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Großbritannien und Schweiz vereinbaren Erleichterungen für Reisende und Unternehmen

aitoff (CC0), Pixabay
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Großbritannien und die Schweiz haben sich auf ein umfassendes neues Handelsabkommen verständigt. Es soll vor allem den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr erleichtern. Britische Reisende sollen künftig zudem automatische Passkontrollen an Schweizer Flughäfen nutzen können. Auch zusätzliche Mobilfunkgebühren beim Roaming sollen entfallen.

Der britische Handelsminister Peter Kyle bezeichnete die Vereinbarung als das bedeutendste Dienstleistungsabkommen, das Großbritannien bisher ausgehandelt habe. Nach Berechnungen der britischen Regierung könnten die britischen Exporte in die Schweiz langfristig um jährlich 5,2 Milliarden Pfund steigen. Dabei handelt es sich um eine wirtschaftliche Prognose und nicht um garantierte zusätzliche Einnahmen.

Schnellere Passkontrollen an Schweizer Flughäfen

Britische Staatsangehörige sollen erstmals die elektronischen Passschleusen an Schweizer Flughäfen verwenden dürfen. Am Flughafen Zürich könnte die Nutzung noch Ende 2026 beginnen. Genf und Basel sollen später folgen.

Die geplante Regelung ist von der Einführung des europäischen Ein- und Ausreisesystems EES zu unterscheiden. Der Zugang zu den Schweizer E-Gates beruht auf einer separaten bilateralen Initiative zwischen Großbritannien und der Schweiz.

Schweizer Staatsangehörige dürfen automatische Passkontrollen an britischen Flughäfen bereits nutzen. Nach Angaben der britischen Regierung reisen jährlich etwa 800.000 Menschen aus Großbritannien in die Schweiz.

Roaminggebühren sollen entfallen

Beide Länder beabsichtigen außerdem, zusätzliche Mobilfunkgebühren für Reisende abzuschaffen. Britische Urlauber und Geschäftsreisende sollen ihre Mobiltelefone in der Schweiz künftig zu den Bedingungen ihres heimischen Vertrags verwenden können. Entsprechendes soll für Schweizer Reisende in Großbritannien gelten.

Die Abschaffung tritt allerdings nicht sofort in Kraft. Die Regelung soll in das Handelsabkommen aufgenommen und anschließend umgesetzt werden. Ein konkreter Starttermin wurde zunächst nicht genannt.

Erleichterungen für Dienstleistungsunternehmen

Das Abkommen sieht vor, dass britische Fachkräfte bis zu 90 Tage pro Jahr in der Schweiz Dienstleistungen erbringen können, ohne dafür eine reguläre Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen.

Davon sollen unter anderem Beschäftigte aus den Bereichen Recht, Rechnungswesen, Architektur, Finanzwirtschaft, Versicherungen und Unternehmensberatung profitieren. Unternehmen sollen Mitarbeiter außerdem für bis zu fünf Jahre in das jeweils andere Land entsenden können. Dabei sollen bestimmte wirtschaftliche Bedarfsprüfungen entfallen, die den Erhalt einer Arbeitserlaubnis bisher erschwerten.

Die bisherige Vereinbarung zur Mobilität von Dienstleistungserbringern war im Oktober 2025 bis Ende 2029 verlängert worden. Mit dem neuen Handelsabkommen sollen entsprechende Zugangsmöglichkeiten langfristig abgesichert werden.

Bedeutender Markt für britische Dienstleistungen

Die Schweiz war 2025 der sechstgrößte Exportmarkt Großbritanniens für Dienstleistungen. Das bilaterale Dienstleistungshandelsvolumen belief sich nach britischen Regierungsangaben auf mehr als 30 Milliarden Pfund.

Das Abkommen umfasst daneben digitale Dienstleistungen, Finanz- und Unternehmensberatung sowie Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums. Es soll außerdem bürokratische Hindernisse reduzieren und den grenzüberschreitenden Datenverkehr erleichtern.

Das Vertragswerk muss noch die üblichen rechtlichen und parlamentarischen Verfahren durchlaufen, bevor sämtliche Bestimmungen in Kraft treten können.

Premierminister Keir Starmer erklärte, die Vereinbarung werde britischen Unternehmen den Zugang zu einem wichtigen europäischen Markt erleichtern und zugleich das Reisen zwischen beiden Ländern vereinfachen. Starmer ist am 13. Juli 2026 weiterhin britischer Regierungschef; seine erwartete Ablösung durch Andy Burnham steht erst für die folgende Woche bevor.

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