Interessant wäre dann aber einmal zu erfahren, ob die verurteilten BWF Vermittler auch bezahlen können

Was nützt es einen geschädigten Anleger vor Gericht Recht zu bekommen, wenn der verurteilte Vermittler dann die Auflagen aus dem Urteil nicht bezahlen kann? Letztlich hat er dann doch nur gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen. Dass der Rechtsanwalt trotzdem sein Geld bekommt, ist natürlich klar, denn wenn der Rechtsanwalt sein Geld nicht von der Gegenseite bekommt, dann bekommt der das eben von Ihnen.Folgendes berichtet die Kanzlei Dr. Späth und Partner aus Berlin:

Die außergerichtliche und gerichtliche Erfolgswelle von Anlegern gegen die Vermittler der BWF-Stiftung setzt sich in bemerkenswerter Weise fort, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg mitteilt.

Viele Anleger haben hierbei bereits ihr eingesetztes Geld vollständig oder teilweise im Rahmen von Schadensersatzverfahren zurück erhalten, worauf Dr. Späth & Partner hinweisen.

So hatte das Landgericht Marburg, mit Urteil vom 13.02.2017, das von Dr. Späth & Partner erstritten wurde, eine Vermittlerin zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von ca. 37.500,- € an den dortigen Anleger verurteilt.

Die dortige Vermittlerin ist auch nicht in Berufung gegangen, weshalb das Urteil des LG Marburg inzwischen rechtskräftig ist, sondern hat inzwischen auch den vollen Schadensersatzbetrag an den dortigen Anleger ausbezahlt.

Damit sind bisher die zuständigen Vermittler in allen von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB geführten Prozessen, die bereits entschieden wurden, zum vollständigen Schadensersatz verurteilt worden oder haben in vielen Fällen gerichtlichen oder bereits außergerichtlichen Vergleichen zugestimmt.

So hatte z. B. vor kurzem das LG Frankenthal in einem von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil vom Dezember 2016 dieses den dortigen Anlageberater zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von 13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der jeweiligen Beteiligung.

Weiter liegen – inzwischen rechtskräftige – Urteile der Amts-/Landgerichte Hof, Berlin, Bernau und Frankfurt/Oder vor, die von Dr. Späth & Partner erstritten wurden und in denen Vermittler ebenfalls zum Schadensersatz verurteilt wurden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Diese exzellenten gerichtlichen Erfolge bestätigen, dass die Chancen gegen die beteiligten Vermittler in vielen Fällen ausgezeichnet sind, weil in vielen Fällen die Gerichte unsere Auffassung bereits geteilt haben, dass das Geschäftsmodell bei der BWF-Stiftung einfach nicht plausibel war, was einem Vermittler hätte auffallen müssen. Auch zeigt sich, dass in vielen Fällen die Vermittler noch genügend Geld haben, um eventuelle Schadensersatzansprüche zu bedienen.“

Aber es kommt noch besser: Auch bereits außergerichtlich, d. h., ohne Klageverfahren, konnten Dr. Späth & Partner bereits sehr gute Erfolge erzielen, so konnten z. B. in mehreren gerichtlichen Vergleichen und bereits mehreren außergerichtlichen Vergleichen Dr. Späth & Partner erreichen, dass Vermittler dazu bereit waren, den dortigen Anlegern Beträge jeweils über 50 % der Schadenssumme auszubezahlen, im Einzelfall Beträge zwischen ca. 5.750,- – 50.000,- €. In allen diesen Vergleichs-Fällen wurde den jeweiligen Anlegern auch bereits der Vergleichsbetrag vollständig ausbezahlt!

Es zeigt sich somit ganz klar, dass sich die Strategie von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB, gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage der BWF-Stiftung vorzugehen, in vielen Fällen als goldrichtig erwiesen hat, vor allem, weil sich inzwischen herausgestellt hat, dass gegen andere Verantwortliche oftmals deutlich schwieriger Schadensersatz durchzusetzen ist.

Dies ist umso wichtiger, als nur geringe Aussichten auf Schadenskompensation im Insolvenzverfahren bestehen. Vor allem wem das „echte“ Gold (324 kg statt der behaupteten 3,88 Tonnen) gehört, ist vollkommen unklar. Den Anlegern, gehört das (Falsch-) Gold wahrscheinlich nicht, da kein einzelner Anleger das Eigentum an einem bestimmten Goldbarren mit einer bestimmten Seriennummer zu einem bestimmten Zeitpunkt erworben hat. Die von der BWF-Stiftung ausgestellten Eigentumsurkunden sind nicht einmal das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind.

37 Comments

  1. derPrüfer Freitag, 02.06.2017 at 07:51 - Reply

    @sailer, ich habe auch eine Frage: Warum wird jemand, der fachlich unqualifiziert ist, Vermittler? Denn inzwischen haben uns wirkliche Fachleute versichert, dass das „Betrugskonstrukt“ BWF-Stiftung von einem wirklich Kundigen durchaus zu durchschauen war. Dies hat unser Berater übrigens nach kurzem Zögern unumwunden zugegeben und sich mit uns finanziell geeinigt. Die pauschale Aussage, diesen Schaden kann ich nicht einmal zu einem Teil wiedergutmachen, weil ich sonst insolvent bin, ist schon sehr schwach! Hätte unser Berater so argumentiert, wäre es für ihn noch deutlich teurer und unangenhmer gekommen – garantiert!

    • Hans1 Freitag, 02.06.2017 at 20:08 - Reply

      Warum bedient sich jemand, der sein Geld wiedersehen möchte, auf dem „grauen“ Kapitalmarkt?
      Warum Gold? Und wenn Gold, warum Dritte einspannen und Barren oder Münzen zu völlig überzogenen Preisen kaufen. Gold kennt keinen Zins und ist eine reine Spekulation. Wäre alles klug und ehrlich konzipiert gewesen, was sagt der Anleger bei einem Preisverfall für Gold von 50 %? Vermittlerhaftung? Tja, wenn die Dokumentation nicht professionell erfolgt, haftet der Vermittler. Ob der gerade Kohle hat, ist wurscht.
      Wieso schließt jemand einen Vertrag mit einem Berater, der keine Zulassung für Finanzgeschäfte hat? Mein Mitgefühl für Anleger und Vermittler hält sich in Grenzen. Ich sehe da schon neue „Skandale“ auf den Markt zukommen.
      „Die Dummen leben von der Arbeit, die Reichen leben von den Dummen“
      Ist unfair, aber wer hat gesagt, dass das Leben fair ist?

      Hans1

      • derPrüfer Samstag, 03.06.2017 at 06:57 - Reply

        Fragen über Fragen. Und dann noch eine Plattitüde! Kann ich aber auch: „Hinterher ist man immer schlauer! Unser Berater hat eine Zulassung, es sah alles für den Laien toll aus. Nota bene – für den Laien! Und darum geht es. Noch einmal werden wir eine derartige Investition garantiert nicht tätigen. Und wenn der „Experte“ uns noch so sehr dazu rät. Und noch eine Binsenweisheit: Eben teures Lehrgeld bezahlt!

        • Hans1 Samstag, 03.06.2017 at 17:22 - Reply

          Binsenweisheiten sind Grundsätze meiner Gespräche, jeder versteht sie und kann eine klare Zuordnung treffen. „Gebranntes Kind scheut das Feuer“ sollte man meinen, ich kenne leider Vermittler, die ihre Kunden nach dem Debakel mit dem MSF Vermögensbildung I direkt zum Bankhaus Rheitinger gebracht haben. Das sind die Vermittler, die ein Jahr MercedesPorsche fahren, dann drei Jahre einen uralten Ford Fiesta, dann aber wieder ein Jahr MercedesPorsche. Letzendlich fahren die Jungs dann aber doch LKW oder beziehen direkt ALGII.

  2. hertenhans Mittwoch, 31.05.2017 at 18:15 - Reply

    Ob denn der Prozess überhaupt noch läuft. Es ist doch wirklich merkwürdig still geworden.

    Anmerkung der Redaktion:
    Im Moment ist Pause im Prozess. Dr. Thomas Schulte ist raus aus dem Prozess. Gegen ihn wird nicht weiterverhandelt.Die Strafverfahren gegen die anderen Beschuldigten hingegen gehen wohl weiter.

    • Sailer Donnerstag, 01.06.2017 at 10:13 - Reply

      Immer den Menschenverstand einschalten – Wie soll ein Vermittler 20.000 Euro aus der Portokasse zahlen ? Es gibt wirklich dämliche Fragen.

      • M. Schulz Donnerstag, 01.06.2017 at 18:52 - Reply

        Genau, wenn man denn welchen hat. Gute Vermittler haben sicher kein Problem, 20.000 Euro (wie kommen Sie eigentlich auf diesen Betrag) aus der Portokasse zu zahlen. Diejenigen ,die damit ein Problem haben, sind halt keine besonders guten Vermittler. Da sollte man sich eben doch an eine Bank wenden, die in Fällen von Schadensersatz dafür dann auch gerade stehen können.

  3. Sailer Samstag, 22.04.2017 at 09:53 - Reply

    Seit 2012 war das System der BWF Stiftung der BaFin bekannt. Hierzu gibt es auch ein Schreiben der Bafin.
    Die BaFin ist so überflüssig wie ein Hämorroide am Arsch und Bestandteil eines durch und durch verkommenen Systems und das auch noch gesetzlich legitimiert. Das ist die Beamtenrepublik Deutschland. Wie wärs, wenn die zahlreichen betrügerischen Systeme, die schon im Vorfeld entwickelt wurden erst gar nicht an den Markt gehen? Man könnte eine Verschwörung dahinter vermuten. Verdient die BaFin am Ende daran mit? Hintenrum? Hat das mal einer untersucht? Darüber hinaus ist es ein Unding, dass es eine Behörde gibt, die wenn es mal wieder zu spät ist – feststellt: Alles falsch, dass hätte man wissen müssen, auch wenn wir keinen Fehler gefunden haben. Ich finde die Verantwortlichen bei der BaFin, die immer wieder Produkte durchwinken, die sich im Nachhinein als Betrug etc. entlarfen, sollten persönlich zur Rechenschaft – Geldstrafen, Kürzung der Bezüge – gezogen werden, denn Sie haben nicht die notwendige Sorgfalt im Geschäftsbetrieb walten lassen. Das sollte Anreiz genug sein einen anständigen Job zu machen. Und jetzt wird wieder die geben, die Sagen, ja, aber die Bafin prüft nur ob alles dem Gesetz entspricht, also sinngemäß ob Punkt und Komma korrekt gesetzt sind, bla bla bla. Wenn dass so ist hat diese Behörde keine Daseinsberechtigung und ist so überflüssig wie die Hämorroide am Arsch. Wie so vieles in der Beamtenrepublik Deutschland.

    • M. Schulz Samstag, 22.04.2017 at 14:57 - Reply

      Liessen sich die Vorwürfe erhärten, gäbe es den Weg vor das Gericht. Denn in D würde jeder, auch eine Behörde, für Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen.

      Unbelegtes (!), juristisch (!) substanzloses (!) Gejammer über die BaFin ist die verzweifelte Suche nach einem Sündenbock.

      • waneta Samstag, 03.06.2017 at 15:04 - Reply

        M. Schulz 22. April 2017

        Liessen sich die Vorwürfe erhärten, gäbe es den Weg vor das Gericht…… Blödsinn. Klagen sie mal gegen die Bafin, gegen eine Steuerbehörde oder gegen irgendeine staatliche Stelle, viel Spaß. Da winkt jeder Anwalt ab, jeder. Schon klar, gegen einen Vermittler kann jeder Trottel klagen. Ach und hier was aktuelles.
        Plausibilität: BGH verbessert Position von Finanzdienstleistern
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        16. Mai 2017 Fonds (Blindpools) Keine Kommentare
        Dass an die Schlüssigkeit einer Klage eines Anlegers keine überspannten Anforderungen zu stellen sind, wirkt sich auch auf den Vorwurf der unterlassenen oder fehlerhaften Plausibilitätsprüfung aus. Denn in Haftungsprozessen gegen Finanzdienstleister wird oft darüber gestritten, wozu der beklagte Finanzdienstleister im Rahmen der Plausibilitätsprüfung alles verpflichtet sein gewesen sein soll. Dies geht soweit, dass bisweilen die Haftung für die unterlassene oder fehlerhafte Überprüfung schwieriger Rechtsfragen (durch IHK-geprüfte, vor 2013 auch durch ungeprüfte Gewerbetreibende!) ersehnt und ausgeurteilt wird. Die meisten Prozesse laufen in etwa nach dem Motto: Finde eine Pflichtverletzung – und der Finanzdienstleister haftet. Zudem habe er noch selbst darzulegen und zu beweisen, dass er fehlerfrei aufgeklärt hat.
        Doch gerade im Bereich der Plausibilitätsprüfung reicht dies nicht. Denn über die entscheidende Frage, ob die streitgegenständliche Kapitalanlage auch tatsächlich unplausibel ist, wird regelmäßig hinweggehuscht. Allzu oft wird dies allein aus dem nachträglich betrachteten Verlauf der Anlage gefolgert, was angesichts des wirtschaftlichen Scheiterns einer Anlage einladend sein mag, oder aus abstrakten Erwägungen („bei der Kostenstruktur konnte der Gewinn nicht erwirtschaftet werden“).
        Hierzu stellte der BGH mit Urteil vom 30. März 2017 (BGH III ZR 139/15) klar, dass allein der Vorwurf, der Berater oder Vermittler habe die Anlage nicht auf Plausibilität geprüft, nicht zu einem Schadensersatzanspruch führt. Vielmehr muss das Gericht Feststellungen dazu treffen, dass die Anlage auch tatsächlich unplausibel ist. Hierfür wiederum trägt der klagende Anleger die Darlegungs- und Beweislast, nicht der Finanzdienstleister.
        „Dies ist eine wichtige Entscheidung für die üblichen Haftungsprozesse. Solange der Anleger die Plausibilitätsdefizite nicht konkret darlegt und beweist, muss man sich über die angeblich unterlassene Plausibilitätsprüfung nicht weiter unterhalten. Ich begrüße die Entscheidung, zumal der Begriff der Plausibilitätsprüfungspflicht ziemlich unscharf ist.“ so Daniel Blazek, BEMK Rechtsanwälte.

  4. derPrüfer Samstag, 08.04.2017 at 07:16 - Reply

    eder Finazberater muss wissen, dass er für seine Kunden eine hohe Verantwortung trägt. Denn für diese geht es häufig um die Absicherung ihrer Altersversorgung. Hier von Gier der Klienten zu sprechen, ist nicht nur Unsinn, sondern sogar höchst zynisch! Ein sogenannter Finanzfachmann, der ein Produkt in höchsten Tönen lobt, ohne es zuvor mit der gebotenen Sorgfalt geprüft zu haben, muss sich über für ihn erhebliche negative Folgen nicht wundern. Dies ist im BWF-Fall offenbar oft geschehen. Das nun einsetzende Gejammer der Vermittler/Berater kann ich zwar verstehen, es ändert aber nichts an den Tatsachen!

  5. Chris Freitag, 07.04.2017 at 08:00 - Reply

    Witzig,
    wieviele insolvente oder von der Insolvenz bedrohte Finanzberater (!) es zu geben scheint,
    die nicht in der Lage und / oder Willens waren, die verkauften Produkte einfachen Überprüfungen zu unterziehen
    (also nicht so wie Hans1, der nach eigenen Worten immer die ersten 5 Jahre abwartet) und
    von denen dann manche das Insolvenzverfahren vorzeitig beenden durch Erbe (erben die insolventen Finanzberater (!) was, wenn ja von wem, oder gehen die dauerhaft von uns – schluchz?!?).

    • Hans1 Freitag, 07.04.2017 at 18:58 - Reply

      Nicht so witzig.
      Der größere Teil der sogenannten Berater ist knapp auf Kante genäht, sucht nach Umsatz mit Scheininnovationen, um Provision zu generieren. Ein systemischer Fehler, der sich wiederholt, schon ist der Vermittler blank.

      Am besten ist die Kombination aus gierigem Berater & gierigem Kunden. Da gibt´s immer was zu Lachen!

      • Chris Freitag, 07.04.2017 at 21:50 - Reply

        Witzig. Da sind (nach Deinen Worten) Finanzberater (!) „auf Kante genäht“ und meinen dann, andere beraten zu können – obwohl sie sich schon nicht selbst helfen können. Sowas sind keine Leute, die von Finanzen Ahnung haben – sonst wären sie nicht „auf Kante genäht“. Und bluffen im Fall der Fälle mit Insolvenz oder landen tatsächlich in einer solchen. Ziemlich witzig.

  6. Hans1 Donnerstag, 06.04.2017 at 17:27 - Reply

    Hinterher ist man immer schlauer…….
    In den 25 Jahren Tätigkeit als Berater ist es mir gelungen, den vertrieblichen Scheininnovationen zu entgehen.
    „Tolle Idee, wenn die 5.Bilanz vorliegt, dürfen Sie mir gerne eine Vertriebsvereinbarung zukommen lassen.“

    Die fünf Jahre hat kein Unternehmen wie OFL, Samiv, PAS Holdorf, HFK, Halebridge, Shedlin, Captura und viele weitere belegen können. Mir bekannte Kollegen sind hier gleich mehrfach ins Pech getreten. Die Folgen sind ruinös.
    Manchmal muss man verzichten können.

    Es braucht auch nicht immer ein teueres Urteil, vielleicht reicht ein Schuldanerkenntnis, bevor der Berater in die Insolvenz verschwindet. So manche Insolvenz wird vorzeitig durch ein Erbe beendet.

  7. Chris Donnerstag, 06.04.2017 at 17:09 - Reply

    Witzig wie viele insolvente oder von Insolvenz bedrohte Finanzberater (sic!) es zu geben scheint. :-)

    Das sollte einem doch zu denken geben, am Besten vorher…beim nächsten Mal.

  8. Torsten Donnerstag, 06.04.2017 at 08:24 - Reply

    Mein Berater ist seit geraumer Zeit auch privat Insolvent, die Kanzlei in Berlin riet mir aus finanziellen Gründen ab noch Anwaltlich gegen ihn vorzugehen. Dem bin ich gefolgt.

  9. Thomas Freitag, 31.03.2017 at 10:09 - Reply

    Genau das ist mir jetzt passiert. Meine Vermittlerin hat in der ersten Instanz verloren und so wie es ausschaut, ist sie nicht mehr zahlungsfähig. Ich habe 28.000€ angelegt und habe auf die Rechtsanwälte vertraut. Jetzt bleibe ich noch einmal auf über 6.000€ Kosten sitzen. Ich hätte auf mein Bauchgefühl hören sollen und nicht gegen die Vermittlerin vorgehen sollen. Aber ich habe mich verleiten lassen!

    • Fritz Freitag, 31.03.2017 at 13:24 - Reply

      Also mal ehrlich! Man könnte sich im Vorfeld schon mal ein bisschen informieren, ob beim „Vermittler“ etwas zu holen ist.
      Bauchgefühl hin oder her. Einfach so ins Blaue hinein zu klagen ist nicht wirklich schlau!

    • anastasia Freitag, 31.03.2017 at 19:19 - Reply

      hallo thomas… das ist echt scheisse.. ich habe zwei anwälte kontaktiert…. keiner konnte mir sagen ob ich erfolg haben würde. im schlimmsten fall hätte ich 8000 euro raus geschmissen. ich habe halt auch ein schlechtes bauch gefühl. der eine anwalt sagte dann auch das könnte passieren mit der privatinsolvenz.
      ich versuche hier lediglich zu erfahren wie andere ohne rechtsschutz damit umgehen, da man ja sonst nix erfährt irgendwo.

      • Nicki Mittwoch, 05.04.2017 at 00:26 - Reply

        Ich habe von Dr. Späth eine gute Auskunft dazu erhalten, was meinen Vermittler und die Gefahr seiner Privatinsolvenz angeht. Bitten Sie ihn um Rat, schildern Sie Ihren ganz persönlichen Fall, ich denke, er weiß was zu tun ist.

    • Chris Samstag, 01.04.2017 at 06:43 - Reply

      So zu tun, als könnte sich der Berater durch Hinweis „dann gehe ich eben in die Insolvenz“ erfolgreich aus der Affäre ziehen, ist ein peinlicher, weil ganz schlechter Bluff.

      Geht jemand in die (private) Insolvenz, dann gibt es für die Gläubiger immer noch eine Quote in Geld und der Berater hat ein paar sehr ungemütliche Jahre vor sich.

      Insofern ist dieses Gejammere über „mein Berater wird dann oder ist seither insolvent“ einfach fehl am Platz.

      Offen gestanden halte ich diese Beiträge für Berater, die auf diesem Weg hasenfüssige Anleger von berechtigten Klagen abhalten wollen.

  10. anastasia Montag, 27.03.2017 at 21:32 - Reply

    @christ… wo soll ein vermittler 500 000 euro her nehmen? bei soviel geld ist es klar das wie hier auch schon so oft beschrieben… einfach insolvenz angmeldet wird. ich sehe mich nicht als schuldig. er ist ein fachmann dem ich als totaler laie vertraut habe. meine lektion ist… immer 2 -3 angebote einzuholen. ohne rechtsschutz ist das alles sehr müßig. dies ist hier die einzige quelle evtl informationen einzuholen. hätte ich rechtsschutz würde ich nicht einmal mit der wimper zucken.
    verständlich oder? hier versucht man durch kommentare mehr von anderen über deren bwf geschichte zu erfahren.
    zumal mir ein bekannter anwalt aus berlin auch gesagt hat, das die bewertung zum teil auch getürkt ist.
    am ende weiss man nicht was zu glauben ist…

    • derPrüfer Dienstag, 28.03.2017 at 07:20 - Reply

      „Dass die bewertung zum Teil auch getürkt ist“. Interessante Aussage! Wir haben inzwischen Schreiben von verschiedenen Anwälten erhalten, die uns viel dubioser erscheinen. Unserer Meinung nach kann es durchaus hilfreich sein, von den Erfahrungen anderer Geschädigter zu erfahren. Ob immer alles wahr ist, weiß man im Internet natürlich eh nicht. Uns jedenfalls haben die hier veröffentlichten Kommentare sicher geholfen, die ganze Sache richtig einzuschätzen und unsere im Nachhinein richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Fazit: Wenn wir auch nicht die komplette Einlage vom Berater zurückerhalten haben, so ist der Schaden zum Glück heute nicht gar so groß. Und so verfolgen wir die weitere Entwicklung in der „BWF-Affäre“ eher mit Interesse als mit Sorge.

      • Anastasia Dienstag, 28.03.2017 at 15:07 - Reply

        herr prüfer so war das nicht gemeint… ich lese immer mit interesse genau deswegen weil ich von anderen anlegern hier etwas erfahren möchte. vlt drücke ich mich zu kurz aus.
        habe über den schutz für anleger mit einem anwalt gesprochen der in berlin sitzt. ich habe einen freund von mir damit telefonieren lassen zuzüglich. dieser anwalt hat das gemeint. da entsteht für mich halt die frage, wem zu glauben ist. wie gesagt ohne rechtsschutz könnte das für mich sehr teuer werden.
        aber vielen dank für die antworten.

    • M. Schulz Dienstag, 28.03.2017 at 12:36 - Reply

      1. Woher ihr Vermittler das Geld nimmt, ist nicht ihr Problem, sondern das des Vermittlers.
      2. Wieso eigentlich glauben Sie Ihrem Vermittler den von diesem behaupteten Betrag von 450.000 oder 500.000, den er/sie/es nach Ihren Worten von mehreren Kunden eingeworben haben will? Und selbst wenn der Betrag stimmen würde: was interessiert Sie der Betrag der anderen Kunden und damit die Gesamtsumme?

  11. anastasia Samstag, 25.03.2017 at 21:16 - Reply

    wie soll ich meinen vermittler bitte überzeugen… der schwört er hat keinen fehler gemacht… hat 450 000 euro kundengelder drin..
    über 30 kunden in kurzer zeit da rein gebutter…

    • M.Schulz Sonntag, 26.03.2017 at 09:16 - Reply

      Tja, also wenn der Vermittler schwört, keinen Fehler gemacht zu haben, dann sieht es ja ganz finster aus. Ironie aus.

      Scheint ja RA zu geben, die kundig und erfolgreich sind, Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

    • derPrüfer Sonntag, 26.03.2017 at 09:18 - Reply

      Überzeugen kann zum Beispiel der Hinweis auf den oben skizzierten Trend. Der dringende Hinweis auf ein mögliches Gerichtsverfahren, das dann mit einiger Wahrscheinlichkeit für den Vermittler ungleich teurer wird und das Angebot eines vernünftigen Vergleichs (hier spielen natürlich die finanziellen Möglichkeiten des Vermittlers eine wichtige Rolle) können sehr starke Argumente sein. Die allgemeine Aussage des Vermittlers, er habe ja nichts wissen oder erkennen können, zieht hier nicht!

      • Chris Sonntag, 26.03.2017 at 15:04 - Reply

        Wir haben alles vom Vermittler zurück bekommen. Einmal mit dem Anwalt gedroht und fertig war die Laube.

        • Sailer Sonntag, 26.03.2017 at 20:53 - Reply

          @ Christ – Ganz bestimmt, warum haben Sie als mündiger Bürger denn überhaupt den Vertrag unterzeichnet ? Kann das evtl. Gier gewesen sein ?

          • derPrüfer Montag, 27.03.2017 at 10:59

            @Sailer, ich nehme an, Sie sind Vermittler. Falls ja, dann die Frage: Warum kommt jemand überhaupt zu Ihnen, wenn er sich auf eine fachmännische Beratung nicht verlassen kann? Zugegeben, die BWF-Sache war geschickt konstruiert. Aber nachdem wir uns als Geschädigte nun intensiv mit ihr beschäftigt haben, kommen auch wir als Laien zu dem Schluss, dass das Ganze nicht „koscher“ war. Dies hätte damals der Vermittler bzw. Berater erkennen müssen und uns diese Investition nicht ausdrücklich als „bombensicher“ empfehlen dürfen! Wir haben uns als Laien natürlich auf diese Beurteilung verlassen. Wenn ich mich erst wochenlang mit einer Sache befassen muss (wozu ich keine Zeit habe), dann kann ich mir den Weg zu Ihnen sparen.Nun ist der Schaden da – und der „Fachmann“ muss selbstverständlich für seinen offensichtlichen Fehler gerade stehen!

        • Anastasia Montag, 27.03.2017 at 08:02 - Reply

          na da hat der vermittler aber wohl angst bekommen…und war schnell einzuschüchtern. meiner macht insolvenz privat… und dann hat sich die kiste…
          dieses thema wühlt einen immer wieder auf…

          • Chris Montag, 27.03.2017 at 15:03

            @ Anastasia: Nein, keine Angst. Vernunftgetrieben die Überlegung angestellt, was besser ist: zu regulieren oder alternativ aus dem Geschäft zu sein.

            Wenn Sie einen Vermitller haben, der sofort von privater Insolvenz bedroht ist, haben Sie sich einfach den falschen Vermittler gesucht. Ihr Fehler, selbst schuld.

            Abgesehen davon: selbst wenn mein Vermitller in die Insolvenz müsste – so what? Ist nicht mein Problem. Hätte da auch keinerlei Beisshemmung, sondern würde das verbuchen als „1. meine Lektion gelernt“ und „2. ein schwarzes Schaf weniger“.

            @ Sailer: ja, das frage ich mich im nachhinein auch. Und der Vermittler fragt sich im nachhinein ebenfalls, wieso er auf den Mist reingefallen ist.

            Und ja, pure Gier.

  12. Sailer Samstag, 25.03.2017 at 12:33 - Reply

    @der Prüfer – Ein Vermittler hat für eine 10.000 Euro mit 2 Jahren Laufzeit ca. 500 Provision verdient. Nun soll dieser ernsthaft 10.000 Euro an Schadenerstatz zahlen – wie soll das bitte wirtschaftlich gehen ???

    • M.Schulz Samstag, 25.03.2017 at 18:25 - Reply

      Ob das für Vermittler wirtschaftlich „geht“, spielt richtigerweise keine Rolle. Vermittele keinen Schrott, mache keine Fehler – und dann gibt es keine Probleme.

  13. derPrüfer Samstag, 25.03.2017 at 07:00 - Reply

    Dazu zwei Anmerkungen: 1. Vom Trend her stimme ich dem obigen Text zu. Es gibt allerdings auch Urteile (z.B. aus Köln), die den Vermittler entlastet haben. Man sollte als Geschädigter also immer abwägen, ob sich das Risiko, möglicherweise auch noch erhebliche Gerichts- und Awaltskosten bezahlen zu müssen, auszahlt. 2. Unser Fall zeigt: Es geht auch ohne Anwalt. Vorausgesetzt natürlich, der Vermittler/Berater ist einsichtig und der Anleger besitzt überzeugende Argumente.

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