Kanzlei Pforr – Klage gegen Vertriebler in Sachen BWF Stiftung eingereicht

Die 2015 nach einer Hausdurchsuchung amtlich geschlossene BWF Stiftung Berlin beschäftigt weiterhin die Gerichte. Nachdem vier Personen aus der Führungsriege als Betrüger zu hohen Haftstrafen verurteilt worden sind, läuft hier das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof. Der Goldhändler, seine Ehefrau als Buchhalterin, der Steuerberater und Vertriebschef hoffen auf eine Aufhebung der Verurteilung durch das Landgericht Berlin. In dem Verfahren waren diese als Bande beurteilt worden, die seit 2011 geplant habe die insgesamt über 6.000 Kunden mit Goldkauf und Lagerverträgen zu betrügen. Ob diese Anfechtung des Strafurteils viel bringt ist nicht bekannt. Jedenfalls ist die Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen dieses BWF Skandals stark in die Kritik geraten. Diese kann das Geschäftsmodell seit 2011 und konnte sich erst 2015 zu einer Schließungsverfügung durchringen. Diese Schließungsverfügung ist zwar erst vorläufig und wird vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt angefochten, jedenfalls war die Schließung unabwendbar und die Insolvenzen der Firmen war die Folge.

Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMS GmbH und der BWF Stiftung läuft noch

Die BWF Stiftung hatte Kunden den Kauf, die Lagerung und den Garantierückkauf von Gold angeboten. Die Rendite sollte durch Zwischenhandel erwirtschaft werden, weil der Rückkaufswert unabhängig von der Marktentwicklung den Kunden versprochen wurde. Bekanntlich fiel der Goldkurs seit 2011…. die Lücke schloss der Goldhändler, indem er Blink-Blink-Gold bestellte und so seinen Goldschatz, den jeder in Berlin besichtigen durfte, etwas aufhübschte. Das Insolvenzverfahren über die BWF und die TMS (Goldhändler für die BWF) läuft und wenig dringt nach draussen…., jedenfalls kann der Geschädigte mit einer Quote zur Befriedigung seiner Ansprüche von ungefähr 20 bis 30% rechnen, da ja Immobilien, Beteiligungen, Gold und Kontoguthaben von 1 Mio Euro zum Zeitpunkt Februar 2015 vorhanden waren.

Jeder verklagt jeden – das übliche

Die Geschädigten wurden schnell von Anwälten entdeckt die folgende Klageideen verfolgten: Im Telegramm-Stil für den schnellen Leser:

  1. Herausgabe des gekauften Goldes – Klage vor dem Landgericht Berlin gescheitert
  2. Deutschland wegen Untätigkeit der Behörden verklagen – geht nicht, weil das Gesetz seit 40 Jahren einen solchen Anspruch wegen Staatshaftung ausschließt.
  3. Goldhändler, der im Gefängnis sitzt, bzw. andere Täter, der verurteilt wurden zu verklagen: gute Idee, aber leider sind alle vermögenslos und ohne Versicherung.
  4. Den Anwalt der Gesellschaft wegen Prospekthaftung verklagen: Landgericht und Oberlandesgericht Köln lehnen eine Haftung ab, Prospekthaftung überhaupt nicht versichert.
  5. Vertriebler verklagen, gute Idee, gibt Musterurteile, aber immer fraglich, ob der Vertriebler wirtschaftlich stark genug ist.

Die Kanzleien Pforr, die jetzt ebenso wie die Kanzlei Knüfer mit den Klagen wegen Prospekthaftung gescheitert ist bzw. zu scheitern droht, steht vor einem Dilemma. Die Vertriebler hoffen auf die Verjährung der Schadenersatzansprüche Ende 2018. Jedenfalls verklagt jetzt die Kanzlei Pforr die Vertriebler…

8 Comments

  1. Meinung Sonntag, 21.10.2018 at 11:25 - Reply

    Richtig der Vertrieb war hier zu Provisionsgierig, dann soll er bitte auch in die Haftung gehen.

  2. H.-A. Phtung Donnerstag, 11.10.2018 at 10:28 - Reply

    @eva: recht hast du – die Anleger haben drei Jahre Zeit verloren durch ein Scheingefecht. Soweit ich mich erinnere, hat Knüfer in 2015 noch behauptet, Ansprüche gegen die Vermittler seien auszuschließen. Ich glaube RA Pforr hat am Anfang auch mal so etwas behauptet, jedenfalls aber mal auf einen Interessenkonflikt hingewiesen. Wieso? Weil er die Mandanten wohl auch von Vermittlern zugetrieben bekam, ebenso wie Knüfer. Warum nur haben die beiden da auf die Aufklärung der Mandanten über Vermittlerhaftung verzichtet?
    Ebenso wie bei der IG Lombard sollten die Anleger durch eingeschränkte Beratung und Vertretung dieser Anwälte ihre Kraft woanders verpulvern und nicht den sichersten und schnellsten Weg gehen, nämlich den der Vermittlerhaftung. die Anwälte wären aber verpflichtet gewesen, auf diesen sichersten und sinnvollsten Weg zu empfehlen.
    Und jetzt? Jetzt verjähren die Ansprüche vielleicht in 9 Wochen. Jetzt gibt die Rechtschutz nicht nochmal Deckung. Jetzt ist der Vermittler pleite, nachdem er schon von drei anderen in Haftung genommen wurde.
    Meiner Meinung nach sollten sich Anleger nach einem anderen Anwalt umsehen und Ansprüche auf Anwaltshaftung prüfen lassen.

    • Hubert Bauer Freitag, 12.10.2018 at 08:32 - Reply

      Die Aktion mit RA Knüfer war eine Luftnummer. Der einzige Weg ist gegen die Vermittler der BWF Stiftung vorzugehen. Fast alle Vermittler sind vor Gericht unterlegen, weil sie einfach großen Mist vermittelt haben. Eigenartig ist nur, dass der Anwalt der BWF Stiftung Dr.S. aus Berlin, hier nicht belangt werden konnte. Dieser war auch auch der Broschüre abgedruckt und signalisierte Seriösität. Jedenfalls hört man vom Insolvenzverwalter gar nichts.

  3. Eva Luator Dienstag, 09.10.2018 at 15:55 - Reply

    @Prüfer: ja, zum Glück ist in Deutschland ein faires und schuldangemessenes Verfahren möglich, welches dem Täter die Chance gibt, nach Verbüßung seiner Strafe wieder ein nützliches Mitglied der Gesellschaft zu werden. Ob mittelalterliche Spiegelstrafen unter Einschluß von Blenden oder Handabhacken hier volkswirtschaftlich besser und weniger belastend für die Sozialkassen wären, bezweifele ich.
    @ Karl: besser 5 % von x als 100 % von nix. Wer von sich behauptet, Anleger beraten zu dürfen und so einen #!$&?-Dreck verkauft, kann sich wohl kaum darauf zurückziehen, nur so wenig an der mangelhaften Beratung verdient zu haben, oder? Schließlich muss der Manager eines DAX-Konzerns ja auch für seine Fehler haften, selbst wenn sie sein kümmerliches Vorstandsgehalt weit übersteigen.
    @Arbab: Genau !
    @Redaktion: Knüfer hatte ja immer behauptet, die Vermittler haften nicht, andere Anwälte sahen das leider ähnlich. Die dort vertretenen Anleger haben jetzt drei Jahre Zeit verloren und möglicherweise auch Kraft und Geld für einen zielführenden Prozess gegen die Vermitller. Ob eine Rechtschutz hier noch einmal zahlen wird, nachdem das Verfahren gegen die angeblichen Hinterleute in Köln gescheitert ist, ist fraglich.
    Schade, wenn die Opfer ein zweites Mal so an der Nase herumgeführt werden. Aber das hat ja auch in anderen Fällen System, siehe IG Lombard.

    • der Prüfer Mittwoch, 10.10.2018 at 13:24 - Reply

      @Eva Luator: Über die Höhe der Strafe lässt sich sicher diskutieren – ich halte sie für zu niedrig, weil über 6000 Existenzen wissentlich gefährdet wenn nicht sogar zerstört wurden. Was mich aber ärgert ist die offenbar mögliche Tatsache, dass die Angeklagten durch pfiffige Anwälte einen Teil dieser Strafe auch noch erlassen bekommen. Nach der Freilassung können sie dann ihre ergaunerten Millionen, die sicher irgendwo gut versteckt lagern, genießen und sich über die ach so dummen Anleger köstlich amüsieren!
      @Redaktion: Das sehe ich auch so! Unser Anwalt hat vor über drei Jahren schon die einzige Möglichkeit, zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen, in einer Ansprache des Vermittels gesehen, bei der ihm vor Augen geführt wird, dass er zumindest einen Teil des verlorenen Geldes erstatten muss, wenn er ein Gerichtsverfahren vermeiden will. Bei uns hat es funktioniert: Wir haben ca. 40 Prozent des Verlustes ersetzt bekommen!

  4. der Prüfer Dienstag, 09.10.2018 at 06:38 - Reply

    20 bis 30 Prozent Rückerstattung – das ist sicher ein Witz! Wie schon mehrfach gesagt: Viel wahrscheinlicher ist es, dass nach dem jahrelangen gerichtlichen Gezerre so gut wie nichts für die Anleger übrig bleibt! Und ein noch weitaus größerer Witz wäre es, wenn die Schuldigen tatsächlich vorzeitig frei kommen sollten. Aber in Deutschland ist inzwischen fast alles möglich.

    • Karl Dienstag, 09.10.2018 at 09:20 - Reply

      Herzlichen Glückwunsch, die Vermittler zu verklagen macht nun wirklich absolut keinen Sinn – wie sollen diese denn für eine Anlage von 10.000 Euro bei denen eine Provision von 500 Euro vor Steuern verdient wurde, wieder ausgleichen ??? Die gehen doch direkt in die Insolvenz !

      • Arbab Dienstag, 09.10.2018 at 10:37 - Reply

        Und? Wer diesen Müll verkauft hat muss auch dafür haften! Leider ist der Edelmetallhandel immer noch nicht reguliert, jeder mit §34c darf Edelmetalle verscherbeln.
        Ab in die Insolvenz, und damit raus aus dem Markt!!

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