Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime über den drohenden Hausabriss nach Behördenfehler
Frage: Herr Reime, der Bundesgerichtshof (BGH) wird im März darüber entscheiden, ob eine Familie aus Brandenburg ihr Haus abreißen muss, obwohl sie das Grundstück vor 15 Jahren ersteigert hat. Wie bewerten Sie diesen Fall?
Jens Reime: Das ist ein Justizskandal mit enormer Tragweite. Hier hat eine Familie im Vertrauen auf den Staat ein Grundstück rechtmäßig erworben, darauf gebaut und sich ein Zuhause geschaffen. Jahre später stellt sich heraus, dass die Zwangsversteigerung wegen eines Behördenfehlers hätte gar nicht stattfinden dürfen. Doch statt eine pragmatische Lösung zu finden, wird die Familie vor die Wahl gestellt: Hausabriss oder jahrelanger Rechtsstreit.
Frage: Das Landgericht Potsdam hatte bereits 2014 entschieden, dass die Versteigerung unwirksam war, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht hatte. Ist das rechtlich haltbar?
Reime: Die Frage ist, ob das Amtsgericht wirklich grob fahrlässig gehandelt hat. Die Familie argumentiert ja, dass die Behörde nach bestem Wissen und Gewissen gesucht habe. Zudem wurde die Entscheidung damals ohne Anhörung der neuen Eigentümer getroffen. Das wirft erhebliche rechtsstaatliche Fragen auf.
Frage: Das OLG Brandenburg hat die Familie 2023 zur Räumung und zum Abriss des Hauses verurteilt. Zu Recht?
Reime: Meiner Meinung nach nein. Die Familie hat nicht nur ihr Zuhause verloren, sondern sollte laut OLG auch noch für den Abriss aufkommen und eine Nutzungsentschädigung zahlen. Das ist völlig unverhältnismäßig. Der BGH scheint das ähnlich zu sehen und stellt nun infrage, ob die Familie das Haus wirklich auf eigene Kosten abreißen muss.
Frage: Der BGH hat auch angedeutet, dass die Familie als „gutgläubige Besitzer“ gelten könnte. Welche Bedeutung hätte das?
Reime: Wenn der BGH diesen Schutz bestätigt, könnte die Familie nicht nur Schadensersatzansprüche geltend machen, sondern möglicherweise sogar einen finanziellen Ausgleich für das errichtete Haus erhalten. Das wäre ein wichtiger Präzedenzfall für ähnlich gelagerte Fälle.
Frage: Wer trägt letztlich die Verantwortung für den entstandenen Schaden?
Reime: Ganz klar das Land Brandenburg. Nach der Amtshaftung muss der Staat für Fehler seiner Beamten haften. Das Justizministerium hat bereits angedeutet, dass eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird. Aber das wird für die Familie kein Trost sein, wenn sie ihr Haus trotzdem verlieren sollte.
Frage: Was erwarten Sie vom Urteil am 14. März?
Reime: Ich hoffe, dass der BGH eine Entscheidung trifft, die der Familie zumindest eine gewisse Gerechtigkeit widerfahren lässt. Es darf nicht sein, dass Bürger, die sich auf den Staat verlassen, am Ende alles verlieren – ohne eigene Schuld.
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