Das Amtsgericht Essen hat im Verfahren IN 131/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TWS Performance GmbH mit Sitz in Essen angeordnet.
Nach dem Beschluss des Insolvenzgerichts vom 3. Juli 2026 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung um 11:36 Uhr eingerichtet. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Wuppertaler Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine. Er übernimmt die Aufgabe, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen und die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern.
Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der TWS Performance GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus dürfen Schuldner der Gesellschaft offene Forderungen nicht mehr an das Unternehmen selbst begleichen. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Die TWS Performance GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer HRB 27878 eingetragen. Nach Unternehmensangaben besteht der Geschäftszweck in der Unternehmensberatung für die Dienstleistungsbranche sowie in damit verbundenen Tätigkeiten. Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist Geschäftsführer Thomas Salchow.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens getroffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens analysieren und dem Insolvenzgericht eine Empfehlung für das weitere Verfahren vorlegen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen IN 131/26 geführt.
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