Ein Bundesgericht in Manhattan hat am Dienstag entschieden, dass die New York Times nicht für eine angebliche Verleumdung der ehemaligen US-Vizepräsidentschaftskandidatin Sarah Palin verantwortlich gemacht werden kann. Das Urteil stellt eine zweite juristische Niederlage für Palin in diesem Fall dar.
Die Klage bezog sich auf ein Editorial vom 14. Juni 2017, in dem suggeriert wurde, Palin habe möglicherweise zur Massenschießerei 2011 in Arizona beigetragen, bei der sechs Menschen getötet und die demokratische Abgeordnete Gabby Giffords schwer verletzt wurden. In dem Artikel wurde ein Wahlkampfposter von Palins politischem Aktionskomitee erwähnt, das demokratische Politiker – darunter Giffords – mit Fadenkreuzsymbolen markierte. Der damalige Redakteur James Bennet fügte diese Passage unter Zeitdruck hinzu.
Die Times veröffentlichte bereits 14 Stunden nach der Veröffentlichung eine Korrektur und entschuldigte sich – allerdings ohne Palin namentlich zu erwähnen. Ihre Anwälte argumentierten, die Korrektur sei unzureichend und der Schaden für Palin sei nachhaltig gewesen.
Palins Anwalt bezeichnete den Artikel als mehr als einen einfachen Fehler: „Für sie war das lebensverändernd.“ Die Anwälte der Times hingegen verwiesen auf das hohe rechtliche Kriterium, das bei öffentlichen Persönlichkeiten gilt: Um eine Verleumdung nachzuweisen, müsse „tatsächliche Böswilligkeit“ vorliegen – also der bewusste Umgang mit einer falschen Aussage oder grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf deren Wahrheitsgehalt. Die Jury sah dafür keine ausreichenden Beweise.
Palin hatte bereits 2022 vor Gericht verloren, doch ein Berufungsgericht ordnete eine Wiederholung des Verfahrens an, da das ursprüngliche Urteil durch fehlerhafte Entscheidungen des Richters beeinflusst gewesen sei. Der nun abgeschlossene zweite Prozess dauerte eine Woche, die Jury beriet lediglich zwei Stunden.
Viele Konservative hatten den Fall als Chance gesehen, das berühmte Grundsatzurteil New York Times v. Sullivan (1964) zu kippen, das den Schutz der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über öffentliche Personen stärkt. Doch die Richter im Berufungsverfahren erklärten, Palin habe zu lange gewartet, um dieses Argument ins Verfahren einzubringen.
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