Die Beta Invest Berlin GmbH mit Sitz in Berlin steht vor einem Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 24. Juni 2026 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz aus Berlin bestellt.
Nach dem Beschluss des Insolvenzgerichts bleiben Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Zwangsvollstreckungen zunächst gestoppt
Gleichzeitig untersagte das Gericht vorläufig sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt.
Darüber hinaus dürfen Schuldner der Beta Invest Berlin GmbH offene Forderungen nicht mehr an das Unternehmen selbst begleichen. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Prüfung der wirtschaftlichen Lage
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem ermächtigt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten, Bankguthaben einzuziehen sowie Auskünfte bei den kontoführenden Kreditinstituten einzuholen.
Ferner erhält er umfassende Einsichts- und Kontrollrechte hinsichtlich der Geschäftsräume, Bücher und Unterlagen der Gesellschaft.
Immobiliengeschäft als Unternehmenszweck
Nach den Angaben des Gerichts ist die Beta Invest Berlin GmbH im Bereich des Erwerbs, der Verwaltung und der Entwicklung von Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten tätig. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 220344 eingetragen. Geschäftsführer ist Ioannis Moraitis.
Noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Mit dem aktuellen Beschluss ist das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden. Das Gericht hat zunächst Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.
Erst nach Abschluss der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter entscheidet das Insolvenzgericht darüber, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird.
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