Politikerbeleidigungen sind strafbar. So weit, so richtig.
Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail.
Denn zwischen einer strafbaren Beleidigung und einer von der Verfassung geschützten Meinungsäußerung verläuft nicht immer eine glasklare Linie. Genau deshalb beschäftigen sich Gerichte regelmäßig mit der Frage, was noch zulässige Kritik ist und was tatsächlich die Schwelle zur Strafbarkeit überschreitet.
Doch genau an dieser Stelle beginnt bei vielen Bürgern das Stirnrunzeln.
Denn wenn Staatsanwaltschaften beginnen, soziale Netzwerke systematisch nach möglicherweise strafbaren Äußerungen zu durchsuchen und Verfahren einzuleiten, ohne dass der betroffene Politiker selbst aktiv geworden ist, dann darf man zumindest die Frage stellen, ob hier die Prioritäten noch stimmen.
Die große Jagd im Internet
Man stelle sich das bildlich vor:
Während irgendwo Fahrräder verschwinden, Betrugsfälle auf Bearbeitung warten und Verfahren jahrelang liegen bleiben, sitzt möglicherweise ein Staatsanwalt vor dem Bildschirm und kämpft sich durch Facebook-Kommentare.
Mission:
Den nächsten unhöflichen Satz über einen Politiker finden.
Das klingt fast wie eine neue Reality-Show:
„Germany’s Next Top Beleidigung“.
Die Statistik muss stimmen
Nun könnte man natürlich böse fragen:
Warum wird so intensiv ermittelt?
Geht es tatsächlich um den Schutz der demokratischen Kultur?
Oder spielen vielleicht auch andere Faktoren eine Rolle?
Schließlich wird jede Behörde an ihrer Arbeit gemessen.
Und Arbeit lässt sich bekanntlich wunderbar in Zahlen darstellen:
- Verfahren eingeleitet.
- Verfahren abgeschlossen.
- Strafbefehle erlassen.
- Akten abgearbeitet.
Eine saubere Statistik sieht immer gut aus.
Ob der Rechtsfrieden dadurch spürbar steigt, ist eine andere Frage.
Heilbronn wird berühmt
Besonders bemerkenswert ist dabei ein Nebeneffekt:
Plötzlich redet ganz Deutschland über die Staatsanwaltschaft Heilbronn.
Und Hand aufs Herz:
Vor dieser Debatte hätten viele Menschen wahrscheinlich größere Schwierigkeiten gehabt, Heilbronn auf einer Deutschlandkarte sofort zu finden.
Heute kennt man die Stadt zumindest aus einem ganz bestimmten Zusammenhang:
Dort sitzt die Behörde, die offenbar ein besonderes Auge auf politische Kommentare im Internet wirft.
Marketingexperten würden das vermutlich als Reichweitensteigerung bezeichnen.
Kritik ist kein Verbrechen
Dabei sollte man eines nicht vergessen:
In einer Demokratie müssen Politiker auch harte Kritik aushalten.
Sie treffen Entscheidungen.
Sie stehen in der Öffentlichkeit.
Und sie werden dafür gelobt, kritisiert, verspottet und manchmal auch scharf angegriffen.
Das gehört zum politischen Wettbewerb dazu.
Natürlich endet die Meinungsfreiheit dort, wo echte Beleidigungen, Bedrohungen oder Volksverhetzung beginnen.
Aber genauso klar ist:
Nicht jede überspitzte Formulierung, nicht jede Polemik und nicht jede bissige Bemerkung ist automatisch eine Straftat.
Sonst müssten viele politische Stammtische vermutlich unter Polizeischutz gestellt werden.
Die eigentliche Frage
Die spannende Frage lautet daher nicht, ob Beleidigungen verfolgt werden dürfen.
Natürlich dürfen sie das.
Die Frage lautet vielmehr:
Sollten Staatsanwaltschaften aktiv durch soziale Netzwerke streifen, um solche Fälle selbst aufzuspüren, oder sollten sie sich primär um die Fälle kümmern, bei denen Betroffene tatsächlich Strafanträge stellen?
Darüber kann man durchaus diskutieren.
Und genau diese Diskussion gehört ebenfalls zur Demokratie.
Fazit
Niemand hat ein Recht darauf, andere Menschen zu beleidigen.
Politiker übrigens auch nicht.
Aber ebenso wenig sollte der Eindruck entstehen, dass der Staat jede überspitzte Kritik kriminalisieren möchte.
Denn eine Demokratie lebt von Debatten.
Manchmal auch von lauten Debatten.
Und gelegentlich sogar von schlechten Witzen über Politiker.
Die eigentliche Kunst besteht darin, den Unterschied zwischen einer Straftat und einer unbequemen Meinung zu erkennen.
Und genau das ist oft deutlich schwieriger, als den nächsten Facebook-Kommentar zu finden.
Hinweis: Die satirischen Zuspitzungen sind Meinungsäußerungen. Ob einzelne Äußerungen strafbar sind, entscheiden letztlich Gerichte anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls.
Kommentar hinterlassen