HDI Versicherung

Gemeinsam mit dem Bund der Versicherten haben wir Anfang September ein wegweisendes Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten, das den Ansatz von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen verbietet (Urteil vom 2. September 2016, Az. 20 U 201/15).

Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof; das Urteil ist daher rechtskräftig und Sie können sich Geld von Ihrem Lebens- oder Rentenversicherer zurückholen.

Wann kann ich Abschlusskosten zurückfordern und von welchem Versicherer?

Egal, ob Ihr Vertrag noch läuft, ob er bereits gekündigt, übertragen oder beitragsfrei gestellt wurde, aufgrund des rechtskräftigen Urteils ist die HDI Lebensversicherung, aber unserer Ansicht nach auch jede andere Versicherungsgesellschaft, die zusätzlich Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit einer Kapitallebens- oder privaten Renten­versicherungs­police verteilt hat, zur Nachzahlung verpflichtet. Wir vermuten, dass viele Tausende Verträge davon betroffen sind.

Sie können Ansprüche geltend machen, wenn in Ihrem Vertrag in den Tarifbestimmungen sinngemäß Textbausteine wie diese der HDI enthalten sind:

„Einen Teil (der Abschlusskosten) verteilen wir in gleich hohe Beträge entsprechend der vereinbarten Prämienzahlungsweise über einen Zeitraum von fünf Jahren, aber nicht länger als bis zum bei Vertragsschluss vereinbarten Rentenbeginn. (…) Den verbleibenden Teil verteilen wir in gleich hohe Beträge entsprechend der vereinbarten Prämienzahlungsweise über die Prämienzahlungsdauer…“

Was sollte ich meinem Versicherer schreiben?

Mit dem positiven rechtskräftigen Urteil des OLG Köln im Rücken, haben Sie gute Möglichkeiten, zu hoch angesetzte Abschlusskosten zurückzufordern. Schreiben Sie an Ihren Versicherer und fordern Sie die unmittelbare Umsetzung des Urteils. Unsere Musterbriefe helfen Ihnen dabei.

Wie funktioniert die Abschlusskosten-Abzocke?

Laut Gesetz müssen die Abschlusskosten für eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung auf fünf Jahre verteilt werden und sie sind gedeckelt. Bis 2015 konnten die Versicherer höchstens 4 Prozent der eingezahlten Prämien in die eigene Tasche stecken, aktuell dürfen es nicht mehr als 2,5 Prozent sein.

Um mehr Geld abzuschöpfen, haben die HDI Lebensversicherung, aber auch andere Anbieter der Versicherungsbranche weitere Kosten einfach über die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt.

Wir meinen: Eine so wichtige Kostenposition wie die Abschlusskosten darf nicht nach Belieben aufgestockt und am Ende einfach versteckt aufgeteilt werden, sodass Verbraucher gar nicht mehr erkennen können, welche finanziellen Belastungen tatsächlich mit dem Vertragsschluss verbunden sind.

Das sah auch das Oberlandesgerichts Köln so und hat den Ansatz von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungspolicen untersagt. Demzufolge darf die HDI Lebensversicherung neben der sogenannten Zillmerung, der Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre, keine weiteren Abschlusskosten zu Lasten des Kunden ansetzen.

Wie die Versicherungswirtschaft Kasse macht

Aus Sicht des Versicherungsmathematikers Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten handelt es sich um eine seit Jahrzehnten übliche Praxis der Versicherer gezielt die Maximalkosten der Zillmerung um zusätzliche Kosten aufzublähen.

Alleine für das Jahr 2015 geht er von etwa drei Milliarden Euro aus, die auf intransparente Weise als zusätzliche Abschlusskosten den Kunden angelastet wurden. Dabei stützt er sich auf Veröffentlichungen des Lobbyverbands GDV. Demnach fielen 2015 insgesamt 7,2 Milliarden Euro Abschlusskosten in der Lebensversicherung an, was 4,9 Prozent der zugehörigen vertraglichen Beitragssummen entspräche, obgleich derzeit nur 2,5 Prozent nach Höchtstzillmersatz hätten angesetzt werden dürfen.

Zum Weiterlesen

Sie möchten wissen, was es mit der Zillmerung auf sich hat? Wir haben versucht, es in einfachen Worten zu erklären. Mehr darüber lesen Sie hier.

Stand vom Freitag, 7. Oktober 2016

Quelle VZ Hamburg

 

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