Das Amtsgericht München hat im Verfahren IN 2389/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH angeordnet.
Nach dem Beschluss des Insolvenzgerichts vom 3. Juli 2026 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung um 11:00 Uhr zur Sicherung des Schuldnervermögens eingerichtet. Ziel der Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Münchner Rechtsanwalt Dr. Max Liebig. Er wird nun die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüfen und beurteilen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.
Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen gegenüber Dritten.
Die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in der Grünwalder Straße 114 in München ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 141085 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Paula Manfred Josef. Den Insolvenzantrag stellte das Unternehmen selbst.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens verbunden. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft analysieren und dem Insolvenzgericht eine entsprechende Einschätzung vorlegen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen IN 2389/26 geführt.
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