Das Amtsgericht Bremen hat im Verfahren IN 20/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hot Shot Records GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen angeordnet.
Nach dem Beschluss vom 3. Juli 2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens um 11:45 Uhr angeordnet. Verfügungen der Gesellschaft sind seit diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Bremer Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner. Er wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.
Die Hot Shot Records GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in der Knochenhauerstraße 20–25 in Bremen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Hot Shot Records Verwaltungs-GmbH, deren Geschäftsführer Norbert Fecker und Volker Sieberg das Unternehmen vertreten.
Das Insolvenzgericht weist zudem darauf hin, dass Schuldner der Gesellschaft Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses und der Vorschriften der Insolvenzordnung leisten dürfen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens verbunden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die Vermögens- und Ertragslage analysieren sowie die Möglichkeiten einer Fortführung des Geschäftsbetriebs bewerten.
Gegen den Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bremen einlegen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen steht dieses Rechtsmittel auch Gläubigern offen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht
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