Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß und das Urteil des OLG Oldenburg in Sachen Deutsche Leuchtmittel

Interessante Anrufe hatten wir heute wieder, weil viele nach der Domain Deutsche Leuchtmittel gesucht haben und dadurch auf unsere Seite gekommen sind. Nun haben wir zum gestrigen Urteil des OLG Oldenburg natürlich dem Insolvenzverwalter eine Mail übermittelt und um eine Stellungnahme gebeten. Diese haben wir soeben per Mail bekommen.

Zitat:

In der Sache selbst, stellt das OLG lediglich eine Selbstverständlichkeit fest. Sachen im Eigentum Dritter können nicht verkauft werden. In dem Verfahren selbst ging es darum, ob der Investor tatsächlich die Sachen Dritter zum Kauf angeboten hat oder ob es sich um eine sogenannte invidatio ad offerendum gehandelt hat. Hier muss der Investor einfach sauberer arbeiten, um sich rechtlich nicht angreifbar zu machen.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Weiß

Zitat Ende

Das wollen wir dann mal so im Raum stehen lassen.

Andere Rechtsanwälte sehen das Urteil wesentlich kritischer. Rechtsanwältin Kerstin Bontschev sieht das Urteil als wegweisend für die Anleger an, die Leuchten bei der DLM erworben haben. Damit kann Herr Günther nun nicht in Gutsherrenart über die Leuchten verfügen.

2 Comments

  1. Didi Haller Donnerstag, 09.02.2023 at 11:55 - Reply

    Wer die Briefe an die Mietkunden kennt und weiß wie diese zu verstehen waren, würde den Begriff „invitatio ad offerendum“ gerade noch wohlwollend als Euphemismus durchgehen lassen. Ohne darzulegen, was die Novalumen aus der opaken Insolvenzmasse überhaupt käuflich erworben hat, berühmt sie sich einer Rechtsposition, die sie anderen Bewerbern für das Verwaltungsgeschäft, wie z.B. der Light-Now AG, als Geschäftschädigung vorwirft. Ich hoffe, dass nun viele Direktanleger die Nutzer Ihrer Leuchten anschreiben und dem Endkunden selbst ein Angebot unterbreiten. Konkurrenz belebt das Geschäft.

  2. Beobachter Mittwoch, 08.02.2023 at 21:29 - Reply

    Geniale coole Antwort vom IV Weiß. Was eine invitatio ad oferendum (Eine Aufforderung ein Angebot zu machen) ist, lernen Jurastudenten schon in den ersten Semestern. Günther hat ohne Not eine offene Flanke geliefert. Er lässt sich von Trotteln vertreten und beraten. Nichts ist daran wegweisend.

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