Das Berliner Kammergericht hat entschieden: Sony darf PlayStation Plus-Abonnements nicht einseitig verteuern oder das Spieleangebot willkürlich einschränken. Ein Erfolg für Verbraucherrechte! Doch was bedeutet das Urteil konkret? Und welche Folgen hat es für andere Abo-Dienste?
Wir haben mit dem Verbraucheranwalt Maurice Högel gesprochen, um die rechtlichen Hintergründe und die Auswirkungen für Abonnent:innen zu beleuchten.
Herr Högel, das Kammergericht Berlin hat zwei Vertragsklauseln von Sony für unzulässig erklärt. Warum ist das so wichtig?
Das Urteil ist ein bedeutender Schritt für den Verbraucherschutz im digitalen Bereich. Viele Unternehmen, insbesondere Anbieter von Online-Diensten, nehmen sich weitgehende Rechte heraus, um Preise einseitig zu erhöhen oder Inhalte nach Belieben zu verändern. Das Kammergericht hat hier klargestellt: Solche Klauseln benachteiligen Abonnent:innen unangemessen und sind deshalb unwirksam.
Sony argumentiert, dass Preisänderungen notwendig seien, um steigende Kosten auszugleichen. Ist das nicht nachvollziehbar?
Natürlich kann ein Unternehmen auf gestiegene Kosten reagieren. Aber das muss transparent und fair geschehen. Der Knackpunkt ist: Sony wollte die Preise einseitig anpassen, ohne dass Kund:innen aktiv zustimmen müssen. Das verstößt gegen das Prinzip der Vertragsfreiheit. Wenn ein Anbieter höhere Preise verlangt, muss der Kunde die Wahl haben, ob er unter diesen Bedingungen weitermachen will.
Ein weiteres Problem war die Möglichkeit, das Spieleangebot nach Belieben zu ändern. Warum ist das rechtlich problematisch?
Abonnent:innen zahlen für eine bestimmte Leistung – in diesem Fall eine Auswahl an Spielen. Wenn Sony diese Auswahl nach Lust und Laune einschränken kann, bedeutet das, dass Verbraucher:innen keine Planungssicherheit haben. Das ist juristisch nicht haltbar, weil es das Gleichgewicht zwischen Vertragsparteien verschiebt: Sony hätte alle Freiheiten, während Abonnent:innen keinerlei Sicherheit hätten.
Welche Folgen hat dieses Urteil für andere Abo-Dienste wie Netflix oder Spotify?
Es reiht sich in eine Serie von Entscheidungen ein, die deutlich machen: Unternehmen dürfen sich nicht das Recht vorbehalten, Abo-Bedingungen einseitig und ohne echte Mitbestimmung der Kund:innen zu ändern. Schon früher wurden ähnliche Klauseln bei Netflix und Spotify für unzulässig erklärt. Dieses Urteil stärkt also Verbraucherrechte über den Gaming-Bereich hinaus.
Sony hat Beschwerde beim BGH eingelegt. Kann sich das Urteil noch ändern?
Ja, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte zu einer anderen Einschätzung kommen. Allerdings hat das Kammergericht sehr klar begründet, warum diese Klauseln unzulässig sind. Das spricht dafür, dass der BGH das Urteil bestätigen wird.
Was raten Sie PlayStation Plus-Abonnent:innen jetzt?
Vorerst ändert sich für bestehende Abonnements nichts. Falls der BGH das Urteil bestätigt, muss Sony seine Vertragsbedingungen überarbeiten. Verbraucher:innen sollten aber generell darauf achten, welche Klauseln sie bei Abo-Diensten akzeptieren – und sich bei unfairen Vertragsbedingungen wehren.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Högel!
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