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Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von AktienDatum: 02.02.2026Sprache: Deutsch

iFunded AG

Berlin

Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien

Stammaktien: WKN: A1A60A , ISIN: DE000A1A60A2

Vorzugsaktien: WKN: A1A60B, ISIN: DE000A1A60B0

nach Zusammenlegung:

Stammaktien: ISIN: DE000A41YCY5 , WKN: A41YCY

Vorzugsaktien: ISIN: DE000A41YCW9, WKN : A41YCW

Die ordentliche Hauptversammlung der iFunded AG (vormals PlanetHome Investment AG) vom 26. September 2025 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im ordentlichen Verfahren gemäß §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von jeweils 4 bestehenden Aktien zu einer neuen Aktie (Aktienzusammenlegung im Verhältnis 4:1) von EUR 8.732.294,00 um EUR 6.549.221,00 auf EUR 2.183.073,00 herabzusetzen, dies zum Zwecke der Steigerung der Attraktivität der Aktie am Kapitalmarkt. Dazu wird frei werdendes Kapital in die Kapitalrücklage eingestellt; eine Rückzahlung von Teilen des Grundkapitals ist nicht vorgesehen.

Mit der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter HRB 239061 B am 2. Januar 2026 sind die ordentliche Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen vor der Bekanntmachung der Eintragung des Herabsetzungsbeschlusses begründet wurden, werden gemäß §225 AktG aufgefordert, sich innerhalb von 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Gesellschaft zu melden. Den Gläubigern ist auf Verlangen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Die technische Umsetzung der Kapitalherabsetzung erfolgt in der Weise, dass

(1) jeweils 4 bestehende auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zu einer neuen auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zusammengelegt werden sowie

(2) jeweils 4 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zu einer auf den Inhaber lautenden Vorzugs-Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zusammengelegt werden.

Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 4 zu 1 teilbare Anzahl von Aktien hält, werden durch die Depotbanken nach Möglichkeit ausgeglichen. Verbleibende Bruchstücke werden im Interesse der Aktionäre von der Gesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten verwertet. Hieraus entstehen weder Ansprüche der Aktionäre auf Barauszahlung noch Mittelzuflüsse für die Gesellschaft.

Die Zusammenlegung erfolgt mit Wirkung zum 05. Februar 2026

Zu diesem Zeitpunkt sollen die zusammengelegten Stammaktien unter der neuen Wertpapierkennnummer (WKN): A41YCY (ISIN: DE000A41YCY5) und die zusammengelegten Vorzugsaktien unter der neuen Wertpapierkennnummer (WKN): A41YCW (ISIN: DE000A41YCW9) in die Wertpapierdepots der Aktionäre eingebucht werden. Die Aktionäre werden von ihren jeweiligen depotführenden Banken über die Depotumstellung und die Behandlung von Spitzenbeständen informiert.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

 

Berlin, im Januar 2026

iFunded AG

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