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häppy GmbH: Amtsgericht Hamburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

geralt (CC0), Pixabay
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Für die häppy GmbH aus Hamburg ist das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Hamburg hat am 26. Juni 2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Poggenmühle 1, 20457 Hamburg ist beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 111499 eingetragen. Das Unternehmen ist im Bereich Marketing-, PR-, Kommunikations- sowie weiterer Dienst- und Werkleistungen tätig. Geschäftsführer sind Peter Brawand und Sascha Hanke.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dürfen Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Gleichzeitig wurden die Schuldner der häppy GmbH aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens des Unternehmens bis zur Entscheidung des Gerichts, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Gegen den Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dieses Rechtsmittel auch Gläubigern offen.

Aktenzeichen: 67b IN 144/26
Beschluss vom: 26. Juni 2026
Gericht: Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht

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