T€ 27). Unter dieser Position sind auch Rekultivierungskosten in Höhe von T€ 191 enthalten, welche aus der erstmaligen Bildung einer Rückstellung für Rekultivierungskosten der gepachteten Flächen resultieren. Dieser Aufwand führt erst im Rahmen der Holznutzung zu einer Auszahlung. Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro T€ 620 (Vorjahr T€ 516).

Jahresüberschüsse sind erst mit dem Verkauf des Holzes bez. der Bäume geplant.

Nach den Planungen werden Umsatzerlöse aus dem Holzverkauf erst ab dem Geschäftsjahr 2019 generiert.

b. Finanz- und Vermögenslage:

Die Bilanzsumme zum Stichtag beträgt T€ 3.327 (Vorjahr T€ 3.820), die Sachanlagen haben sich auf T€ 853 (Vorjahr T€ 848) erhöht. Die noch ausstehenden 5.000 Bäume wurden in Reinsdorf gepflanzt.

Das Kapitalkonto I (Einlagen) beträgt T€ 5.310 (Vorjahr T€ 5.310) und war bereits im Jahr 2013voll platziert, die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2016 betragen T€ 1.684 (Vorjahr T€ 2.108).

Während des gesamten Geschäftsjahres war die Liquidität der Gesellschaft sichergestellt, fällige Verbindlichkeiten konnten jederzeit termingerecht beglichen werden.

c. Gesamtaussage

Zum Ende des Geschäftsjahres 2016 liegt die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft im kalkulierten Rahmen. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2016 über eine Liquiditätsreserve von T€ 1.684. Gemäß Prospektplanung war zu diesem Stichtag eine Liquiditätsreserve von T€ 1.167 kalkuliert. Die kumulierten Jahresergebnisse seit der Gründung der Gesellschaft im Jahr 2012 liegen zum Ende des Geschäftsjahres 2016 bei T€ -2.488 und damit ähnlich zu den prognostizierten T€ -2.476. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein direkter Vergleich mit der Prospektplanung aufgrund der Verschiebung der Investitionsphase, welche im Prognosebericht unter 6. a. erläutert wird, nicht ohne weiteres möglich ist.

5. Angaben nach § 24 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Im Geschäftsjahr 2016 erhielt die WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH für die operativen Bewirtschaftungsleistungen (insbesondere Erschließung der erworbenen/gepachteten Produktionsflächen sowie Errichtung der notwendigen Nebenanlagen und Bodenverbesserungsmaßnahmen; Anlage von Baumpflanzungen auf den erworbenen/gepachteten Produktionsflächen, Initialbewässerung sowie notwendige Baumschutzmaßnahmen; Durchführung von speziellen Etablierungs- und Pflegemaßnahmen wie z.B. Verpflanzungen und Baumschnitt; Durchführung der laufenden Bewirtschaftung und wiederkehrende Pflege der Nutzflächen) einen Gesamtbetrag in Höhe von € 157.925,53 (Vorjahr T€ 149), für Monitoring und Qualitätssicherung eine Pauschalvergütung in Höhe von € 12.000,00 (Vorjahr T€ 12), für die Managementdienstleistungen die zur Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes der Fondsgesellschaft geeignet erscheinen, wie die Planung, Koordination, Überwachung und Dokumentation sämtlicher Vorgänge im Zusammenhang mit der Anlage, Bewirtschaftung und Beerntung der Kiribaum-Plantagen; Vermittlung/Abschluss der erforderlichen privatrechtlichen Erwerbs- und/oder Nutzungsverträge und/oder Zustimmungen sowie Gestattungen für die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt der beschriebenen Produktionsflächen) eine Pauschale von 1 % auf das eingezahlte Fondskapital, insgesamt einen Betrag in Höhe von € 53.094,96 (Vorjahr T€ 106).

Die Gesellschaft verfügte im Berichtsjahr über kein Personal. Insofern fielen keine Vergütungen an. Allerdings waren aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen folgende Vergütungen als Aufwand zu berücksichtigen:

1. feste Vergütungen:

Haftungsvergütung in Höhe von € 5.000,- an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH

Platzierungsabhängige Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 23.892,72 an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH. Der Betrag von T€ 24 wird ausschließlich an die Komplementärin ausgezahlt. Dem alleinigen Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin, Frau Allin Beatrice Gasparian, wird dagegen keine Geschäftsführungsvergütung seitens der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG gezahlt.

Platzierungsabhängige Verwaltungs- und Treuhandtätigkeitsvergütung in Höhe € 26.547,50 an die Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH

2. variable Vergütungen:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine variablen Vergütungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.

3. Gewinnbeteiligungen:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Gewinnbeteiligungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.

Damit sind für das Geschäftsjahr 2016 insgesamt € 55.440,22 (Vorjahr T€ 55) an gezahlten Vergütungen in den Aufwendungen der Gesellschaft enthalten.

6. Prognose, Chancen- und Risikobericht

a. Prognosebericht

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung der Fondsgesellschaft wurde in Form einer Prognose für die Zukunft erarbeitet. Diese Prognose zeigt die geplante Entwicklung des Unternehmens. Da die Vertragsverhandlungen um potenziell geeignete Flächen einen längeren Zeithorizont in Anspruch genommen haben als geplant, kam es zu einer Verschiebung der Pflanzungen und somit auch zu einer Verschiebung der Realisierung der gesamten Investitionsphase. Es ist davon auszugehen, dass sich auch der Erntezeitpunkt entsprechend verschieben wird.

Für das nächste Geschäftsjahr wird bis auf die anfängliche zeitliche Verschiebung des Investitionsbeginns weiterhin mit einer Entwicklung nach Plan gerechnet. Die Geschäftsführung geht für das Geschäftsjahr 2017 von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. T€ 300 aus.

Die ersten Ausschüttungen aus dem Baum- bzw. Holzverkauf sind prospektgemäß für das Jahr 2020 vorgesehen

b. Risikobericht

Insbesondere folgende Risiken können sich bei ihrer Verwirklichung auf das quantitative Holzaufkommen und/oder die erzielte Holz- und/oder Baumqualität und/oder die wirtschaftlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft nachteilig auswirken:

Naturereignisse: Trotz der sorgfältigen Standortauswahl kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch widrige Witterungsbedingungen (wie z.B. Sturm, lang anhaltende Regen-, Winter- oder Trockenperioden, tiefe Frosttemperaturen) es bei der Beerntung der Pflanzungen geringere Holzertragsmengen und/oder Baum- und/oder Holzqualitäten erreicht werden. Zum anderen ist es möglich, dass Teile oder die gesamte bepflanzte Fläche vernichtet wird. In diesem Fall ist eine Neubepflanzung erforderlich, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Daher besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft geringere Ergebnisse erzielt.

Kosten und Inflation: Es ist nicht auszuschließen, dass sich die erwarteten Kosten für die operative Bewirtschaftung der Plantagenflächen erhöhen, so dass sich die Wirtschaftlichkeit des Anlageobjektes mindern könnte. Teilweise sind Betriebskosten der Fondsgesellschaft mit einer jährlichen Preissteigerungsrate von 3 Prozent kalkuliert worden. Es besteht das Risiko, dass die tatsächliche Preissteigerung in den nächsten Jahren stärker ansteigen könnte als prognostiziert. Auch spielt in diesem Zusammenhang die gesetzlich geregelte sukzessive Anhebung der landwirtschaftlichen Mindestlöhne eine nicht unerheblich Rolle, da die Kosten für viele der Pflegarbeiten wie die manuellen Wertastungen maßgeblich durch Lohnkosten verursacht werden. Dies könnte zu geringeren Ergebnissen der Fondsgesellschaft führen. Darüber hinaus besteht aufgrund der derzeit sehr geringen Verzinsung des Bankguthabens das Risiko, dass sich die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft möglicherweise nicht nach Plan entwickelt.

Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar.

c. Chancenbericht

Es sind weltweit nur wenige Hölzer bekannt, die ähnlich gute Dämmeigenschaften aufweisen wie Kiri. In heutigen Zeiten hoher Energiepreise stellt sich der Einsatz von Werkstoffen zur Energieeinsparung als besonders wirtschaftlich dar. Massivholz und Holzwerkstoffe aus Kiri besitzen deshalb ein sehr großes, bislang nur in Ansätzen erschlossenes Einsatzpotenzial im Bereich des nachhaltigen Bauens und des natürlichen Wohnens. Aktuelle Marktdaten belegen, dass mittlerweile 15,2 Prozent der neu gebauten Häuser in Holzbauweise errichtet werden. In Baden Württemberg wird inzwischen mit 23,7 Prozent fast jedes vierte neu errichtete Wohngebäude in Holzbauweise gebaut (Quelle: Berufsorganisation Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Lagebericht 2014). Der plantagenmäßige Anbau von Kiri ist weltweit bislang noch wenig verbreitet. Das auf dem Markt angebotene Holz stammt in erster Linie aus Wäldern oder Agroforst-Systemen in Asien und ist somit stark begrenzt. Durch fehlendes Management weist das dort verfügbare Kiri meist inhomogene und schlechte Holzqualitäten auf. Sortimente in Plantagenqualität werden zwar stark nachgefragt, sind bislang aber rar. Das Angebot in Europa ist aktuell sehr gering und die Holzabnehmer sind derzeit noch auf die Importe ausschließlich aus Asien angewiesen.

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des großen Bedarfs in Asien und zunehmend auch in Europa, der plantagenmäßige Anbau zur Produktion homogener Kiri-Sortimente für den internationalen Markt weiter in seiner Bedeutung und Größenordnung zunehmen wird.

Weiterhin zeigt die weltweite Holznachfrage einen stabilen und kontinuierlichen Anstieg. Unverändert sind wir weltweit mit sinkenden Holzvorkommen durch die Rodung natürlicher Waldvorkommen konfrontiert. Auf EU-Ebene wurde jüngst eine neue Gesetzgebung des Holzimportes verankert (Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (Holzhandelsverordnung), am 03.03.2013 in Kraft getreten), um die nachhaltige Holzproduktion, wie wir sie betreiben, weiter zu stärken und auszubauen. Die Verknappung der Rohstoffversorgung in globalen Holzmärkten hat zur Folge, dass auch namhafte und etablierte Holzverarbeitungsunternehmen umdenken und neue Wege gehen müssen. In den zahlreichen Gesprächen, die das Fondsmanagement mit diesen potenziellen Holzabnehmern geführt hat, wird deutlich, dass von Kundenseite die Nachfrage nach nachhaltigem und fair produziertem Holz aus kontrollierter Plantagenwirtschaft in den letzten Jahren stark gestiegen ist.

Auch in Deutschland wird Kiriholz jüngst in der industriellen Fertigung von Qualitäts-Möbeln eingesetzt. So stellt beispielsweise das Möbel-Traditionsunternehmen Hülsta aus Stadtlohn seine vielfältige Wohn- und Schlafzimmerkollektion „MADERA“ mit massivem Kiriholz-Kern her. Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen zudem bereits ganze Kabinen von Kreuzfahrtschiffen aus Kiriholz konstruiert.

Es ist davon auszugehen, dass auch zeitnah weitere deutsche Hersteller Kiriholz als zukunftsweisenden Werkstoff für die jeweiligen Holzprodukte entdecken und verarbeiten werden.

Aufgrund der nationalen und internationalen Nachfrage sind die Aussichten des Holzabsatzes für die Fondsgesellschaft als positiv zu werten.

7. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Tönisvorst, den 31. August 2017

KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG

gez. Allin Gasparian als Geschäftsführerin der WeGrow Beteiligungs-GmbH

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG:

Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG, Tönisvorst, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag unter der Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Bonn, den 31. August 2017

FMP Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Markus Freudenhammer, Wirtschaftsprüfer

gez. Christoph Scheur, Wirtschaftsprüfer


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