IFM Immobilien AG – Miese Bilanz mit fast 9 Millionen Euro Jahresfehlbetrag

IFM Immobilien AG

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 4.933.396,31 5.084.805,31
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.166,00 148.291,00
II. Sachanlagen 18.376,00 22.660,00
III. Finanzanlagen 4.913.854,31 4.913.854,31
B. Umlaufvermögen 35.890.552,38 61.060.907,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.764.381,06 33.573.452,82
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 126.171,32 27.487.454,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 77.897,43 67.682,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 40.901.846,12 66.213.394,82

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 19.496.108,45 28.423.508,77
I. gezeichnetes Kapital 9.525.999,00 9.525.999,00
II. Kapitalrücklage 22.339.979,54 22.339.979,54
III. Verlustvortrag 3.442.469,77 -169.454,93
IV. Jahresfehlbetrag 8.927.400,32 3.611.924,70
B. Rückstellungen 12.133.426,49 6.444.100,99
C. Verbindlichkeiten 9.272.311,18 31.345.785,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 40.901.846,12 66.213.394,82

Anhang

IFM Immobilien AG, Heidelberg
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Allgemeine Angaben
Die IFM Immobilien AG hat ihren Sitz in Heidelberg und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 700237 eingetragen.
Die IFM Immobilien AG ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Aktiengesetztes (AktG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Be­wertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen betriebsindividuellen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche (besser: betriebsindividuelle) Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen entsprechend der betriebsindividueller Nutzungsdauer bewertet.
Die planmäßige Abschreibung der Vermögensgegenstände erfolgt linear bei einer angenommenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren.
Die Abschreibungen werden im Jahr der Anschaffung nur zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung und die folgenden Monate in Anspruch genommen.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150 bis EUR 1.000, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden in den Vorjahren jeweils Sammelposten gebildet, die jeweils über einen Zeitraum von fünf Wirtschaftsjahren gewinnmindernd aufgelöst werden. Im Berichtsjahr werden abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis EUR 800 als geringwertige Wirtschaftsgüter vollständig abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Wertaufholungen werden vorgenommen, sofern der Grund für eine zuvor vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung zum Abschlussstichtag weggefallen ist.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel sowie das Eigenkapital sind zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der jeweiligen Verpflichtung abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf eine Abgrenzung latenter Steuern wird verzichtet (§ 274a Nr. 4 HGB).

Erläuterungen zur Bilanz

Finanzanlagevermögen – Verbundene Unternehmen:
Der Anteilsbesitz setzt sich wie nachstehend dargestellt zusammen. Für die Gesellschaften enthalten die nachfolgenden Tabellen die Werte zum Stichtag
31. Dezember 2021.

Gesellschaft Beteiligung in % Eigenkapital in TEUR Ergebnis in TEUR
unmittelbar
IFM Property Project Sonnenberger Straße 2/​2a GmbH, Heidelberg 100 % -4.374 -313
IFM Property Project Taunusstraße 3 GmbH, Heidelberg 100 % -664 -535
IFM Property Project Vivace GmbH, Heidelberg 100 % -1.404 -195
IFM Property Project Quartiersgaragen Verwaltungs GmbH, Heidelberg 100 % -70 -17
FBW Kureck Villen GmbH, Dreieich 10,1 % 17.422 0
FBW Kureck Taunusstraße GmbH, Dreieich 10,1 % 20.368 -48
mittelbar
IFM Property Project Quartiersgaragen GmbH & Co. KG, Heidelberg 61,7 % -325 -100

Die Angaben beziehen sich auf vorläufige Jahresabschlüsse.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr (TEUR 57; Vorjahr TEUR 11).

Gezeichnetes Kapital:
Das im Handelsregister eingetragene Kapital der IFM Immobilien AG (= Grundkapital) beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 9.525.999,00 (Vorjahr: EUR 9.525.999,00); es ist eingeteilt in 9.525.999 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 lautend auf den Inhaber.
Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten hauptsächlich Verpflichtungen zur finanziellen Unterstützung der Tochtergesellschaften.
Verbindlichkeiten
Sämtliche ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, davon ausgenommen sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.006 (Vorjahr: TEUR 0), die eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren haben.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr (TEUR 3.603; Vorjahr TEUR 1.011).

Wie im Vorjahr sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber Kreditinstituten zugunsten von verbundenen Unternehmen folgendes Haftungsverhältnis i. S. d. § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB:

Abgabe einer Zahlungsausfallbürgschaft über EUR 2,4 Mio.

Aufgrund der Vermögenslagen der betroffenen Tochtergesellschaft wird mit keiner Inanspruchnahme gerechnet.
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat der IFM Immobilien AG bestand im Geschäftsjahr 2021 aus folgenden Mitgliedern:

Herrn Morten Bergesen (Aufsichtsratsvorsitzender), Chief Executive Officer,

Herrn Hans Furuholmen, Chief Executive Officer,

Herrn Jorn Bertil Lyshoel, Vice President Toluma AS.



Vorstand:
Der Vorstand der IFM Immobilien AG bestand im Geschäftsjahr 2021 aus folgenden Mitgliedern:

Herrn Kaare M. Krane, CEO, Norwegen.

Mitarbeiter:

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 keine Mitarbeiter.

Konzernabschluss

Aufgrund des Unterschreitens der Größenmerkmale ist die Gesellschaft nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.

Wiedergabe der Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht 2021

„Meine Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften, nach den Umständen, die mir im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.
Berichtspflichtige Maßnahmen haben im Geschäftsjahr 2021 nicht vorgelegen.“

Ereignisse nach dem Ende des Geschäftsjahres

Es sind keine zu nennenden Ereignisse eingetreten.

Heidelberg, den 17. Mai 2022
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Der Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.07.2022 festgestellt.

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