Startseite Allgemeines Gutes Verbraucherurteil
Allgemeines

Gutes Verbraucherurteil

Teilen

Autohändler dürfen sich nicht vorbehalten, die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens nachträglich wieder rückgängig zu machen. Ein solcher Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist ungültig.

In dem Fall hatte ein Neuwagenkäufer seinen Gebrauchtwagen zu einem fest vereinbarten Preis in Zahlung gegeben. Ein vorher festgestellter Schaden am Altfahrzeug wurde durch den Kunden behoben. Nach der Übergabe beider Fahrzeuge stellte der Händler nachträglich aber einen verminderten Wert des Gebrauchtwagens fest und wollte daraufhin unter Hinweis auf seine AGB Abstand von der vereinbarten Inzahlungnahme nehmen. Das Landgericht Hannover erklärte jedoch die AGB für unwirksam (Aktenzeichen: 10 O 64/07): Durch die verwendeten Klauseln habe der Kunde keinen Einfluss auf die weitere Vertragsgestaltung mehr nehmen können. Das teilt der ADAC in München mit.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Hat RB Leipzig bei Schuster gepennt?

Aus Sicht von RB Leipzig muss man sich diese Frage zumindest gefallen...

Allgemeines

Bei Mbappé und Real liegen die Nerven blank – und die Fans haben genug

Real Madrid gewinnt 2:0 gegen Oviedo – und trotzdem spricht nach dem...

Allgemeines

Milliardenloch mit Familienanschluss: Laura Privatstiftung prüft den Ernstfall

Am Landesgericht Innsbruck wird am Montag wieder einmal österreichische Wirtschaftsgeschichte geschrieben –...

Allgemeines

Nachruf auf Günther Maria Halmer

Mit Günther Maria Halmer verliert Deutschland einen Schauspieler, der nie geschniegelt wirken...