Der frühere kanadische Modeunternehmer Peter Nygard ist in Montreal wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung schuldig gesprochen worden. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Vorfall in seinem Penthouse in Montreal zwischen November 1997 und November 1998.
Der 84-Jährige verzichtete zum Auftakt des ursprünglich auf zehn Tage angesetzten Verfahrens darauf, die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise anzufechten. Nach Angaben seiner Verteidigung beruhte diese Entscheidung auf einer mit der drohenden Auslieferung an die USA verbundenen rechtlichen Strategie. Das Gericht in der Provinz Quebec erklärte ihn daraufhin in beiden Anklagepunkten für schuldig.
Die Identität der betroffenen Frau und Einzelheiten der Beweisaufnahme unterliegen einer gerichtlichen Veröffentlichungssperre.
Bereits zu elf Jahren Haft verurteilt
Das Montrealer Verfahren ist von einem früheren Strafprozess in Toronto getrennt. Dort hatte eine Jury Nygard 2023 in vier Fällen sexueller Nötigung schuldig gesprochen. Die Taten ereigneten sich zwischen den späten 1980er-Jahren und der Mitte der 2000er-Jahre in der Firmenzentrale seines inzwischen aufgelösten Modekonzerns.
Im September 2024 wurde er deshalb zu elf Jahren Haft verurteilt. Unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Untersuchungshaft verblieben davon knapp sieben Jahre. Das Berufungsgericht der Provinz Ontario wies seinen Einspruch gegen die Schuldsprüche und das Strafmaß im Mai 2026 zurück.
Verfahren in Winnipeg eingestellt
Weitere historische Vorwürfe gegen Nygard waren in Winnipeg verhandelt worden. Ein Richter setzte das Verfahren 2025 aus, nachdem ältere polizeiliche Unterlagen nicht aufbewahrt worden waren. Das Gericht sah dadurch Nygards Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Die Einstellung stellte keine inhaltliche Entscheidung über die zugrunde liegenden Vorwürfe dar.
Auslieferung an die USA erwartet
Nach Abschluss der kanadischen Strafverfahren könnte Nygard an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden. Die US-Justiz wirft ihm unter anderem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, organisierte Kriminalität und weitere Delikte vor.
Die 2020 veröffentlichte US-Anklage beschreibt ein über Jahrzehnte betriebenes System, bei dem Nygard seinen Modekonzern und dessen Ressourcen zur Anwerbung und Kontrolle von Frauen und Minderjährigen genutzt haben soll. Diese US-Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich bewiesen; für Nygard gilt dort die Unschuldsvermutung.
Seine Anwältin kündigte an, beim kanadischen Justizminister wegen Nygards Alters und Gesundheitszustands eine Aussetzung der Auslieferung zu beantragen.
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