Kanzlei Göddecke und ACI: Erste Mandanten melden sich bei uns in der Redaktion

Keine Frage in den letzten Tagen gibt es eine gute Berichterstattung für die Lohmann’s und eine nahezu dramatische gegen die Kanzlei Göddecke, die hunderte von Anlegern gegen das Unternehmen ACI vertreten hat. Einer der wichtigsten Bausteine vieler Klagen war der Verdacht der Untreue und der Verdacht des Kapitalanlagebetruges gegen die Herren. Hierzu gab es ja dann in 2 Verfahren eine Entscheidung „pro Lohmann“. Bei einem Verfahren wurde die Anklage vom LG Bielefeld nicht zugelassen und in einem weiteren Verfahren gab es eine Geldauflage, keine Geldstrafe. Beide Herren gelten weiterhin als nicht vorbestraft. Initiiert bzw. Basis dieser Ermittlungen sollen über 100 Strafanzeigen von Anlegern der Fonds gewesen sein. Diese wiederum initiiert von der Kanzlei Göddecke und einem ehemaligen Vermittler der Fonds Rainer Regnery.

Zitat aus einer Pressemeldung dazu: Oberstaatsanwalt Heinrich Rempe von der Staatsanwaltschaft Bielefeld verwies darauf, dass die 109 Strafanzeigen, die sich gegen Hanns-Uwe und Robin Lohmann richteten, „überwiegend aus einer vorformulierten Musteranzeige erstellt worden“ seien. Diese Musteranzeige sei von der Interessengemeinschaft ACI-Anleger e.V. gefertigt und ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt worden.

Rainer Regnery soll darüberhinaus dafür verantwortlich sein, viele Anleger als Mandanten zur Kanzlei Göddecke gebracht zu haben. Unsere Vermutung dazu ist natürlich, um sich eigene Klagen vom Leib zu halten. Nun haben sich bei uns einige Anleger gemeldet, die sich nun ein 2.tes Mal von Rainer Regnery und der Kanzlei Göddecke „falsch beraten“ fühlen.“ Ihnen habe man immer gesagt, „die werden verurteilt und wir haben reale Chancen einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen“. Nun fragen sich natürlich auch einige Anleger, „hat man uns wirklich richtig beraten?“ Es gibt auch Mandanten, die bereits darüber nachdenken, einen Rechtsanwalt gegen Herrn Göddeckes Kanzlei einzuschalten. Ihrer Meinung nach hätte die Kanzlei das Gleiche erkennen müssen, was auch das Gericht in Bielefeld erkannt hat. Ganz so unrecht haben die da möglicherweise nicht. Vielleicht gibt es ja auch irgendwann einen Rechtsanwaltsschutzanwalt, der dann in solchen Fällen gegen den Kollegen juristisch vorgeht, nicht nur einen Anlegerschutzanwalt.

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