Das Amtsgericht Mönchengladbach hat im Verfahren IN 17/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Vater & Sohn Brauhaus GmbH angeordnet.
Nach dem Beschluss des Insolvenzgerichts vom 3. Juli 2026 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung um 11:18 Uhr eingerichtet. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht die Düsseldorfer Rechtsanwältin Natascha Habura. Sie wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und die Interessen der Gläubiger sichern.
Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Vater & Sohn Brauhaus GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Zudem dürfen Schuldner der Gesellschaft offene Forderungen nicht mehr an das Unternehmen selbst begleichen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Darüber hinaus untersagte das Gericht vorläufig sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Maßnahmen zur Abgabe einer Vermögensauskunft.
Die Vater & Sohn Brauhaus GmbH mit Sitz in der Speicker Straße 3 in 41061 Mönchengladbach ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRB 18472 eingetragen. Das Unternehmen wird von den Geschäftsführern Marc Thönes und Hans-Peter Thönes vertreten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens verbunden. In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Brauhausgesellschaft prüfen und dem Insolvenzgericht eine Empfehlung für das weitere Verfahren vorlegen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen IN 17/26 geführt.
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