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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur neuen Allgemeinverfügung der BaFin: Positionslimits für Gas-Futures an der EEX

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Blazek, die BaFin hat neue Positionslimits für THE natural gas Futures eingeführt. Was genau steckt dahinter?

Daniel Blazek: Die BaFin hat entschieden, für die an der European Energy Exchange (EEX) gehandelten THE-Gas-Futures verbindliche Positionslimits einzuführen. Hintergrund ist, dass diese Kontrakte inzwischen ein signifikantes Handelsvolumen aufweisen. Damit sind sie nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) als regulierungspflichtig einzustufen – das bedeutet: Die BaFin muss hier Positionsgrenzen festlegen.

Frage: Was bedeutet „signifikant“ in diesem Zusammenhang?

Daniel Blazek: Laut Gesetz gilt ein Warenderivat dann als signifikant, wenn das sogenannte Open Interest, also die Summe aller offenen Kontraktpositionen, im Schnitt über 300.000 handelbare Einheiten pro Jahr liegt. Diese Schwelle wurde bei den THE-Futures deutlich überschritten. Das zeigt, wie wichtig diese Produkte mittlerweile im Energiemarkt geworden sind – und warum Regulierung notwendig ist.

Frage: Ab wann gelten die neuen Positionslimits?

Daniel Blazek: Die Allgemeinverfügung der BaFin tritt am 26. Juni 2025 in Kraft. Wer THE-Gas-Futures an der EEX handelt, muss ab diesem Zeitpunkt sicherstellen, dass er die vorgegebenen Positionsgrenzen nicht überschreitet.

Frage: Wurden Marktteilnehmer in die Entscheidung eingebunden?

Daniel Blazek: Ja, es gab bereits Ende 2024 eine Anhörung, bei der betroffene Marktakteure Stellung nehmen konnten. Zudem hat die BaFin die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) informiert und abgestimmt. Die Stellungnahme der ESMA ist öffentlich und auf ihrer Website einsehbar.

Frage: Was ist Ihr Rat an betroffene Unternehmen?

Daniel Blazek: Sie sollten die Limits genau prüfen, ihre Positionen regelmäßig überwachen und ihre Compliance-Prozesse entsprechend anpassen. Wer die Grenzen überschreitet, riskiert aufsichtsrechtliche Konsequenzen. Wichtig ist: Auch OTC-Geschäfte, also außerbörsliche Kontrakte, können in die Berechnung einfließen. Daher braucht es eine saubere Dokumentation und Risikosteuerung.

Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Blazek.

Daniel Blazek: Gern. Klare Regeln helfen nicht nur der Aufsicht, sondern auch den Marktteilnehmern – insbesondere in einem sensiblen Markt wie dem für Erdgas.

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