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„Ich habe seit Jahren vor TGI AG gewarnt“ – Finanzexperte Thomas Bremer zur BaFin-Untersagung gegen die TGI AG

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Interview: „Aus meiner Sicht war das Angebot schon immer prospektpflichtig – und die BaFin bestätigt jetzt genau diesen Kernpunkt“

Die Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG am 18.04.2026 das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ untersagt. Nach Angaben der Behörde erfolgte die Untersagung wegen eines Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz.

Die BaFin führt aus, dass die TGI AG diese Vermögensanlagen öffentlich angeboten habe, ohne zuvor einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

Der Finanzexperte Thomas Bremer warnt nach eigenen Angaben bereits seit Jahren vor dem Geschäftsmodell und sieht sich durch die BaFin nun in einem zentralen Punkt bestätigt.

Frage: Herr Bremer, die BaFin hat das öffentliche Angebot der TGI AG untersagt. Fühlen Sie sich bestätigt?

Thomas Bremer:
Ja, ganz klar. Ich sage es offen:

Ich sehe mich in meiner Einschätzung voll bestätigt.

Ich warne seit Jahren vor dem Angebot der TGI AG und habe immer gesagt:

Nach meiner Auffassung handelte es sich von Anfang an um ein prospektpflichtiges öffentliches Angebot von Vermögensanlagen.

Genau das ist jetzt der zentrale Punkt, den die BaFin mit ihrer Maßnahme faktisch aufgreift. Die Behörde sagt unmissverständlich, dass das öffentliche Angebot untersagt wird, weil vor Beginn des Angebots kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.

Das ist kein Nebenaspekt. Das ist der Kern.

Frage: Sie sagen, das sei für Sie seit Jahren klar gewesen. Warum?

Thomas Bremer:
Weil das Produkt aus meiner Sicht immer die Merkmale einer Vermögensanlage hatte.

Wenn Anleger Geld zeitweise überlassen, dafür eine Verzinsung erhalten sollen und zusätzlich mit einer Goldkomponente geworben wird, dann muss man sich die Konstruktion nicht schönreden. Dann stellt sich zwingend die Frage der Prospektpflicht.

Und ich habe genau das seit Jahren thematisiert.

Mein Standpunkt war immer:

Dieses Angebot war nach meiner Einschätzung nie ein harmloses Vertriebsmodell, sondern ein prospektpflichtiges Kapitalanlageprodukt.

Dass die BaFin nun exakt mit dieser Begründung einschreitet, ist für mich keine Überraschung.

Frage: Sie gehen sogar noch weiter und sagen, die TGI AG habe das aus Ihrer Sicht gewusst. Warum?

Thomas Bremer:
Das ist ausdrücklich meine persönliche Einschätzung – und ich sage bewusst: nach meiner Auffassung.

Ich halte es für kaum vorstellbar, dass der TGI AG die Problematik der Prospektpflicht nicht bekannt war.

Warum?

Weil diese Frage seit Jahren im Raum stand.
Weil Kritiker – mich eingeschlossen – sie öffentlich angesprochen haben.
Weil man auf solche Hinweise reagieren kann.
Weil man entweder:

  • einen Prospekt erstellt,
  • die Struktur rechtlich sauber prüfen lässt,
  • oder das Angebot entsprechend anpasst.

Wenn all das nicht geschieht und stattdessen einfach weitergemacht wird, dann liegt für mich die Schlussfolgerung nahe:

Man wollte sich mit der Problematik nicht ernsthaft auseinandersetzen – oder sie hat schlicht nicht interessiert.

Das ist meine persönliche Bewertung der Entwicklung.

Frage: Sie sprechen auch von einer verweigerten Kommunikation mit der BaFin. Das ist ein schwerer Vorwurf.

Thomas Bremer:
Auch hier bleibe ich bei einer vorsichtigen, aber klaren Formulierung:

Nach außen wirkt es so, als sei die Kommunikation mit der BaFin jedenfalls nicht konstruktiv verlaufen.

Warum sage ich das?

Weil es nach meinem Kenntnisstand Schreiben der BaFin gab, die öffentlich zugestellt werden mussten. Und das ist kein normales Bild für ein Unternehmen, das sauber, offen und kooperativ mit einer Aufsichtsbehörde kommuniziert.

Ich formuliere bewusst zurückhaltend:

  • Ich kann nicht in jedes Verwaltungsdetail schauen,
  • ich kenne nicht jedes einzelne Schreiben,
  • aber wenn eine Behörde öffentlich zustellen muss,

dann drängt sich aus meiner Sicht der Eindruck auf:

Die Kommunikation war zumindest problematisch.

Und das passt leider zu dem Gesamtbild, das ich seit Jahren kritisiere.

Frage: Die BaFin sagt, die Maßnahme sei noch nicht bestandskräftig. Werden TGI-Verantwortliche das jetzt als „noch offen“ verkaufen?

Thomas Bremer:
Davon ist leider auszugehen.

Ich befürchte sehr, dass jetzt wieder versucht wird, den Spieß umzudrehen und die BaFin anzugreifen. Das kennen wir in solchen Fällen oft:

  • Die Behörde sei schuld,
  • alles nur ein Missverständnis,
  • nur Formalien,
  • ein Angriff auf das Unternehmen,
  • man werde sich „wehren“.

Aber die Anleger sollten sich von solchen Reflexen nicht blenden lassen.

Denn entscheidend ist:

Die Maßnahme ist sofort vollziehbar.

Das bedeutet:
Die TGI AG darf diese Vermögensanlagen jetzt nicht mehr öffentlich in Deutschland anbieten.

Das ist die Realität.
Nicht irgendwann.
Nicht nach Abschluss eines Verfahrens.
Jetzt.

Frage: Sie wurden in den vergangenen Jahren nach eigenen Angaben von Helmut Kaltenegger angegriffen oder verunglimpft. Warum sind Sie trotzdem bei Ihrer Linie geblieben?

Thomas Bremer:
Weil es mir nie um persönliche Auseinandersetzungen ging, sondern immer um Anlegerschutz.

Ja, es gab nach meiner Wahrnehmung viele unsachliche Angriffe und Verunglimpfungen gegen mich. Das ist unerquicklich, aber es ändert nichts an den Fakten.

Ich habe trotzdem immer versucht, hart in der Sache, aber fair im Ton zu bleiben.

Und ich sage auch ganz offen:

Ich habe Helmut Kaltenegger mehrfach ein persönliches Gespräch angeboten.

Ein offener Austausch wäre jederzeit möglich gewesen.
Nach meinem Kenntnisstand wurde dieses Angebot jedoch nicht angenommen.

Das finde ich bedauerlich.

Denn wer von seinem Modell überzeugt ist, sollte gerade dann bereit sein, sich kritischen Fragen zu stellen.


Frage: Was ist aus Ihrer Sicht jetzt das Fatale an der aktuellen Situation?

Thomas Bremer:
Das Fatale ist, dass viele Anleger möglicherweise wieder auf die falsche Debatte hereingezogen werden.

Statt zu fragen:

  • Warum gab es keinen gebilligten Verkaufsprospekt?
  • Warum musste die BaFin einschreiten?
  • Warum wurde das Angebot trotzdem jahrelang öffentlich vertrieben?

… wird dann vielleicht wieder versucht, die Diskussion umzulenken auf:

  • „Die BaFin versteht das Produkt nicht“
  • „Die Aufsicht ist gegen uns“
  • „Das ist nur Bürokratie“
  • „Alles politisch motiviert“

Das wäre fatal.

Denn damit verlieren Anleger wieder Zeit.

Und genau diese Zeit ist jetzt entscheidend.

Frage: Was sagen Sie den investierten Anlegern der TGI AG heute?

Thomas Bremer:
Ich sage es sehr deutlich:

Ich hoffe, dass die investierten Anleger jetzt endlich wach werden.

Die BaFin hat hier nicht irgendeinen kleinen Hinweis veröffentlicht, sondern eine klare aufsichtsrechtliche Maßnahme getroffen.

Wenn die Behörde sagt:

  • öffentliches Angebot untersagt,
  • Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz,
  • kein gebilligter Verkaufsprospekt,

dann ist das für Anleger ein massives Warnsignal.

Spätestens jetzt sollte niemand mehr so tun, als sei alles normal.


Frage: Was sollten betroffene Anleger jetzt konkret tun?

Thomas Bremer:
Mein Rat ist eindeutig:

Sofort handeln. Nicht abwarten.

Konkret:

1. Alle Unterlagen sichern

  • Verträge
  • Zeichnungsscheine
  • AGB
  • Nachträge
  • Überweisungsbelege
  • Kontoauszüge
  • E-Mails
  • WhatsApp / SMS
  • Werbeflyer
  • Präsentationen
  • Screenshots von Webseiten und Kundenportalen

2. Keine weiteren Zahlungen leisten

  • keine Nachkäufe
  • keine Treuerabatt-Modelle
  • keine Vertragsverlängerungen
  • keine „Umschichtungen“

3. Aussagen des Vertriebs dokumentieren

  • Was wurde versprochen?
  • Wurde mit Sicherheit geworben?
  • Mit Golddeckung?
  • Mit garantierter Verzinsung?
  • Mit BaFin-Nähe oder Seriosität?

4. Sich organisieren und Informationen bündeln

Betroffene Anleger sollten sich jetzt austauschen und nicht isoliert bleiben.

Frage: Wo können sich betroffene Anleger melden?

Thomas Bremer:
Das ist mir besonders wichtig:

Betroffene Anleger der TGI AG können und sollten sich jetzt auf der Internetseite

www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de

melden.

Dort können sich Anleger registrieren, Informationen bündeln und gemeinsam gegen die Situation vorgehen.

Und ich sage das ganz bewusst und ausdrücklich:

Wir helfen den Anlegern.

Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, dass Betroffene:

  • nicht allein bleiben,
  • Informationen zusammenführen,
  • Vertriebswege sichtbar machen,
  • Aussagen vergleichen,
  • Unterlagen sammeln,
  • und gemeinsam handeln.

Deshalb mein klarer Appell:

Jetzt auf www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de melden.


Frage: Warum ist diese Interessengemeinschaft so wichtig?

Thomas Bremer:
Weil ein einzelner Anleger oft nur einen kleinen Ausschnitt sieht.

Der eine hat:

  • den Vertrag,

der nächste:

  • E-Mails vom Vermittler,

ein anderer:

  • Aussagen zu Gold oder Rendite,

wieder ein anderer:

  • Kontodaten oder Vertriebsunterlagen.

Erst wenn diese Informationen zusammenkommen, erkennt man das volle Bild.

Deshalb ist die Plattform

www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de

jetzt so wichtig.

Denn wir helfen den Anlegern.


Frage: Ihr persönliches Fazit nach der BaFin-Entscheidung?

Thomas Bremer:
Mein Fazit ist klar:

Die BaFin hat jetzt genau den Punkt aufgegriffen, vor dem ich seit Jahren gewarnt habe.

Nach meiner Auffassung war das Angebot der TGI AG von Anfang an prospektpflichtig.
Nach meiner Auffassung hätte die TGI AG das wissen müssen.
Nach meiner Auffassung wurde diese Problematik über Jahre nicht ernsthaft adressiert.

Jetzt ist die Zeit der Ausreden vorbei.

Jetzt zählt nur noch eines:

Anleger müssen handeln.

Nicht später.
Nicht nach der nächsten Vertriebs-Erklärung.
Nicht nach der nächsten Schuldzuweisung an die BaFin.

Sondern jetzt:

  • Unterlagen sichern
  • keine weiteren Zahlungen
  • Informationen bündeln
  • und sich melden unter:

www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de

Denn wir helfen den Anlegern.


Wichtiger Hinweis für betroffene TGI-Anleger

Sind Sie Anleger der TGI AG?

Dann sollten Sie jetzt aktiv werden.

Melden Sie sich hier:

www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de

Dort können sich betroffene Anleger registrieren und austauschen.

Wir helfen den Anlegern.


Kurzfazit

Die BaFin hat das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ der TGI AG untersagt. Grund laut Behörde: Kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt vor Beginn des öffentlichen Angebots.

Für Finanzexperte Thomas Bremer ist das die Bestätigung einer Warnung, die er seit Jahren ausspricht:

„Nach meiner Auffassung war das Angebot immer prospektpflichtig.“

Sein Appell an betroffene Anleger:

Jetzt handeln – und auf www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de melden.

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