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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur aktuellen BaFin-Meldung zu MiCAR

styles66 (CC0), Pixabay
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Frage: Frau Bontschev, seit Ende 2024 gelten die neuen MiCAR-Regeln für Kryptowerte-Dienstleister. Was bedeutet das konkret für Unternehmen in diesem Bereich?

Kerstin Bontschev: Die MiCAR-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist eine neue europäische Regulierung, die erstmals einheitliche Regeln für Kryptowerte und deren Anbieter schafft. Unternehmen, die in Deutschland als Kryptowerte-Dienstleister tätig sein möchten, brauchen nun eine Zulassung durch die BaFin. Das betrifft zum Beispiel Anbieter von Handelsplattformen, Verwahrdiensten oder Unternehmen, die Kryptowerte verwalten oder übertragen.

Frage: Welche Vorteile bietet diese Regulierung?

Kerstin Bontschev: Ein großer Vorteil ist die Rechtssicherheit. Bisher war der Kryptomarkt in Europa nicht einheitlich reguliert, was Unsicherheit für Unternehmen und Investoren bedeutete. Mit der MiCAR-Zulassung können Firmen ihre Dienstleistungen EU-weit anbieten – ohne separate Zulassungen in jedem Mitgliedsstaat. Das sogenannte „EU-Passporting“ erleichtert den Markteintritt erheblich.

Frage: Gibt es besondere Erleichterungen für Unternehmen, die bereits eine Lizenz nach dem Kreditwesengesetz (KWG) hatten?

Kerstin Bontschev: Ja, für diese KWG-Bestandsinstitute gibt es ein vereinfachtes Zulassungsverfahren. Sie können bis zur endgültigen MiCAR-Zulassung weiterarbeiten, müssen aber nachweisen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen. Allerdings gilt das EU-Passporting erst, wenn die vollständige MiCAR-Lizenz vorliegt.

Frage: Welche Herausforderungen bringt die MiCAR-Zulassung mit sich?

Kerstin Bontschev: Besonders neue Antragsteller müssen sich intensiv vorbereiten. Die BaFin hat strenge Fristen, innerhalb derer sie über einen Antrag entscheidet. Wenn Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind, kann die Behörde den Antrag ablehnen, ohne eine zweite Chance zur Nachbesserung zu geben. Daher ist eine sorgfältige Vorbereitung essenziell.

Frage: Welche Unterlagen sind für eine erfolgreiche Antragstellung wichtig?

Kerstin Bontschev: Unternehmen müssen unter anderem nachweisen, dass sie ein solides Geschäftsmodell haben, über eine funktionierende IT-Infrastruktur verfügen und die Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die BaFin gibt dazu Leitlinien heraus, aber die Details werden noch finalisiert.

Frage: Was raten Sie Unternehmen, die eine MiCAR-Zulassung beantragen möchten?

Kerstin Bontschev: Sie sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen und ihre Anträge sehr gründlich vorbereiten. Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig rechtlichen oder regulatorischen Rat einholen, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Frage: Sehen Sie durch MiCAR eher Chancen oder Risiken für den Kryptomarkt?

Kerstin Bontschev: MiCAR ist auf lange Sicht eine große Chance für den europäischen Kryptomarkt. Sie schafft Vertrauen und Sicherheit, was mehr Investoren anziehen könnte. Gleichzeitig ist der Bürokratieaufwand nicht zu unterschätzen, insbesondere für neue Marktteilnehmer. Wer sich aber gut vorbereitet, kann von den neuen Regelungen profitieren.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch!

Kerstin Bontschev: Sehr gerne!

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