Hoher Verlust für die Kommanditisten und die Koplementärgesellschaft KapHag Fonds 49 „Wohnen in Berlin-Karow“ AG & Co. KG

Das ist das Ergebnis dieser Bilanz.KapHag Fonds 49 „Wohnen in Berlin-Karow“ AG & Co. KG

Berlin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

Bilanz zum 31. DEZEMBER 2015

KAPHAG FONDS 49 „WOHNEN IN BERLIN-KAROW“ AG & CO. KG, BERLIN

AKTIVA

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 17.912.083,85 18.442.692,77
Sachanlagen 17.912.083,85 18.442.692,77
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.730.416,44 1.690.602,96
I. Vorräte 331.433,54 368.176,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.485,93 28.602,76
III. Guthaben bei Kreditinstituten 1.389.496,97 1.293.823,60
C. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTE VERLUSTANTEILE 4.189.245,82 4.989.054,72
I. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil des Komplementärs 3.699.558,98 9.174,13
II. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten 489.686,84 4.979.880,59
23.831.746,11 25.122.350,45

PASSIVA

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 0,00
B. SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL 9.003.062,62 9.301.414,62
C. RÜCKSTELLUNGEN 7.056,21 8.519,42
D. VERBINDLICHKEITEN 14.821.627,28 15.812.416,41
23.831.746,11 25.122.350,45

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

KapHag Fonds 49 „Wohnen in Berlin-Karow“ AG & Co. KG, Berlin

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 266, 274a, 276 und 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Zur Erhöhung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurde die Gliederung des Jahresabschlusses in Anlehnung an die gemäß § 330 HGB vorgeschriebenen Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen aufgestellt.

Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266, 274a und 326 HGB in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Aufgrund eines bestehenden Kaufvertrags über die Immobilie der Gesellschaft und unter Berücksichtigung des Sonderpostens mit Rücklageanteil reichen die stillen Reserven der Immobilie aus, um die bilanzielle Überschuldung zu beseitigen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um zunächst 50 % Abschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und sodann um je 2 % lineare Abschreibungen nach § 7 EStG. Ab dem 1. Juni 2001 ist die Abschreibung insoweit verändert, als der 5-Jahreszeitraum der Fördergebietsabschreibung abgelaufen war. Ab dem 1. Juni 2001 ist der Restbuchwert auf den Restnutzungszeitraum von 45 Jahren zu verteilen. Dieser gesetzlichen Regelung wird insoweit Genüge getan, als die Normalabschreibung von 2 % weitergeführt wird und dagegen der Sonderposten mit Rücklageanteil, in dem die Sonderabschreibungen gesammelt sind, über die verbleibende Restnutzungsdauer aufgelöst wird.

Der in den Vorjahren nach § 247 Abs. 3 HGB gebildete Sonderposten mit Rücklageanteil wurde gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten.

In Vorjahren wurden beim Grundstück außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Das Vorratsvermögen beinhaltet die im Folgejahr gegenüber den Mietern abzurechnenden Betriebs- und Heizkosten. Die Bewertung erfolgte in Höhe der getätigten Aufwendungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:

davon mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag
EUR
bis zu einem Jahr
EUR
einem bis fünf Jahren
EUR
mehr als fünf Jahren
EUR
Gesamt 14.476.669,47 14.476.669,47 0,00 0,00
(Vorjahr) 15.480.061,68 1.179.907,97 14.300.153,71 0,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine brieflose Grundschuld in Höhe von EUR 28.478.957,78, eingetragen im Grundbuch von Berlin Weißensee, Blatt 6397 N, besichert. Für die Verbindlichkeiten besteht außerdem eine offene Haftung der Zeichner in Höhe ihrer Pflichteinlage gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags.

IV. Sonstige Angaben

Persönlich haftende Gesellschafterin der KapHag Fonds 49 „Wohnen in Berlin-Karow“ AG & Co. KG, Berlin, ist die GESOBAU AG, Berlin, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 78.265.000,00. Diese wurde im Berichtsjahr durch den Vorstand Herrn Jörg Franzen, Berlin, und Herrn Christian Wilkens, Hohen Neuendorf, vertreten.

Zur Geschäftsführung der Gesellschaft ist die Komplementärin gemeinsam mit der Kommanditistin KapHag Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH, Berlin, berechtigt und verpflichtet. Diese wiederum wurde in 2015 vertreten durch

Herrn Stefan Baumgartner, Berlin

Herrn Michael Hamestuk, Berlin.

Die Kommanditisten übernehmen über ihre Einlage hinaus eine weitere Haftung, die 100 % der Pflichteinlage entspricht.

Berlin, den 12. August 2016

KapHag Fonds 49 „Wohnen in Berlin-Karow“ AG & Co. KG
KapHag Geschäftsführungs- und GESOBAU AG Verwaltungs-GmbH

Geschäftsführung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde bisher nicht festgestellt.

Leave A Comment