Rechtsanwalt Daniel Blazek erklärt, was betroffene Anleger jetzt tun sollten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das öffentliche Angebot der Vermögensanlage „Co-Investment AlleAktien Wealth x SpaceX“ der Equity Research Ventures PTE. LTD. mit Sitz in Singapur untersagt. Hintergrund ist nach Angaben der Behörde, dass für das Angebot kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Die Verfügung ist sofort vollziehbar.
Wir sprachen darüber mit dem auf Anleger- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt Daniel Blazek.
Herr Blazek, wie gravierend ist die BaFin-Maßnahme?
Die Untersagung durch die BaFin ist ein ernstzunehmendes Warnsignal. Die Behörde hat festgestellt, dass die Vermögensanlage ohne den gesetzlich vorgeschriebenen und von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt öffentlich angeboten wurde. Das ist kein bloßer Formfehler, sondern betrifft eine zentrale Schutzvorschrift für Anleger.
Wichtig ist allerdings: Die BaFin sagt damit noch nicht, dass es sich um Betrug handelt oder dass das Investment zwangsläufig wertlos ist. Die Behörde stellt lediglich fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für ein öffentliches Angebot in Deutschland nicht erfüllt wurden.
Was bedeutet die Verfügung konkret für Anleger?
Zunächst einmal darf das Produkt in Deutschland nicht weiter öffentlich angeboten werden. Für Anleger, die bereits investiert haben, stellt sich nun die Frage, ob ihnen möglicherweise Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadensersatz zustehen.
Gerade wenn ein erforderlicher Verkaufsprospekt fehlt, können sich unter Umständen rechtliche Ansprüche ergeben. Das muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.
Sollten Anleger jetzt aktiv werden?
Ja. Anleger sollten keinesfalls einfach abwarten.
Ich empfehle Betroffenen, zunächst sämtliche Unterlagen zusammenzustellen:
- Zeichnungsscheine
- Verträge
- Zahlungsnachweise
- Werbeunterlagen
- E-Mail-Korrespondenz
- Screenshots von Webseiten oder Präsentationen
Je früher die Sachlage dokumentiert wird, desto besser lassen sich mögliche Ansprüche später durchsetzen.
Welche Fragen sollten Anleger jetzt besonders beschäftigen?
Anleger sollten sich insbesondere fragen:
- Wer ist tatsächlich Vertragspartner?
- Wohin wurde das investierte Geld überwiesen?
- Welche Rechte wurden überhaupt erworben?
- Existieren die beworbenen Beteiligungen tatsächlich?
- Gibt es Nachweise über die angebliche Beteiligung an SpaceX?
- Welche Informationen wurden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt?
Gerade bei Investments mit Bezug auf bekannte Unternehmen wie SpaceX sollte geprüft werden, ob tatsächlich ein wirtschaftlicher Bezug besteht oder ob lediglich mit einem prominenten Namen geworben wurde.
Können Anleger ihr Geld zurückfordern?
Das hängt vom jeweiligen Vertragsmodell ab.
Fehlt ein gesetzlich erforderlicher Verkaufsprospekt, können sich daraus unter bestimmten Voraussetzungen Rückabwicklungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben. Zudem ist zu prüfen, ob die Anleger ordnungsgemäß über Risiken aufgeklärt wurden.
Pauschale Aussagen wären unseriös. Jeder Einzelfall muss rechtlich analysiert werden.
Welche Rolle spielt der Sitz des Unternehmens in Singapur?
Ein Sitz im Ausland macht die Durchsetzung von Ansprüchen oft komplizierter. Das bedeutet aber nicht, dass Anleger rechtlos sind.
Entscheidend ist unter anderem:
- Wo wurde das Angebot beworben?
- An welche Anleger richtete es sich?
- Welche Gerichte sind zuständig?
- Über welche Konten liefen die Zahlungen?
Oft ergeben sich auch Ansatzpunkte gegen weitere Beteiligte, die an der Vermittlung oder Vermarktung beteiligt waren.
Was sollten Anleger jetzt auf keinen Fall tun?
Anleger sollten keinesfalls weitere Zahlungen leisten oder sich von Beschwichtigungen beruhigen lassen.
Ebenso sollten sie keine Verzichtserklärungen unterschreiben oder voreilig Vergleiche akzeptieren, ohne diese rechtlich prüfen zu lassen.
Gerade in Situationen, in denen Aufsichtsbehörden einschreiten, ist eine unabhängige rechtliche Prüfung sinnvoll.
Ihr Fazit?
Die BaFin-Untersagung ist ein deutliches Warnsignal und sollte von Anlegern sehr ernst genommen werden. Sie bedeutet zwar nicht automatisch, dass ein Totalverlust droht, sie zeigt jedoch, dass erhebliche aufsichtsrechtliche Fragen bestehen.
Betroffene Anleger sollten ihre Unterlagen sichern, die rechtliche Situation prüfen lassen und mögliche Ansprüche frühzeitig bewerten. Wer zu lange wartet, riskiert, wichtige Rechte oder Beweismittel zu verlieren.
Hinweis der Redaktion:
Die BaFin hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihre Maßnahme nicht automatisch eine Aussage über die wirtschaftliche Werthaltigkeit der Anlage oder die Seriosität des Anbieters darstellt. Die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung möglicher Anlegeransprüche ist stets anhand des konkreten Einzelfalls vorzunehmen.
Kommentar hinterlassen