Tja, wer hätte das gedacht? Der 25-jährige Angeklagte, der sich wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten sollte, hatte so gar keine Lust auf seinen großen Auftritt im Braunschweiger Landgericht. Statt brav auf der Anklagebank Platz zu nehmen, entschied er sich für eine weniger konventionelle Strategie: handgreiflichen Widerstand. Ergebnis? Ein Justizbeamter mit blutender Nase und ein Prozess, der nicht einmal richtig beginnen konnte.
Dass der junge Mann in den letzten fünf Jahren bereits mehrfach wegen ähnlicher Straftaten verurteilt wurde, scheint ihn nicht sonderlich beeindruckt zu haben. Warum auch? Diesmal droht ihm schließlich „nur“ die Sicherungsverwahrung – also die Maßnahme, die für jene reserviert ist, die eine dauerhafte Gefahr für die Gesellschaft darstellen.
Das Landgericht hatte ursprünglich neun Verhandlungstage eingeplant, aber wer braucht schon einen straffen Zeitplan, wenn man stattdessen alle Beteiligten – Sachverständige, Nebenkläger, Zeugen – noch einmal neu einladen kann? Die Kammer bleibt gelassen und kündigt an, den Angeklagten beim nächsten Mal „im Rahmen unseres internen Sicherheitskonzepts“ vorzuführen. Klingt vielversprechend! Bleibt zu hoffen, dass dann wenigstens die Anklage verlesen werden kann, bevor der nächste Justizbeamte den Saal mit einer unfreiwilligen Nasen-OP verlässt.
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