Der PKV-Verband hat die neue Sterbetafel 2027 veröffentlicht. Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterscheiden sich die neuen Sterbewahrscheinlichkeiten nur geringfügig von der bisherigen Sterbetafel. Dennoch werden die neuen Berechnungsgrundlagen künftig bei der Einführung neuer Tarife und möglichen Beitragsanpassungen berücksichtigt.
Wir haben darüber mit Fachanwalt für Versicherungsrecht Jens Reime aus Bautzen gesprochen.
Redaktion: Herr Reime, die BaFin hat die neue PKV-Sterbetafel 2027 veröffentlicht. Müssen sich Privatversicherte jetzt auf steigende Beiträge einstellen?
Jens Reime: Nicht automatisch. Die Sterbetafel ist nur einer von mehreren sogenannten Rechnungsgrundlagen, die Versicherer bei ihrer Kalkulation berücksichtigen. Dass sich die Sterbewahrscheinlichkeiten gegenüber der PKV-Sterbetafel 2026 nur marginal verändert haben, spricht eher gegen größere beitragsrelevante Auswirkungen allein aufgrund dieser neuen Tabelle.
Redaktion: Welche Bedeutung haben Sterbetafeln überhaupt für die private Krankenversicherung?
Jens Reime: Die Versicherungsunternehmen kalkulieren langfristig. Sie müssen möglichst genau abschätzen können, wie lange Versicherte statistisch Leistungen in Anspruch nehmen. Je höher die durchschnittliche Lebenserwartung, desto länger müssen Versicherer mit Gesundheitskosten rechnen. Deshalb fließen Sterbetafeln in die gesamte versicherungsmathematische Kalkulation ein.
Redaktion: Viele Versicherte glauben, jede neue Sterbetafel führe automatisch zu Beitragserhöhungen. Ist das ein Irrtum?
Jens Reime: Ja. Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung erfolgen nicht deshalb, weil eine neue Sterbetafel veröffentlicht wird. Gesetzlich sind Anpassungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Maßgeblich sind vor allem die tatsächlichen Leistungsausgaben und die Entwicklung der Lebenserwartung sowie weitere Kalkulationsparameter. Erst wenn die gesetzlichen Schwellenwerte überschritten werden, darf überhaupt neu kalkuliert werden.
Redaktion: Die BaFin erwartet, dass die Unternehmen die neue Sterbetafel ab 1. Januar 2027 berücksichtigen. Was bedeutet das konkret?
Jens Reime: Das betrifft in erster Linie neue Tarife oder Tarifanpassungen. Gleichzeitig weist die BaFin ausdrücklich darauf hin, dass Versicherer auch vorsichtigere Annahmen treffen dürfen, wenn Besonderheiten ihres Versichertenbestandes dies rechtfertigen. Diese Entscheidungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Redaktion: Welche Rechte haben Versicherte eigentlich, wenn ihre Beiträge steigen?
Jens Reime: Zunächst sollte jede Beitragserhöhung sorgfältig geprüft werden. Der Versicherer muss nachvollziehbar begründen, warum die Anpassung erfolgt. Außerdem bestehen häufig Möglichkeiten zum Tarifwechsel innerhalb desselben Unternehmens nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Dabei können oftmals Leistungen erhalten und gleichzeitig Beiträge reduziert werden.
Redaktion: Lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer?
Jens Reime: Das muss man sehr genau prüfen. Ein kompletter Versichererwechsel ist häufig mit Nachteilen verbunden, insbesondere beim Verlust von Alterungsrückstellungen oder einer erneuten Gesundheitsprüfung. Ein interner Tarifwechsel ist deshalb oftmals die wirtschaftlich sinnvollere Lösung.
Redaktion: Worauf sollten Privatversicherte jetzt achten?
Jens Reime: Wer Post seines Versicherers erhält, sollte nicht vorschnell reagieren. Es empfiehlt sich, die Unterlagen sorgfältig prüfen zu lassen. Nicht jede Beitragserhöhung ist automatisch fehlerhaft, aber auch nicht jede Anpassung ist rechtlich unangreifbar. Gerade bei höheren Beitragssteigerungen kann eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll sein.
Redaktion: Ihr Fazit?
Jens Reime: Die neue PKV-Sterbetafel 2027 ist in erster Linie ein versicherungsmathematisches Instrument. Da sich die Werte gegenüber dem Vorjahr nur gering verändert haben, sollten Versicherte keine unmittelbaren Auswirkungen allein aufgrund der neuen Sterbetafel erwarten. Wer jedoch künftig eine Beitragsanpassung erhält, sollte diese genau prüfen und sich über seine Rechte informieren.
Hinweis der Redaktion: Das Interview dient der rechtlichen Einordnung der von der BaFin veröffentlichten PKV-Sterbetafel 2027 und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Grundlage ist die Mitteilung der BaFin zur PKV-Sterbetafel 2027 sowie die bereitgestellte Sterbetafel-Datei.
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