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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zum Identitätsmissbrauch bei DJE Kapital AG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Blazek, die BaFin warnt vor einem Identitätsmissbrauch des Vorstandsvorsitzenden der DJE Kapital AG, Dr. Jens Ehrhardt. Wie ist dieser Fall rechtlich einzuordnen?

Daniel Blazek: Hier handelt es sich um einen klaren Fall von Identitätsbetrug. Die Täter geben sich auf Social-Media-Plattformen sowie in Chat-Nachrichten als Dr. Jens Ehrhardt aus, um Anleger zu manipulieren. Solche Fälle sind leider keine Seltenheit – Betrüger nutzen bekannte Namen und das Vertrauen in seriöse Finanzunternehmen, um Anleger in zweifelhafte oder sogar betrügerische Investitionen zu locken.

Frage: Welche rechtlichen Schritte können betroffene Unternehmen und Personen in solchen Fällen unternehmen?

Daniel Blazek: Die DJE Kapital AG hat bereits Maßnahmen eingeleitet, um die gefälschten Inhalte entfernen zu lassen. Darüber hinaus kann sie zivilrechtlich gegen die unbekannten Täter vorgehen, etwa durch einstweilige Verfügungen gegen Plattformbetreiber, um weitere Veröffentlichungen zu unterbinden. Strafrechtlich kommt eine Anzeige wegen Betrugs, Identitätsdiebstahls und möglicherweise Urkundenfälschung in Betracht. Die Zusammenarbeit mit der BaFin und den Strafverfolgungsbehörden ist hier entscheidend.

Frage: Wie können Anleger sich vor solchen Betrugsmaschen schützen?

Daniel Blazek: Anleger sollten immer skeptisch sein, wenn sie über WhatsApp, Facebook oder Instagram ungefragt Finanzempfehlungen erhalten. Seriöse Unternehmen führen keine Anlageberatung über Messenger-Dienste durch. Zudem sollte man sich direkt auf der offiziellen Webseite des Finanzinstituts über Angebote informieren und keine sensiblen Daten preisgeben. Ein einfacher Hinweis: Wenn eine Investition zu gut klingt, um wahr zu sein, ist sie es meistens auch.

Frage: Gibt es für betroffene Anleger eine Möglichkeit, ihr Geld zurückzuerhalten, falls sie bereits investiert haben?

Daniel Blazek: Das ist leider schwierig. Sobald Gelder an Betrüger überwiesen wurden, sind sie oft über verschlungene Wege weitergeleitet und schwer rückverfolgbar. Dennoch lohnt sich eine Strafanzeige, um die Täter zu verfolgen und möglicherweise gesperrte Gelder zu sichern. Zudem sollten Betroffene umgehend ihre Bank informieren, um eine Rückbuchung zu prüfen.

Frage: Welche Rolle spielt die BaFin in solchen Fällen?

Daniel Blazek: Die BaFin warnt vor solchen Betrugsfällen und sensibilisiert die Öffentlichkeit. Sie selbst kann allerdings nur begrenzt eingreifen, da es sich um strafrechtlich relevante Vorgänge handelt. Die Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt ist hier besonders wichtig.

Frage: Ihr abschließender Rat für Anleger?

Daniel Blazek: Seien Sie wachsam und überprüfen Sie Finanzangebote immer direkt bei der offiziellen Quelle. Nutzen Sie die Informationen der BaFin und bleiben Sie misstrauisch gegenüber Anlageempfehlungen über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste. Wer unsicher ist, sollte einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht oder die Verbraucherzentrale konsultieren.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Blazek.

 

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