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Insolvenzverfahren gegen aedes infrastructure services GmbH – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Aurich hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der aedes infrastructure services GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 102/26 geführt.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Molkereistraße 1 in 26427 Esens ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 202563 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens sind Fritz Christian Beyer und Sebastian Pöter.

Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt

Mit Beschluss vom 11. Mai 2026 um 16:00 Uhr ordnete das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Bunte Straße 13
48496 Hopsten

Das Gericht entschied zudem, dass Verfügungen der Gesellschaft künftig nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.

Schuldner werden zur Vorsicht aufgefordert

Gleichzeitig wurden Schuldner der Gesellschaft darauf hingewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte außerhalb der Kontrolle der Insolvenzverwaltung abfließen.

Beschluss kann eingesehen werden

Der vollständige Beschluss kann nach Angaben des Gerichts in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Sofortige Beschwerde möglich

Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel einlegen, insbesondere wenn Zweifel an der internationalen Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren bestehen.

Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung beziehungsweise öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung.

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