Finanzexperte Thomas Bremer erklärt, was Verbraucher nach dem Verdacht auf Identitätsmissbrauch und unerlaubte Finanzangebote tun sollten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor Angeboten auf der Website michaelscherbaum(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen anbieten. Zudem liegt laut BaFin ein Identitätsmissbrauch vor: Die Website steht in keinerlei Verbindung zur real existierenden Vermögensverwaltung Michael Scherbaum e.K. aus Haar.
Wir haben mit dem Finanzexperten Thomas Bremer darüber gesprochen, was betroffene Verbraucher jetzt tun sollten.
Frage: Herr Bremer, wie ernst ist diese BaFin-Warnung einzuschätzen?
Thomas Bremer:
Sehr ernst. Sobald die BaFin öffentlich vor einer Internetseite warnt und ausdrücklich von einem Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen sowie von Identitätsmissbrauch spricht, sollten bei Anlegern sofort alle Alarmglocken schrillen. Das ist kein kleiner Formfehler, sondern ein massiver Hinweis darauf, dass Verbraucher hier Gefahr laufen, Geld an unseriöse oder sogar betrügerische Anbieter zu verlieren.
Besonders brisant ist in diesem Fall, dass offenbar mit dem Namen eines real existierenden Unternehmens gearbeitet wird, um Vertrauen zu erzeugen. Genau das ist eine typische Masche im Anlagebetrug.
Frage: Woran erkennen Verbraucher, dass hier etwas nicht stimmt?
Thomas Bremer:
Es gibt mehrere Warnsignale:
- Die Website erweckt den Eindruck, mit einer echten Vermögensverwaltung verbunden zu sein.
- Tatsächlich besteht laut BaFin kein Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung Michael Scherbaum e.K.
- Es werden offenbar Wertpapierdienstleistungen und Festgeldangebote beworben.
- Gerade bei vermeintlich sicheren Festgeldanlagen wird oft mit Seriosität, Garantien und attraktiven Zinsen gearbeitet.
Wenn dann noch Zeitdruck aufgebaut wird, etwa mit Aussagen wie „nur heute verfügbar“, „begrenzte Kontingente“ oder „jetzt schnell zugreifen“, ist höchste Vorsicht geboten.
Frage: Was sollten Verbraucher tun, wenn sie dort bereits Daten eingegeben haben?
Thomas Bremer:
Dann sollte man sofort handeln. Ich empfehle folgende Schritte:
1. Keinen weiteren Kontakt mehr
- Nicht mehr auf E-Mails reagieren
- Keine Rückrufe annehmen
- Keine weiteren Dokumente senden
- Keine Fernzugriffssoftware installieren oder aktiv lassen
2. Zugangsdaten sofort sichern
Wenn Betroffene:
- Passwörter eingegeben,
- Ausweiskopien hochgeladen,
- Bankdaten übermittelt oder
- Online-Banking-Daten preisgegeben haben,
dann sollten sie sofort alle Passwörter ändern – besonders bei:
- E-Mail-Konten
- Online-Banking
- Broker-Zugängen
- Kundenportalen
3. Bank oder Sparkasse unverzüglich informieren
Wer bereits Geld überwiesen hat oder Kontodaten angegeben hat, sollte sofort seine Bank kontaktieren und:
- die Überweisung prüfen lassen,
- wenn möglich einen Rückruf / Recall versuchen,
- Kontobewegungen überwachen,
- Karten oder Zugänge ggf. sperren lassen.
Je schneller das passiert, desto besser.
Frage: Was gilt, wenn bereits Geld überwiesen wurde?
Thomas Bremer:
Dann ist Eile entscheidend. Viele Betroffene hoffen zunächst, dass sich alles aufklärt. Das ist ein Fehler.
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte sofort:
- die eigene Bank kontaktieren,
- umgehend einen Überweisungsrückruf veranlassen,
- sämtliche Unterlagen sichern,
- und zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Wichtig:
Auch wenn das Geld oft schnell weitergeleitet wird und eine Rückholung schwierig sein kann, sollte man es immer versuchen. Jede Minute zählt.
Frage: Sollte man Anzeige erstatten?
Thomas Bremer:
Unbedingt. Wer betroffen ist, sollte Strafanzeige bei der Polizei stellen – idealerweise mit allen verfügbaren Unterlagen:
- Screenshots der Website
- E-Mails
- Chatverläufe
- Telefonnummern
- IBANs
- Zahlungsbelege
- Namen angeblicher Ansprechpartner
- Verträge oder PDF-Dokumente
Außerdem sollte man den Fall auch der BaFin melden, damit weitere Verbraucher gewarnt werden können und die Aufsicht zusätzliche Erkenntnisse sammeln kann.
Frage: Viele Opfer schämen sich. Was sagen Sie diesen Menschen?
Thomas Bremer:
Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Diese Täter arbeiten oft sehr professionell. Sie nutzen echte Firmennamen, gefälschte Unterlagen, seriös klingende Sprache und gezielt psychologischen Druck. Das kann auch vorsichtige Menschen treffen.
Deshalb gilt:
Nicht schämen, sondern handeln.
Wer zu lange wartet, verliert oft wertvolle Zeit. Wer schnell reagiert, hat zumindest eine Chance, Schäden zu begrenzen.
Frage: Was ist mit Ausweisdokumenten – wenn man eine Ausweiskopie hochgeladen hat?
Thomas Bremer:
Das ist besonders heikel. Wenn Ausweisdokumente in falsche Hände geraten sind, droht weiterer Identitätsmissbrauch. Dann sollte man:
- den Vorfall bei der Polizei anzeigen,
- die eigene Bank informieren,
- auf ungewöhnliche Post, Kontoeröffnungen oder Vertragsabschlüsse achten,
- gegebenenfalls eine SCHUFA-Selbstauskunft prüfen,
- und regelmäßig kontrollieren, ob irgendwo unberechtigt Verträge im eigenen Namen abgeschlossen wurden.
Je nach Fall kann es sinnvoll sein, sich auch an die SCHUFA oder andere Auskunfteien zu wenden, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.
Frage: Wie kann man sich generell vor solchen Fällen schützen?
Thomas Bremer:
Die wichtigste Regel lautet:
Nicht von einer professionell aussehenden Website blenden lassen.
Verbraucher sollten vor jeder Geldanlage immer prüfen:
- Gibt es eine BaFin-Erlaubnis?
- Taucht das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin auf?
- Gibt es ein vollständiges, plausibles Impressum?
- Stimmen Handelsregisterangaben wirklich?
- Passt die Domain zum echten Unternehmen?
- Gibt es Warnmeldungen von BaFin, Verbraucherzentralen oder Medien?
Und ganz wichtig:
Hohe Zinsen bei angeblich sicherem Festgeld sind oft das Lockmittel.
Wenn das Angebot deutlich besser klingt als bei etablierten Banken, sollte man besonders misstrauisch werden.
Frage: Ihr Rat in einem Satz an Betroffene?
Thomas Bremer:
Sofort Kontakt abbrechen, Bank informieren, Beweise sichern, Anzeige erstatten – und keinen Cent mehr überweisen.
Checkliste für Betroffene: Was jetzt sofort zu tun ist
Wenn Sie mit michaelscherbaum(.)com Kontakt hatten:
- Keine weiteren Zahlungen leisten
- Nicht mehr antworten
- Bank sofort informieren
- Überweisungsrückruf prüfen lassen
- Passwörter ändern
- Online-Banking überwachen
- Fernzugriffssoftware löschen / sperren
- Screenshots und Unterlagen sichern
- Strafanzeige erstatten
- BaFin-Hinweis prüfen und Fall melden
- Bei Ausweisweitergabe: Identitätsmissbrauch im Blick behalten
Fazit
Die BaFin-Warnung zu michaelscherbaum(.)com sollte Verbraucher sehr ernst nehmen. Der Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen in Verbindung mit Identitätsmissbrauch ist ein klassisches Warnsignal für potenziellen Anlagebetrug.
Wer bereits Kontakt hatte, sollte keine Zeit verlieren: Schnelles Handeln kann entscheidend sein, um finanziellen Schaden zu begrenzen und weiteren Missbrauch persönlicher Daten zu verhindern.
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